Mit Urteil des Landgerichts Neuruppin vom 20.02.2014 , Az.: 5 O 273/12 (nicht rechtskräftig) ist die Bonnfinanz AG auf die Zahlungsklage der Anlegerschutzkanzlei Justus Rechtsanwälte zur Rückzahlung sämtlicher Einlagen zuzüglich Zinsen verurteilt worden (ca. 35.000,- €).
Der Kläger, welcher im Jahre 1994 als Kommanditist an der Medico Fonds Nr. 33 Objekte Leipzig beteiligt hatte, konnte nun – immerhin 20 Jahre später die volle Rückabwicklung des verlußtreichen geschlossenen Immobilienfonds erreichen. Er erhält also nach Bestandskraft des Urteils, die vollen Einlagen Zug um Zug gegen Übertragung der Fondanteile erstattet.
Das Gericht hat hier richtig auch keine kenntnisabhängige Verjährung drei Jahre durch und nach Zugang der Geschäftsberichte in 2002 bejaht, da sich aus den Geschäftsberichten z.B. die Gefahr der Kommanditistenhaftung durch Rückzahlung schon erhaltenen Ausschüttungen gerade nicht ergebe.
Die Beklagte, die Bonnfinanz AG hat die Medico Fondsanteile fast ausschließlich vermittelt und so auch dem Kläger. Allerdings hat sie diesen nicht anlagegerecht beraten, insbesondere nicht über die speziellen Risiken der Kommanditistenhaftung ausgeklärt.
Die Kanzlei Justus Rechtsanwälte vertritt seit vielen Jahren erfolgreich Anleger, die bei dem Abschluss von Fondbeteiligungen nicht hinreichend hinsichtlich der Risiken der Beteiligungen ausgeklärt worden sind.
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