Nachbelehrung bei Lebensversicherungen

Rückabwicklung von Lebens- und Rentenversicherungen trotz erneuter Belehrung oder Nachbelehrung?

Erneute Widerrufsbelehrung

Die in Lebens- und Rentenversicherungen zwischen 1994 und 2007 enthaltenen Belehrungen über Widerspruchs- oder Rücktrittsrechte sind oft ungenügend. Dies haben einige Versicherer selbst erkannt.

Nürnberger Lebensversicherung verschickt neue Widerrufsbelehrungen

Insbesondere die Nürnberger Lebensversicherung AG hat deshalb im Jahre 2015 neue Widerspruchsbelehrung an ihre Versicherungsnehmer verschickt.

Für Darlehensverträge ist entschieden worden, dass grundsätzlich die Möglichkeit besteht, eine fehlerhafte Belehrung durch eine neue ordnungsgemäße Belehrung zu „heilen“. Jedoch ist diese Rechtsprechung zu Darlehensverträgen ergangen. Es ist daher nicht geklärt, ob eine solche „Nachbelehrung“ auch bei Versicherungsverträgen überhaupt möglich ist. Im Versicherungsrecht war, im Gegensatz zum allgemeinen Verbraucherschutzrecht, keine Möglichkeit der Nachbelehrung geregelt.

Ungeklärt ist auch, nach welcher Rechtslage sich beurteilt, ob die „Nachbelehrung“ selbst ordnungsgemäß ist. Es kann die Rechtslage maßgebend sein, die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses galt oder die zum Zeitpunkt als die neue Nachbelehrung versandt wurde. Da dem Versicherungsnehmer mit der Nachbelehrung aber ein erneutes Widerspruchsrecht eingeräumt wurde, hätte sich die Belehrung nach Ansicht von Justus Rechtsanwälten an der Rechtslag im Jahre 2015 orientieren müssen.

Die neue Widerrufsbelehrung, die die Nürnberger Lebensversicherung AG 2015 an ihre Kunden versandt hat, war wenn überhaupt nur nach der Rechtlage zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses ordnungsgemäß. Zwischenzeitlich erlaubt das Gesetz den Widerspruch nicht nur schriftlich, sondern auch per Textform, also bspw. per E-Mail zu erklären. Außerdem hat sich die Frist für die Erklärung von 14 Tagen auf 30 Tage verlängert. Die erneute Belehrung der Nürnberger Lebensversicherung AG berücksichtigt diese Gesetzesänderungen nicht.

Justus rät:

Trotz der Nachbelehrung sehen Justus Rechtsanwälte daher gute Ansatzpunkte zu argumentieren, dass ein Widerspruch immer noch möglich ist und eine Rückabwicklung verlangt werden kann. Wir gehen jedoch davon aus, dass der Versicherer die Rückabwicklung wegen der „Nachbelehrung“ ablehnen wird. Es ist also zu erwarten, dass man die Rückabwicklung einklagen muss. Dies Kosten für Klagen nach Ablehnung werden von den Rechtsschutzversicherungen in der Regel übernommen.

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Lebensversicherungen
:

Bei der Lebensversicherung handelt es sich um eine Individualversicherung, die den Tod der versicherten Person wirtschaftlich absichert. Dazu wird ein Lebensversicherungsvertrag abgeschlossen, indem vereinbart wird, dass eine bestimmte Versicherungsleistung im vertraglich vereinbarten Versicherungsfall an den Versicherungsnehmer oder einen anderen Bezugsberechtigten ausgezahlt wird. Eine Lebensversicherung kann in eine Risikolebensversicherung oder Kapitallebensversicherung unterschieden werden.

Risikolebensversicherung:
Bei der Risikolebensversicherung wird im Todesfall der versicherten Person die Lebensversi-cherungssumme an den Bezugsberechtigten gezahlt. So können sich z.B. Familien wirtschaftlich für den Fall absichern, dass der Hauptverdiener stirbt. Diese Form dient generell der wirtschaftlichen Absicherung von Hinterbliebenen.

