Life Trust Elf GmbH & Co. KG: Schadensersatz für BAC-Anleger

OLG Bremen: Schadensersatz für BAC-Anleger
Das Oberlandesgericht Bremen (OLG) hat ein Urteil des Landgerichts Bremen bestätigt, wonach dem Kläger, Anleger des BAC-Lebensversicherungsfonds Life Trust Elf GmbH & Co. KG, Schadensersatzansprüche zustehen.

Der geschlossene Fonds ist, wie auch die übrigen Anlagemodelle aus der „Life Trust“-Reihe, auf dem US-Zweitmarkt für Lebensversicherungen tätig. Dabei werden nach dem Fondskonzept Risikolebensversicherungen erworben, die zu zahlenden Prämien weiterhin an die jeweiligen Versicherungsgesellschaften entrichtet und beim Tod der versicherten Person die Versicherungsleistungen vereinnahmt. Allerdings funktioniert ein solches Geschäftsmodell nur dann, wenn die Versicherten auch zum vorausberechneten Zeitpunkt ableben. Leben die Versicherten hingegen länger als prognostiziert, kann dies leicht zu wirtschaftlichen Problemen der Anlageform führen. Derartige Fehlprognosen hatten sich bei den Fonds der BAC scheinbar gehäuft, die Lebensversicherungsfonds der BAC befinden sich Medienberichten zufolge schon seit Längerem in geschäftlicher Schieflage: die Lebensversicherungen der einzelnen Fonds wurden zur Bündelung in einen gemeinsamen Versicherungspolicenpool eingebracht, den Life Trust Asset Pool LLLP (LTAP). Von dort wurden diese Policen teilweise von der amerikanischen Bank Wells Fargo übernommen, da sie für Kredite, die die Bank dem LTAP gewährt hatte, als Sicherheiten gedient hatten und diese nicht mehr bezahlt werden konnten. Damit geht ein Wertverlust der Anteile der Anleger einher, da die Fonds nicht mehr auf ihre Anlageobjekte zugreifen können.

Hier bedeutet die vorliegende Entscheidung eine gute Nachricht für die Anleger: sie können Schadensersatzansprüche gegen die beratende Bank, hier die Sparkasse Bremen, sowie deren Tochtergesellschaft, die nordwest finanz-vermögensberatung Gesellschaft geltend machen, sodass die Liquidität der Schuldner gesichert sein dürfte. Möglich ist dies, da laut Medienberichten eine Aufklärung über an die Bank und ihre Tochtergesellschaft bei der Vermittlung der Fonds geflossene Provisionen unterblieben sein soll.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig; es bleibt abzuwarten, ob die Beklagte weitere Rechtsbehelfe nutzt und den Bundesgerichtshof um endgültige Klärung bemüht. Für andere Geschädigte lohnt es sich unter Umständen dennoch schon zu diesem Zeitpunkt, ihre Beteiligungen auf mögliche Beratungsfehler und verschwiegene Provisionszahlungen hin überprüfen zu lassen, zumal beispielsweise das Landgericht Köln bezüglich eines anderen Produkts der BAC, des Life Trust Vierzehn-Fonds, bereits im Jahr 2012 die Aufklärungspflichten für Bankberater, die derartige Anlagemodelle vermitteln, erweitert hatte: ein Berater muss unter anderem auch darüber aufklären, dass das Risiko besteht, dass der Fonds die Beiträge für die Lebensversicherungen länger erbringen müsse als vorhergesagt.

31.10.2014
Aktualisierung:

Der Bundesgerichtshof hat mit Beschluss vom 24.06.2014 zum Aktenzeichen XI ZR 219/13 das Urteil aufgehoben und zur weiteren Entscheidung an das Hanseatische Oberlandesgericht zurückverwiesen.

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LEBENSVERSICHERUNGSFONDS28
lebensversicherungsfonds

Lebensversicherungsfonds:
Kapitalanlage in Zweitmarktpolicen


Lebensversicherungsfonds investieren in bereits abgeschlossene Lebens- bzw. Rentenversicherungen.
Das Geschäftsmodell der Fonds besteht im Kauf "gebrauchter" Lebensversicherungen, die je nach Fondskonstruktion auf dem Zweitmarkt in den USA, in Großbritanien oder Deutschland erworben werden. Der Verkäufer der Versicherungspolice erhält den Kaufpreis, bleibt aber auch nach der Veräußerung weiterhin versicherte Person. Die für den Versicherungsvertrag fälligen Prämienzahlungen werden von der Fondsgesellschaft übernommen, die beim Tod des Versicherten die Ablaufleistung erhält.
Der Verkauf der Versicherungspolice auf dem Zweitmarkt soll dem Versicherungsnehmer die Option bieten, einen gegenüber dem im Falle einer vorzeitigen Kündigung auszukehrenden Rückkaufswert höheren Preis zu erzielen. Die Fondsgesellschaft spekuliert dagegen auf ein frühes Sterben des Versicherten, eine möglichst hohe Ablaufleistung oder Anlagegewinne.

