Ausgabe: Februar 2005 |
| Urteilsblitzdienst | |
| für die Baupraxis | ||
| 02/1. | 01/05 Kein Nachbesserungsanspruch bei Baustellenverbot? Ein Baustellenverbot führt nicht zum Verlust der Nachbesserungsansprüche. Der im Baustellenverbot enthaltene Annahmeverzug des Auftraggebers kann schon durch das Berufen auf das Leistungsverweigerungsrecht durch den Auftraggeber beseitigt werden. | |||||||||||||||
Praxishinweis
| ||||||||||||||||
BGH Urteil vom 08.07.2004 AZ.: VII ZR 317/02 | ||||||||||||||||
| 02/2. | Trotz Werkvertrag keine Vergütung! Der Auftragnehmer hat im Zweifel nicht nur den Abschluss des Werkvertrages, sondern auch die Vergütungsvereinbarung für die erbrachten Leistungen nachzuweisen. | |||||||||||||||
Praxishinweis Der Auftragnehmer sollte immer vor Beginn der Leistungsausführungen eine Vergütungsvereinbarung treffen. Wie der entschiedene Fall zeigt, kann der Vergütungsanspruch des Auftragnehmers selbst an solch grundlegenden Voraussetzungen scheitern. | ||||||||||||||||
BGH Urteil vom 08.06.2004 AZ.: X ZR 211/02 | ||||||||||||||||
| 02/3. | Keine Vergütung für Nachträge Der Auftraggeber schuldet keine Vergütung für „Zusatzaufträge“, wenn sich herausstellt, dass es sich um Mängelbeseitigungen oder Leistungen handelt, die bereits im Vertrag vereinbart waren. | |||||||||||||||
Praxishinweis
| ||||||||||||||||
OLG Celle Urteil vom 14.10.2004 AZ.: 5 U 148/03 | ||||||||||||||||
| Checkliste: Was muss ich bei Nachträgen beachten:Der Auftragnehmer muss sicherstellen und dokumentieren, dass: – die zusätzliche Leistung nicht im Ursprungsvertrag enthalten war – der zusätzliche Leistungsumfang genau beschrieben ist – die zusätzliche Leistung in welcher Höhe zu vergüten ist. Sind solche Mindestregelungen schriftlich getroffen, lassen sich streitige Forderungen aus Nachtragvergütungen einfacher gerichtlich durchsetzen. Unabhängig davon sollten ausgeführte Nachtragsarbeiten in Bautagesberichten dokumentiert und gegengezeichnet werden. Musterformulare für Bautagesberichte erhalten Sie als download unter www.kanzleimitte.de. | ||||||||||||||||
__________________________________________________________ Bitte beachten Sie: Jeder Fall ist anders! Dieser Newsletter ersetzt auf keinen Fall die Rechtsberatung durch einen versierten Rechtsanwalt. Bei Fragen und Anregungen zu diesem Newsletter wenden Sie sich bitte an Rechtsanwalt Knud Steffan oder RA. Prieser, Eberswalder Straße 26, in 10437 Berlin, Tel. 030/ 44044966 oder an Steffan@kanzleimitte.de. | ||||||||||||||||
___________________________________________________________________________ Impressum: ___________________________________________________________________________ Wenn Sie die Vorteile des Newsletters Urteilsblitzdienst für die Baupraxis wahrnehmen wollen, schicken Sie diesen Vordruck als Fax an die Nummer 030-44044966 oder senden uns eine E-Mail an Steffan@kanzleimitte.de . Ja ich möchte den kostenlosen Newsletter Urteilsblitzdienst für die Baupraxis einmal im Monat erhalten:
| ||||||||||||||||

