Medico: Bonnfinanz AG zum Schadenersatz verurteilt

Mit Urteil des Landgerichts Neuruppin vom 20.02.2014 , Az.: 5 O 273/12 (nicht rechtskräftig) ist die Bonnfinanz AG auf die Zahlungsklage der Anlegerschutzkanzlei Justus Rechtsanwälte zur Rückzahlung sämtlicher Einlagen zuzüglich Zinsen verurteilt worden (ca. 35.000,- €).

Der Kläger, welcher im Jahre 1994 als Kommanditist an der Medico Fonds Nr. 33 Objekte Leipzig beteiligt hatte, konnte nun – immerhin 20 Jahre später die volle Rückabwicklung des verlußtreichen geschlossenen Immobilienfonds erreichen. Er erhält also nach Bestandskraft des Urteils, die vollen Einlagen Zug um Zug gegen Übertragung der Fondanteile erstattet.
Das Gericht hat hier richtig auch keine kenntnisabhängige Verjährung drei Jahre durch und nach Zugang der Geschäftsberichte in 2002 bejaht, da sich aus den Geschäftsberichten z.B. die Gefahr der Kommanditistenhaftung durch Rückzahlung schon erhaltenen Ausschüttungen gerade nicht ergebe.

Die Beklagte, die Bonnfinanz AG hat die Medico Fondsanteile fast ausschließlich vermittelt und so auch dem Kläger. Allerdings hat sie diesen nicht anlagegerecht beraten, insbesondere nicht über die speziellen Risiken der Kommanditistenhaftung ausgeklärt.

Die Kanzlei Justus Rechtsanwälte vertritt seit vielen Jahren erfolgreich Anleger, die bei dem Abschluss von Fondbeteiligungen nicht hinreichend hinsichtlich der Risiken der Beteiligungen ausgeklärt worden sind.

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Rechtsanwalt Knud J. Steffan
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GESCHLOSSENE IMMOBILIENFONDS61
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Geschlossene Immobilienfonds:

Beim geschlossenen Immobilienfonds investiert der Kapitalanleger in Immobilien, z.B. in Gewerbeimmobilien wie Büro- oder Einzelhandels-, Logistik-, aber auch Wohnobjekte. Er ist damit Mitinhaber mit entsprechenden Risiken, aber auch allen Chancen des Marktes. Steuerlich liegen meist Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung (§ 21 EStG) vor.

Die einzelnen Immobilien werden in einem Emissionsprospekt ausführlich dargestellt, was dem Anleger – im Gegensatz zum offenen Immobilienfonds – eine transparente Investitionsentscheidung ermöglicht. Bei Erreichung der geplanten Investitionshöhe wird der Platzierungszeitraum beendet, das heißt, es werden keine weiteren Gelder mehr eingeworben, und der Anlegerkreis ist damit definiert. Der Fonds wird geschlossen.

Anbieter von geschlossenen Immobilienfonds bieten ihre Produkte gerne als krisensichere Kapitalanlage mit Inflationsschutz und Wertzuwachs an. Dabei gab es in den vergangenen Jahren eine Reihe spektakulärer Pleiten. So wurde beispielsweise die Deutsche Capital Management AG (DCM), einst ein führender Emittent geschlossener Immobilienfonds, 2013 insolvent.

Unterschiede offener und geschlossener Immobilienfonds
 
  • Risikostreuung - Offene Immobilienfonds investieren in viele Immobilien. Geschlossene Fonds dagegen oft nur in ein oder zwei Objekte. Das Risiko wird bei offenen Fonds also breiter gestreut.
  • Investitionsvolumen - Bei offenen Immobilienfonds ist das Fondsvermögen meist nicht gedeckelt. Es wächst, wenn neue Anleger Anteile erwerben und dem Fonds damit Geld zufließt. Bei geschlossenen Fonds hingegen ist das Volumen beschränkt. Wenn alle Anteile verkauft sind, wird der Fonds geschlossen.
  • Anteile-Verkauf - Bei offenen Immobilienfonds können Sie Ihre Fondsanteile grundsätzlich jederzeit wieder verkaufen. Bei geschlossenen Fonds müssen Sie die Anteile dagegen bis zum Ende der Laufzeit halten. Dann wird das Immobilienobjekt verkauft und der Erlös an alle Anleger ausgeschüttet.
  • Rechtliche Behandlung - beide Kapitalanlagen sind sowohl hinsichtlich der Rechten und Pflichten der Anleger, Aufklärungs- und Beratungspflichten, Schadenersatzansprüche und Verjährungsfristen rechtlich unterschiedlich zu behandeln.
 

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Ansprechpartner:
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Rechtsanwalt Knud J. Steffan
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