Recht des Fluggastes: Effektivster Weg zur Entschädigung

Der Streit um eine Entschädigung mit einer Airline nach Ausfall oder Verspätung eines Fluges kann oft frustrierend sein.

Recht des Fluggastes: Effektivster Weg zur Entschädigung
Recht des Fluggastes: Effektivster Weg zur Entschädigung

Wann haben Sie bei einer Flugverspätung ein Recht auf eine Entschädigung?

Sie haben ein Recht auf Entschädigung, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:
1. Wenn Sie den Zielort mit 3 Stunden Verspätung erreichen.
2. Ihr Startflughafen oder Zielflughafen in der EU ist oder die Airline ihren                Sitz in der EU hat
3. ab einer Wartezeit von 2 Stunden Erstattung von Telefonkosten

Ansprüche gegen die Airline durchsetzen

Fluggäste müssen Verspätungen und Ausfälle nicht hinnehmen, denn die EU-Fluggastrechteverordnung gibt Kunden das Recht auf eine Ausgleichleistung. Wenn der Flug sich um mehr als 3 Stunden verspätet oder sogar gestrichen wird, haben Fluggäste einen Anspruch auf Entschädigung für die verlorene Zeit, wobei sich die Höhe der Entschädigung nach der Flugdistanz richtet. Bei Anschlussflügen wird mit der direkten Luftlinie zwischen Start und Ziel gerechnet. Auch Passagier, die wegen einer Überbuchung nicht am Flug teilnehmen können haben einen Anspruch auf Entschädigung, wenn sie rechtzeitig am Gate gewartet haben.

3 Arten sich Hilfe zu suchen

Es gibt drei verschiedene Wege auf denen sich der betroffene Reisende Hilfe such kann:
1. Schlichtungsstellen
2. Fluggasthelfer (Flight-right)
3. Anwalt

Mit Rechtsanwalt Erfolg haben

Laut www.test.de (Stiftung Warentest) ist die Einforderung des Geldes mit der Unterstützung eines Anwaltes der effizienteste und erfolgreichste Weg.

Durch die Schlichtungsstellen erhalten Betroffene nur ein Bruchteil der Entschädigung, welche Ihnen eigentlich zustehen würde.
Außerdem sind viele Kunden nicht zufrieden mit Flight-right. Denn wenn ein betroffener Passagier einen sogenannten Fluggasthelfer (Flight-right) anheuert, dauert es oft Monate bis Flight-right den Anspruch gegenüber der Fluglinie durchgesetzt hat t und Passagier das Geld zurück gezahlt bekommt.

Stiftung Warentest nennt das Beispiel des Paares Roger Wildner und Brigitte Willimek, dessen Flug verspätet gewesen war und die nach vier Monaten immer noch keine Antwort von Flight-right erhalten hatten. Trotz der Aussage von Flight-right, dass die Aussicht in ihrem Fall eine Klage zu gewinnen sehr schlecht wäre, suchte sich Roger Wildner die Hilfe eines Anwaltes und erhielt neun Tage später die Zusage von Lufthansa für eine Entschädigungszahlung von 1200 Euro. Außerdem musste die Fluggesellschaft die Anwaltskosten des Paares tragen.

Wenn diese Forderung mit Flight-right durchgegangen wäre, hätte das Paar 30 Prozent als Provision, also in diesem Fall 360 Euro abgeben müssen.

JUSTUS rät

Wir raten betroffenen Fluggästen sich fristgerecht zu verteidigen und ihre Ansprüche mit unserer Hilfe rechtzeitig geltend zu machen.
Wenn Ihr Flug mehr als drei Stunden verspätet war oder sogar gestrichen wurde, haben Sie einen Anspruch (Abhängig von ihrer Flugstrecke) auf mindestens 250 bis zu 600 Euro finanzielle Entschädigung und einer Ticketkostenerstattung. Als einzige Voraussetzung gilt, dass Ankunft oder Startflughafen in der EU liegen muss. Außerdem haben Sie ab Ende des Jahres, in dem der Flug stattfand, drei Jahre Zeit, um Ihr Geld zurück zu fordern.

Helfen Sie mit! Heben Sie Ihre Tickets und Belege auf und lassen Sie sich die Verspätung oder Annullierung Ihres Fluges schriftlich bestätigen.

Kostenfreie Erstberatung:  Für die schriftliche Erstberatung, welche auch die Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung umfasst, können Sie sich unverbindlich und kostenfrei per Email, Kontaktformular oder Telefon an uns wenden.

Foto: Gerhard Gellinger/ pixabay.com

Ansprechpartner:
Michael Kraft
Rechtsanwalt
E-Mail: Justus@kanzleimitte.de

Telefon: 030-440 449 66
Telefax: 030-440 449 56
Grit Rahn
Rechtsanwältin
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