Medico Nr. 41: Einführung
Der Medico Nr. 41 ist eine Fondsbeteiligung in Form einer Kommanditbeteiligung, die einer Vielzahl von Anlegern als Altersvorsorgeprodukt empfohlen wurde. Der Anleger beteiligte sich als Kommanditist an dieser Fondsbeteiligung. Der Medico Fonds Nr. 41 investierte in ein Objekt in Gera sowie in Objekte in Quedlinburg und Michendorf bei Potsdam. Es wurde in Einkaufszentren sowie Wohn- und Geschäftshäusern investiert.
Vermittlung meißt durch die Bonnfinanz AG
Die Kommanditbeteiligung wurde überwiegend durch die Bonnfinanz – Vermögensberatung und Vermittlung der Deutsche Bank Gruppe – vermittelt. Die Anleger unterzeichneten Zeichnungsscheine, die die Zeichnungssumme enthielten, zuzüglich eines Agios i.H.v. 5 % auf den Nominalbetrag.
Die Gesellschaft wurde auf unbestimmte Zeit errichtet und sollte mit einer Frist von 6 Monaten zum Ende eines Geschäftsjahres, erstmalig zum 31.12.2010, kündbar sein.
Zahlungsaufforderungen der Landesbank Baden-Württemberg:
Mit Rundschreiben forderte die Kanzlei Hannemann, Eckl & Moersch Rechtsanwälte im Auftrag der Landesbank Baden-Würtemberg die Anleger des Medico Fonds 41 auf, die von der Fondsgesellschaft geleistete Summe der Barausschüttungen und Steuergutschriften zurückzuzahlen.
Die Schreiben beinhalten eine kurze Zahlungsfrist und drohen im Falle eines fruchtlosen Fristablaufs mit der gerichtlichen Geltendmachung der bezeichneten Forderung.
Medico Nr. 41: ist die Rückforderung von Ausschüttungen rechtmäßig?
Dieser Forderung liegt zugrunde, dass die Landesbank Baden-Württemberg die Darlehen der Fondsgesellschaft gekündigt und fällig gestellt hat mit der Folge, dass mindestens Beträge i. H. v. 30 Mio. € seit Dezember 2013 fällig sind. Die derzeitigen Gesellschafter sowie ausgeschiedene Gesellschafter werden als Kommanditisten durch die Bank in Anspruch genommen nach den Regelungen der §§ 171 Abs. 1, § 172 Abs. 4 HGB.
Justus rät:
Zahlen Sie nicht oder nur unter Vorbehalt auf die Forderung sondern lassen Sie sich zeitnah durch einen Fachanwalt für Bank- udn Kapitalmarktrecht beraten.
In der Regel ist diese Kapitalanlage durch einen Anlageberater (Bonnfinanz) als Altersvorsorgeprodukt vermittelt worden. Eine Kommanditbeteiligung ist unstreitig als Altersvorsorgeprodukt nicht geeignet, so dass eine Falschberatung vorliegt, mit der Rechtsfolge, dass der Vermittler zum Schadensersatz und damit zur Rückabwicklung der Beteiligung Zug um Zug gegen Rückzahlung des Kaufpreises in Anspruch genommen werden kann. Hier muss jedoch insbesondere die 10jährige Verjährungsfrist beachtet werden.
Der Rückforderung selbst können auch z.B. Einreden der Entreicherung oder der gutgläubige Gewinnbezug gemäß § 172 Abs. 5 HGB entgegen gehalten werden.
Für weitere Informationen oder die schriftliche Erstberatung, welche auch die Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung umfasst, füllen Sie einfach unverbindlich das Kontaktformular aus.
Für die Erstberatung entsteht Ihnen eine Gebühr in Höhe von 80,- € inkl. MwSt. Gern können Sie sich auch zunächst per Email oder Telefon an uns wenden oder zurückrufen lassen.
Rufen sie gleich an und vereinbaren einen Termin: 030-44044966
Ansprechpartner:
Rechtsanwalt Knud J. Steffan
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
JUSTUS Rechtsanwälte
Eberswalder Straße 26
10437 Berlin