Kapitallebensversicherung:

Die Kapitallebensversicherung dient der Altervorsorge, sofern der Versicherte das Vertragsende erlebt. Bei Eintritt des vereinbarten Zeitpunktes erhält der Bezugsberechtigte entweder einmalig eine größere Summe oder monatliche Auszahlung als eine lebenslange Rente.

Widerruf: Holen Sie jetzt noch viel Geld aus Ihrer Versicherung

Das BGH-Urteil zu Lebensversicherungen - Urteil vom 7.5.2014 - IV ZR 76/11 -stellt einen Sieg des Verbrauchers dar. Viele Kunden haben nun einen Anspruch auf höhere Rückzahlung. Wer eine Lebensversicherung nach dem Policenmodell zwischen 1994 und 2008 abgeschlossen hat, der sollte nun diesen Vertrag widerrufen bzw. widersprechen.

Widerspruch - Wie geht das?

Mit einem Widerspruch Ihrer Lebensversicherung beenden Sie das Versicherungsverhältnis und haben Anspruch auf die Rückerstattung aller Prämien und einer Nutzungsentschädigung. Viele Lebensversicherer haben  fehlerhafte Widerrufsbelehrungen verwendet mit dem Ergebnis, dass Sie diese Verträge noch heute beenden oder bereits gezahlte Rückkaufswerte wieder einfordern können.

Widerspruchrecht besteht auch noch, wenn Versicherung gekündigt ist

Den Versicherungsnehmern steht nunmehr nach einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) und mehreren Entscheidungen des Bundesgerichtshofs (BGH) die Möglichkeit offen, bei Versicherungen welche im so genannten Policenmodell zustande gekommen sind und bei welchen keine ordnungsgemäße Widerspruchsbelehrung erfolgt ist, den Widerruf bzw. Widerspruch zu erklären. Das Widerspruchsrecht besteht selbst dann noch, wenn die Versicherung gekündigt ist (BGH, Urt. v. 07.05.2014 – IV ZR 76/14).
Wurden dem Versicherungsnehmer die Versicherungsbedingungen nicht bei Antragstellung, sondern erst bei Annahme des Versicherungsantrags gemeinsam mit dem Versicherungsschein übersandt, so steht dem Versicherungsnehmer gem. § 5a VVG a.F. ein Widerspruchsrecht zu.
In seiner Entscheidung vom 19.12.2013 hat der EuGH festgestellt, dass die Begrenzung dieses Widerspruchsrechts auf ein Jahr seit Zahlung der ersten Prämie durch den deutschen Gesetzgeber gegen europäisches Gemeinschaftsrecht verstößt. Damit kann der Versicherungsnehmer nunmehr unbegrenzt den Versicherungsvertrag widerrufen wenn er nicht ordnungsgemäß über sein Widerrufsrecht belehrt wurde.

Widerruf oder Widerspruch statt Kündigung (Rückkaufswert):

Zudem wird bei der Kapitallebensversicherung häufig über die Höhe des Rückkaufswertes bei einer vorzeitigen Kündigung oder Beitragsfreistellung einer Kapitallebensversicherung gestritten. Grund hierfür ist die Berechnungsmethode (Zillmerung) nach der der Wert eines Lebensversicherunngsvertrages ermittelt wird. Insbesondere in den Anfangsjahren ergeben sich hieraus äußerst geringe Rückkaufswerte.
Ein Widerruf oder Widerspruch auch nach erfolgter Kündigung lohnt sich daher.

Wie teuer ist der Widerruf einer Lebensversicherung?

Prinzipiell enstehen beim Widerruf/Widerspruch einer Lebensversicherung nach § 5a VVG a.F. keine Kosten. Den Widerspruch kann man selbst schriftlich erstellen und an die Versicherung versenden. Spätestens bei der Ablehnung des Widerrufs oder aber der Abrechnung der Lebensversicherung wird dann eine Fachanwalt benötigt. Die enstehenden Kosten richten sich nach dem Gegenstandswert und wir teilen diese vorab genau mit. Auch können Sie noch jetzt eine Rechtsschtuzversicherung abschließen, die dann die Kosten des Widerrufsverfahrens abdecken sollte.
Eine Übersicht der
Anwalts- und Gerichtskosten finden Sie HIER.  

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