Montranus Fonds: Widerrufsbelehrungen der Helaba Dublin fehlerhaft
Widerruf der Beteiligung Montranus: OLG München bestätigt
Nach einer Pressemitteilung auf news4press ließ der BGH die Helaba Dublin Bank in der mündlichen Verhandlung am 18.12.2012 abblitzen. Daraufhin nahm die Helaba Dublin die Revision gegen ein Urteil des Oberlandesgerichts München (Az. 5 U 2167/11) zurück.
Den Angaben nach, stellten die Richter im Rahmen der mündlichen mündlichen Verhandlung klar, dass die Bank für ihren Darlehensvertrag keine ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung verwendet hat. Folge der Fehlerhaftigkeit war, dass die Widerrufsfrist nicht zu laufen begonnen hat und der Darlehensvertrag deswegen auch Jahre später noch widerrufen werden konnte.
Helaba Dublin muss Montranus Beteiligung rückabwickeln:
Für die Anleger der Monatranus Fonds bedeutet dies, dass diese unter Umständen die eigenfinanzierte Einlage abzüglich erhaltenen Barausschüttungen erstattet verlangen können und gleichzeitig das Darlehen nicht zurückgezahlt werden muss. Im Gegenzug überträgt der Anleger den Fondsanteil an die Helaba Dublin.
Betroffene Anleger sollten sich an einen im Kapitalanlagerecht tätigen Rechtsanwalt wenden und die Widerrufsbelehrungen überprüfen lassen.
Für die schriftliche Erstberatung, welche auch die Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung umfasst, drucken Sie bitte einfach das Auftragsformular für geschädigte Kapitalanleger aus und senden es ausgefüllt, zusammen mit den Zeichnungsscheinen und den wesentlichen Unterlagen zu. Für die Erstberatung entsteht Ihnen eine Gebühr in Höhe von netto 80,- €. Gern können Sie sich auch unverbindlich per Email oder Telefon an uns wenden.
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Rechtsanwalt Knud J. Steffan
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
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