NL Nord Lease AG : Ansprüche auf Auseinandersetzungsguthaben nicht verjährt

Anleger der Nord Lease AG können immer noch die Zahlung ihres Auseinandersetzungsguthabens verlangen, denn laut dem Landgericht Hamburg sind Ansprüche gegen die Nord Lease AG noch nicht verjährt.

Die Gesellschaft hatte die Anleger nach ihrer Kündigung der Beteiligung als atypisch stille Gesellschafter nicht nur über die Höhe des Auseinandersetzungsguthabens informiert, sondern auch darüber, dass dieses durch die Vermögenslage der Gesellschaft nur in Raten ausgezahlt werden kann.

NL Nord Lease AG : Ansprüche auf Auseinandersetzungsguthaben nicht verjährt
NL Nord Lease AG : Ansprüche auf Auseinandersetzungsguthaben nicht verjährt

Warten auf Zahlung des Auseinandersetzungsguthabens vergeblich

Jedoch wies dann die Nord Lease AG, anstatt die Rate beim ersten Termin zu zahlen, darauf hin, dass durch einen Strategiewechsels der Gesellschaft nicht ausreichend Geld vorhanden sei. Um die Raten an die ausgeschiedenen Gesellschafter zu zahlen zu können, müsse deswegen die Auszahlung verschoben werden. Man würde nach dem abgeschlossenem Verkauf der Vermögenswerte eine Sonderzahlung, welche nicht in dem Zahlungsplan enthalten wäre, veranlassen.

Jedoch waren dies nur leere Versprechen, denn meistens geschah in den nächsten Jahren gar nichts mehr und die Zahlungen bleiben aus.

Nord Lease AG wies Forderung der Anleger zurück

Anleger, die nun darauf pochten ihr Geld endlich ausgezahlt zu bekommen, bekamen nun von der Nord Lease AG die Antwort, dass ihre Ansprüche verjährt seien.

Dieser Ansicht widersprach das LG Hamburg. Laut dem LG ist die Verjährung gehemmt worden, indem konkludiert ein Stillhalteabkommen zwischen dem Anleger und der Nord Lease AG abgeschlossen wurde. Dadurch können Anleger ihren Anspruch auf Zahlung des Auseinandersetzungsguthabens immer noch erfolgreich geltend machen.

JUSTUS rät:

Unter diesen Umständen möchten wir allen betroffenen Anlegern raten, umgehend anwaltliche Hilfe zu suchen. Unsere Kanzlei konnte bereits in der Vergangenheit bei einer Vielzahl von Fällen erfolgreich vermitteln und in Einzelfällen die Forderung auch ganz durchsetzen.

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Foto: © Nattanan Kanchanaprat/ pixabay.com

Ansprechpartner:
Grit Rahn
Rechtsanwältin
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