Reihe “Recht Kurios”

„Wenn ich als Verteidiger nicht mehr sagen darf, was ich denke, ist es um die Rechtsprechung schlecht bestellt“, meint Rechtsanwalt Hansjörg E., der seinen Kollegen verteidigt. In der jetzigen Verhandlung führt eine Richterin den Vorsitz, die vventuell befangen sein könnte. Die Richterin gab nämlich an, mit ihrem Richterkollegen ein kollegiales Verhältnis zu haben. Dieser fühlte sich durch die Aussage des Chemnitzer Anwalts beleidigt.
Darf ein Verteidiger derbe Worte wie “Sie können mich mal” zu einem Richter sagen? Worte, die dazu angetan sind, dass sich ihr Sprecher der Beleidigung strafbar macht. Diese Frage beschäftigt das Amtsgericht Döbeln.
Das dies eine strafbare Beleidigung sei, meinte zumindest die Staatsanwaltschaft Chemnitz. Sie hat einen Strafbefehl gegen besagten Rechtsanwalt beantragt und das Amtsgericht Döbeln hat ihn bestätigt. Aufgrund des Strrafbefehls soll der Rechtsanwalt nun eine Geldstrafe von 30 Tagessätze zu 60 Euro zahlen. Auf seinen Widerspruch verhandelte das Amtsgericht Döbeln mit offenem Ausgang.
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