Heta asset resolution ag: nur noch die höhe der verluste fraglich?
HETA ASSET RESOLUTION AG: Nur noch die Höhe der Verluste fraglich?
Auftrag der HETA ASSET RESOLUTION AG
Die als „Bad Bank“ strukturierte und geschaffene HETA ASSET RESOLUTION AG (HETA) ist eine Abbaugesellschaft, die im Eigentum der Republik Österreich steht. Infolge der Finanzkrise sowie der Insolvenzgefahr kam es in 2009 zur Verstaatlichung der Hypo Alpe Adria. Die HETA hat nunmehr den Auftrag einen Teil der Hypo Alpe Adria so schnell, wertschonend und effektiv wie möglich zu verwerten.
Unerwartet hohe Verluste
Die durch Abwertungen verursachten Verluste bei der HETA waren zunächst in Höhe von 4 Mrd. Euro vorgesehen, sind aber bis auf 7,9 Mrd. Euro aufgelaufen. Für Anleger und Investoren ein durchaus unerfreulicher Umstand, der auch zu einem erhöhten Bedarf eines rechtlichen Vorgehens gegen die Gesellschaft mit sich bringt.
Hier stehen u.a. Vermutungen wie Währungsgeschäfte mit Schweizer Franken und spekulative Hebelgeschäfte im Raum.
Geplanter Schuldenschnitt
Da das Bundesland Kärnten für einen Großteil der HETA-Anteile haftet, soll nun statt der zunächst erwarteten Insolvenz ein Schuldenschnitt her. Dieser sieht wohl 10 bis 20 Prozent vor. Dafür sollen die Anleger aber 80 bis 90 Prozent ausgezahlt bekommen und eine Vielzahl an Rechtsstreitigkeiten vermieden werden. Ob und wann der geplante Schuldenschnitt kommt, ist bislang nicht klar.
JUSTUS rät:
Anleger bei HETA sollten ihre Verluste nicht einfach hinnehmen und einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht mit der Prüfung beauftragen.
Für weitere Informationen oder die schriftliche Erstberatung, welche auch die Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung umfasst, füllen Sie einfach unverbindlich das Kontaktformular aus.
Für die Erstberatung entsteht Ihnen eine Gebühr in Höhe von 80,- € inkl. MwSt. Gern können Sie sich auch zunächst per Email oder Telefon an uns wenden oder zurückrufen lassen.
Rufen sie gleich an und vereinbaren einen Termin: 030-44044966
Ansprechpartner:
Rechtsanwalt Knud J. Steffan
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
JUSTUS Rechtsanwälte
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