Neitzel & Cie. Solarenergie 2 Deutschland – bricht der Fonds das „grüne versprechen“?

Neitzel & Cie. Solarenergie 2 Deutschland – Bricht der Fonds das „Grüne Versprechen“?

Der Fonds Solarenergie 2 Deutschland, ein Fonds des Hamburger Emissionshauses Neitzel & Cie., kam infolge der Energiewende im April 2011 auf den Markt. Mit einer Mindestsumme vom 10.000 € konnten sich Anleger dann bis zum 15.09.2011 beteiligen. Der rund 15 Mio. € starke Fonds investiert in die Betreibergesellschaften von Photovoltaik-Frei- und Dachflächenanlagen in Deutschland. Im Prospekt werden den Anlegern 7-8 % jährlich versprochen, jedoch sollte hierbei beachtet werden, dass das Konzept einen unternehmerischen Charakter aufweist, welcher immer ein Totalverlustrisiko birgt.

Finanztest enthüllt die Wahrheit hinter dem Werbeversprechen:
Bereits im vergangenen Jahr berichtete die Verbraucherschutzzeitschrift „Finanztest“ über den Fonds Solarenergie 2 Deutschland der Neitzel & Cie. Gesellschaft für Beteiligungen mbH & Co. KG. Innerhalb dieser Prüfung rügt Finanztest neben der indirekten Investition insbesondere die hohen Einstiegskosten, die 22 % des Anlagebetrages ausmachten, und weitere Kostenregelungen zu Lasten der Anleger. (Heft 08/2011, S. 22) Hinzu kommt, dass die Initiatoren bei Laufzeitende des Fonds weitere 4 % vom Verkaufserlös der Fotovoltaikanlagen kassieren und so die Schlussausschüttung reduzieren. (S. 23)

Weiterführend geht aus dem Prospekt des Neitzel & Cie. Solarenergie 2 Deutschland hervor, dass Darlehen in Höhe von rund 25 Mio. € aufgenommen wurden, die nun dem investierten Eigenkapital der Anleger in Höhe von 15 Mio. € gegenüber stehen.

Demzufolge ist ein Realitätsbezug zwischen dem Werbeversprechen von einem hohen Investitionsgrad bzw. keinen versteckten Kosten und den tatsächlichen Fakten nicht mehr auffindbar. Zwar darf die Werbung heutzutage sehr viel, so dass kleine Flunkereien gang und gäbe sind, jedoch müssen geschädigte Verbraucher diese Täuschungen nicht auf sich sitzen lassen. Wer durch irreführende oder fehlerhafte Angaben geschädigt wurde, dem ist Schadensersatz zu erstatten, so die Rechtsprechung. Dies gilt speziell für den Bereich der Kapitalanlagen.

Justus rät:
Betroffene Anleger, die mit der Entwicklung des Neitzel & Cie. Solarenergie 2 Deutschland nicht zufrieden sind, sollten ihre Beteiligung von einem auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierten Fachanwalt überprüfen lassen. Dieser kann feststellen, ob die Anleger- und Anlageberatung ordnungsgemäß abliefen oder ob möglicherweise ein Anspruch auf Rückabwicklung bzw. Schadensersatz zu erkennen ist. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn nicht über Totalverlustrisiken oder Nachschusspflichten informiert wurde. Nach neuester Rechtsprechung muss der Berater den Anleger auch über fällige Provisionen (Kick-Backs) unterrichten. Ferner muss der Emissionsprospekt die Anlagedaten deutlich und korrekt wiedergeben.

Für die schriftliche Erstberatung, welche auch die Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung umfasst, drucken Sie bitte einfach das Auftragsformular für geschädigte Kapitalanleger aus und senden es ausgefüllt, zusammen mit den Zeichnungsscheinen und den wesentlichen Unterlagen zu. Für die Erstberatung entsteht Ihnen eine Gebühr in Höhe von netto 80,- €. Gern können Sie sich auch unverbindlich per Email oder Telefon an uns wenden.

Ansprechpartner:
Rechtsanwalt Knud J. Steffan
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
JUSTUS Rechtsanwälte & Steuerberater
Eberswalder Straße 26
10437 Berlin

Tel.: 030 / 440 449 66
Fax: 030 / 440 449 56
E-mail: Justus@kanzleimitte.de 

 

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