MBB Clean Energy AG: besteht für Anleger die Möglichkeit der Kündigung?
Nachdem die MBB Clean Energy AG in diesem Jahr erneut die Zinszahlung ausgesetzt hat, stellen sich viele Anleger die berechtigte Frage, ob ein Ausstieg rechtlich möglich ist.
MBB Clean Energy AG: Zur Anleihe
Nachdem bereits im letzten Jahr die Anleiheinhaber vergeblich auf ihre Zinszahlungen gewartet hatten, wurde auch dieses Jahr die Zinszahlung ausgesetzt. Der ursprüngliche Begründung mit technischen Schwierigkeiten folgte die Erklärung, dass die der Anleihe (WKN: A1TM7P, ISIN: DE000A1TM7P0) zu Grunde liegende Globalurkunde unwirksam ist. Nachdem ein Jahr lang keine erkennbaren Lösungsansätze gefunden wurden, gab es im April 2015 einen Vorstandswechsel. Der neue Vorstand konnte bislang aber ebenfalls keine Prognose geben, wann die Investoren mit einer Lösung des Problems rechnen können. Da die Anleihe zurzeit vom Handel ausgesetzt, eine Veräußerung nicht möglich und auch weiterhin keine Besserung in Sicht ist, wächst die Verunsicherung der Anleiheinhaber.
MBB Clean Energy AG: Kündigungsmöglichkeit?
Diese sollten sich aufgrund der bisherigen Entwicklung und der fehlenden Aussicht auf Besserung zumindest Gedanken über den Ausstieg machen. Die Chancen für eine erfolgreiche Kündigung stehen nicht schlecht!
In einem noch anhängigen Verfahren vor dem Landgericht München I macht ein Kläger und Anleiheinhaber nach einer Pressemitteilung einen Rückzahlungsanspruch geltend. Dies nachdem er infolge der ausbleibenden Zinszahlung seine Anleihe gekündigt hatte. Das Gericht wies bereits darauf hin, dass der Vortrag der Beklagten MBB Clean Energy AG Vortrag über die bereits eingeleiteten Reparaturmaßnahmen wohl nicht ausreichend ist. Hier sah das Gericht vielmehr ein Indiz für mangelnde Aktivität der MBB Clean Energy AG. Insoweit stehen die Vorzeichen für Anleiheinhaber gut, mit einer Kündigung das eingezahlte Kapital zzgl. Zinsen zurück zu erhalten.
JUSTUS rät:
Anleiheinhaber der MBB Clean Energy AG sollten aufgrund der schlechten Vorzeichen der Anleihe ihre rechtlichen Möglichkeiten von einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht prüfen und ggf. durchsetzen lassen. Die bisherige Entwicklung lässt keine positive Prognose vermuten, so dass Anleger tätig werden sollten.
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Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
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