Lebensversicherungsfonds kommen in zwei Varianten vor:
Kapitallebensversicherungsfonds und Risikolebensversicherungsfonds:

Kapitallebensversicherungsfonds
Bei Kapitallebensversicherungsfonds erwirbt der Fonds die Kapitallebensversicherungspolicen und zahlt die Prämien bis zum Fälligkeitsdatum weiter. Der Kaufpreis liegt dabei in der Regel über dem jeweiligen Rückkaufswert der Versicherungsgesellschaften.

Risikolebensversicherungsfonds
Bei der in den USA verstärkt anzutreffenden Variante eines Risikolebensversicherungsfonds erwirbt der Anleger die Riskolebensversicherungs-Police eines Versicherten. Der Lebensversicherungsfonds zahlt hierbei die Prämien an den (alten) Versicherten weiter und erhält im Gegenzug die bei Fälligkeit der Police – meist bei Ableben der Versicherten – auszukehrende Versicherungsprämie.

Allgemeine Risiken der Fonds in Lebensversicherungen:
Bei Lebensversicherungsfonds handelt es sich meist um unternehmerische Beteiligungen mit entsprechenden Risiken, die bis hin zum Totalverlust der Einlage gehen können. Infolge der Verlustrisiken und der langen Laufzeiten  ist die Beteiligung an diesen Fonds kaum als Altersvorsorge geeignet. Da ein funktionierender Zweitmarkt nicht existiert, ist ein Verkauf derartiger Fondsanteile in der Regel nicht möglich oder mit ganz erheblichen Verlusten verbunden.

Typische Risiken der Lebensvericherungsfonds:
  • Steuerrisiken: Gefahr einer rückwirkenden steuerlichen Einstufung von US-Policen Fonds als gewerblich.
  • Kursrisiken: Hoher Akteinbestandteil insb bei in Britische Policen
  • Spekulationsrisiken: Überschreitung des spekulierten Lebensalters des Versicherten insb. bei in US-Amerikanische Policen
  • Fremdwährungs- Kursrisiko: Investieren in fremden Währungen sind hohen Kursschwankungen ausgesetzt.

I. Britische Lebensversicherungsfonds wie z.B.:
  • Clerical Medical, CMI
  • WealthCap Life Britannia
  • HVBFF Life Britannia
  • Lloyd Fonds Britische Kapital Leben
  • MPC Rendite-Fonds Britische Leben plus
  • König & Cie. Britische Leben Renditefonds
  • HSC Optivita UK
  • Ideenkapital Prorendita 1-5
Britische Lebensversicherungsfonds investieren in britische Lebensversicherungen, speziell britische Kapitallebensversicherungen.
Bei der Investition in britische Zweitmarktpolicen hat der Versicherungsnehmer bei Ende der Vertragslaufzeit lediglich einen Anspruch auf die Auszahlung der Versicherungssumme und keine Garantieverzinsung. Anders als in Deutschland sind britische Versicherungsunternehmen berechtigt, das eingezahlte Kapital in voller Höhe in Aktien zu investieren. Damit sind gerade die in britische Zweitmarktpolicen investierenden Lebensversicherungsfonds noch stärker von den Entwicklungen auf den weltweiten Kapitalmärkten abhängig und bergen für die Anleger ein noch deutlich höheres Risikopotential.

II. US - Lebensversicherungsfonds wie z.B.:
Investition in US-Zweitmarktpolicen und die "Wette auf den Tod":
Hier wird die Ablaufleistung in der Regel erst mit Eintritt des Todes des Versicherungsnehmers oder mit Erreichen einer bestimmten Altersgrenze (in der Regel 100 Jahre) fällig.
Spekuliert wird hier auf den Todeszeitpunkt des Versicherungsnehmers: Je früher der Versicherungsnehmer stribt, desto mehr profitiert die Fondsgesellschaft, die dann keine Prämien mehr auszahlen muss.
Die makabere Spekulation geht nicht auf, denn infolge der gestiegenen Lebenserwartungen müssen nun die Fondsgesellschaften länger als ursprünglich prognostiziert Prämienausschüttungen vornehmen. Auch und gerade bei US-Lebensversicherungsfonds müssen die Fondsanleger mit deutlich geringeren Ausschüttungen als ursprünglich prognostiziert rechnen.

US-amerikanische Lebensversicherungsfonds investieren in der Regel in Risikolebensversicherungen. In einem US-Lebensversicherungsfonds wird das Kapital der Anleger gebündelt, um daraus ein breit gestreutes Portfolio an gebrauchten US-Risikolebensversicherungen zu erwerben.

III.  Deutsche Lebensversicherungsfonds wie z.B.:
  • König & Cie. Deutsche Leben 
Anleger einer deutschen Kapitallebensversicherung erhalten negen einer Garantieverzinsung in der Regel Überschussbeteiligungen, deren Höhe sich an der Entwicklung der Kapitalmärkte orientiert. Infolge der weltweiten Finanzmarktkrise mussten etliche Anbieter deutscher Lebensversicherungsfonds die Prognose- und Renditeerwartungen deutlich reduzieren. Anleger erhalten wohl auch weiterhin deutlich geringere Ausschüttungen als ursprünglich prognostiziert.