NECKERMANN NEUE ENERGIEN AG: RÜCKZAHLUNG VON NACHRANGDARLEHEN

Neckermann Neue Energien AG: Rückzahlung von Nachrangdarlehen
Verpflichtung der Neckermann Neue Energien AG: Rückzahlung von Nachrangdarlehen

Das Landgericht Berlin hatte in den vorgegangenen Jahren über mehrere Fälle zu entscheiden, die Ansprüche von Verbrauchern aus Nachrangdarlehensverträgen mit der Neckermann Neue Energien AG (auch nur als „Neckermann“ bekannt) betrafen. In Zusammenhang damit sind auch entsprechende Vollstreckungsmaßnahmen gegen „Neckermann“ eingeleitet worden.
Es steht fest:
Neckermann Neue Energie AG: Rückzahlung von Nachrangdarlehen ist möglich.

Besonderheiten des Nachrangdarlehens

Im Rahmen eines Nachrangdarlehensverhältnisses mit „Neckermann“ verpflichtete sich ein Verbraucher gegenüber dem Unternehmen, einen gewissen Nachrangdarlehensbetrag während eines bestimmten Zeitraums zu erbringen. Dafür sollte er dann hohe Zinsen erhalten. Im Hinblick auf die Rückzahlung des gewährten Nachrangdarlehens wurde ihm versprochen, dass diese mit einem nicht unerheblichen prozentualen Bonus erfolgen würde.


Verurteilung von „Neckermann“ zur Rückerstattung der gezahlten Nachrangdarlehen

Durch ein Urteil des Landgerichts Berlin vom 02.09.2015 wurde „Neckermann“ dazu verpflichtet, die vom klagenden Verbraucher gewährten Nachrangdarlehen an diesen zurückzuzahlen. Dabei ging es nämlich darum, dass „Neckermann“ mit Zinszahlungen aus dem Nachrangdarlehensvertrag in Verzug geraten war. Wenige Monate später hat das Landgericht Berlin noch ein Urteil gegen „Neckermann“ erlassen, das wieder einen Anspruch auf Rückzahlung betraf. In beiden Fällen wurde bei Nichtzahlung die vorläufige Vollstreckbarkeit aus den noch nicht rechtskräftigen Entscheidungen zugelassen. Dadurch kam zugunsten der Verbraucher die Möglichkeit in Betracht, die Zwangsvollstreckung zu betreiben, obwohl „Neckermann“ gegen die Urteile noch Rechtsmittel einlegen konnte.


Weitere gerichtliche Verfahren gegen „Neckermann“, Bio Block Kraft GmbH und Sunrise Energy GmbH

Nicht nur gegen „Neckermann“, sondern auch gegen Bio Block Kraft GmbH und gegen Sunrise Energy GmbH sind bisher Urteile erlassen worden, die die Unternehmen dazu verpflichtet haben, an die Darlehensgeber die gewährten Nachrangdarlehensbeträge zurückzuzahlen. Entscheidungen zugunsten der betroffenen Verbraucher sind mithin keine Seltenheit mehr.

JUSTUS rät:

Lassen Sie Ihre Nachrangdarlehensverträge überprüfen, damit mögliche Ansprüche gegen die andere Vertragspartei festgestellt und später durchgesetzt werden können.
Zu diesem Zweck könnten Sie uns ganz einfach über unser Kontaktformular schreiben.

Ansprechpartner:
 
Rechtsanwalt Knud J. Steffan
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
JUSTUS Rechtsanwälte
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