S.A.G. Solarstrom AG – via Insolvenzverfahren zur Fortführung der Gesellschaft?

S.A.G. Solarstrom AG – via Insolvenzverfahren zur Fortführung der Gesellschaft?

S.A.G. Solarstrom AG ist insolvent

Am 13.12.2013 stellte die S.A.G Solarstrom AG mit ihren Tochtergesellschaften S.A.G. Solarstrom Vertriebsgesellschaft mbH und S.A.G. Technik GmbH einen Insolvenzantrag.
Das Amtsgericht Freiburg im Breisgau bestätigte am 16.12.2013 die Durchführung des Insolvenzverfahrens für die S.A.G Solarstrom AG und ihre Tochtergesellschaften in Eigenverantwortung.
Aufgrund gescheiterter Refinanzierungskonzepte, verzögerter Mittelzuflüsse, Projektverzögerungen und vor allem wegen dem starken Preiskampf mit asiatischen Solar-Herstellern war eine Sanierung ohne Insolvenzverfahren unmöglich geworden.

S.A.G. Solarstrom AG – Fortführung der Gesellschaft?
Das in Eigenverwaltung durchzuführende Insolvenzverfahren soll in den nächsten 3 Monaten von einem vorläufig bestellten Sachwalter begleitet werden. Ziel der Unternehmensführung ist die Fortführung der S.A.G Solarstrom AG mit Hilfe eines zukunftsfähigen Konzepts. Dabei sollen unter anderem auch die Gläubiger beteiligt werden. Inwieweit Restrukturierungsmaßnahmen die Fortführung der Gesellschaften sichern können, bleibt jedoch abzuwarten. Da auch die namhafte Konkurrenz wie Conergy, Solon, Q-Cells, Centrotherm und Solarhybrid den Weg in die Insolvenz gehen mussten und die krisengeplagte und subventionsabhängige deutsche Solarbranche in den letzten Jahren keine Wende verzeichnen konnte, ist die Zukunft auch für die S.A.G Solarstrom AG ungewiss.

Justus rät:
Anleger der S.A.G Solarstrom AG werden im Rahmen der Sanierung sicherlich aufgefordert werden auf Teile ihre Forderungen zu verzichten. Um eine Refinanzierung allein zu Lasten der Anleger zu verhindern, sollten Anleger einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht aufsuchen und ihre Rechte und potentielle Ansprüche prüfen lassen.

Dementsprechend wird am 16. Dezember 2013 auch keine Zinszahlung für die Anleihe 2010/2015 (ISIN: DE000A1E84A4, WKN: A1E84A) erfolgen.“

Für die schriftliche Erstberatung, welche auch die Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung umfasst, drucken Sie bitte einfach das Auftragsformular für geschädigte Kapitalanleger aus und senden es ausgefüllt, zusammen mit den Zeichnungsscheinen und den wesentlichen Unterlagen zu. Für die Erstberatung entsteht Ihnen eine Gebühr in Höhe von 80,- € inkl. MwSt. Gern können Sie sich auch sofort unverbindlich per Email oder Telefon an uns wenden. Rufen sie gleich an und vereinbaren einen Termin: 030-44044966

Ansprechpartner:

Rechtsanwalt Knud J. Steffan
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
JUSTUS Rechtsanwälte
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10437 Berlin

Ansprechpartner:
Grit Rahn
Rechtsanwältin
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