LBB-Invest Stratego Grund
Justus Rechtsanwälte reichen erste Schadenersatzklagen gegen die Berliner Sparkasse ein
Fondsschließung und Aussetzung der Anteilsrücknahme bei Stratego Grund Fonds:
Am 30. März 2012 teilte die Landesbank Berlin Investment GmbH (LBB-Invest) mit, dass der Stratego Grund Fonds nach § 37 Abs. 2 InvG aus Liquiditätsgründen geschlossen werden und man auch die Rücknahme und Ausgabe der Anteilsscheine aussetzen müsse.
Nach eigenen Angaben investiert Stratego Grund hauptsächlich in offene Immobilienfonds verschiedener Fondsgesellschaften, die sich bekanntlich schon seit geraumer Zeit in einer Krise befinden.
Ganz wie bei einigen anderen Vertretern der offenen Fonds, die nunmehr geschlossen sind, bleibt es bisher auch bei Stratego Grund unsicher, ob und wann eine Öffnung wieder erfolgen kann. Für die Anleger stellt sich also die Frage, welche Auswirkungen sich zukünftig daraus ergeben werden. Sollte die Wiedereröffnung nicht möglich sein, käme es zwangsläufig zu einer Abwicklung des Fonds, was den Anlegern vermutlich einen erheblichen finanziellen Schaden zuteil werden ließe.
Der Fonds Stratego Grund wurde hauptsächlich über die Berliner Sparkasse vertrieben.
Infolge von Beratungsgesprächen mit Vermittlern der Sparkasse wurden Anteile an dem Dachfonds Stratego Grund von Anlegern erworben, da ihnen eine sichere Anlageform bei angemessener Rendite versprochen wurde.
Es erscheint hierbei mehr als fraglich, ob gegenüber den Anlegern eine ordnungsgemäße Aufklärung über Investitionsrisiken von Seiten der Sparkasse stattgefunden hat. Es war ohne Zweifel auch darauf hinzuweisen, dass sich viele offene Immobilienfonds zur Zeit in einer Krise befinden und der LBB-Invest Stratego Grund schon mindestens seit 2005 keine geeignete Anlageform mehr darstellt. Ferner müsste die Sparkasse auch über sämtliche damit zusammenhängende Provisionen, so genannte Kick-Backs, informiert haben.
Sollte dies nicht erfolgt sein, könnten sich Schadensersatzansprüche gegen die Berliner Sparkasse ergeben, die letztlich darauf ausgerichtet sind, dem Anleger sein Anlagevermögen inklusive der Anlagezinsen komplett zurück zu erstatten.
Verjährung von Ansprüchen aus Beratungshaftung iS. Stratego Grund Fonds LBB-Invest; Berliner Sparkasse:
Wegen der allseits vorherrschenden Ungewissheit, bezüglich einer möglichen Abwicklung des Fonds, müssen Anleger unbedingt sofort handeln.
Ansprüche verjähren absolut binnen 10 Jahren nach Zeichnung. Viele Ansprüche verjähren nach § 37a WpHG auch schon 3 Jahre nach Zeichnung.
Justus Rechtsanwälte sind auf das Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisiert und werden hier erste Schadensersatzklagen gegen die Berliner Sparkasse einreichen.
Zur kostenlosen Erstberatung in Sachen Stratego Grund:
Für die kostenfreie Erstberatung, drucken Sie bitte einfach den Fragebogen aus und senden diesen ausgefüllt, zusammen mit den Zeichnungsscheinen und den wesentlichen Unterlagen zu.
Alternativ können Sie sich auch einfach in unser Kontaktformular eintragen und bekommen von uns einen Rückruf und die Unterlagen zur kostenfreien Erstberatung zugesandt.
Wir werden Sie dann über Erlolgsaussichten, Kosten und den Fortgang unserer Klageverfahren zur Frage der Bankenhaftung für die Vermittlung der Stratego Grund Anteile informieren und gegebenenfalls ihre Schadenersatzansprüche aussergerichtlich oder gerichtlich durchsetzen.
Ansprechpartner:
Rechtsanwalt Knud J. Steffan
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
JUSTUS Rechtsanwälte
Eberswalder Straße 26
10437 Berlin
Tel.: 030 / 440 449 66
Fax: 030 / 440 449 56
E-mail: Steffan@kanzleimitte.de

