KG Berlin: Lebensversicherungsvertrag auch 6 Jahre nach Kündigung widerrufen

KG Berlin: Lebensversicherungsvertrag kann auch 6 Jahre nach der Kündigung widerrufen werden.

Widerruf Lebensversicherungsvertrag

Das Kammergericht Berlin bestätigte in seinem Urteil vom 28. Februar 2017 (AZ 6U 65/16) dass eine Rückabwicklung eines Lebensversicherungsvertrages auch 6 Jahre nach Kündigung aufgrund eines Widerrufs erfolgen kann.

Rückzahlungsansprüche von Versicherungsnehmer geltend gemacht

Der Kläger, ein Versicherungsnehmer, schloss im Juni 2004 einen Versicherungsvertrag für die Rente ab, den er im Jahr 2008 kündigte. Die Versicherung zahlte ihm lediglich den Rückkaufswert, inklusive Überschussbeteiligung und Bewertungsreserven, aus. Der Versicherungsnehmer berief sich 6 Jahre später auf ein ihm, aufgrund einer falschen Widerrufsbelehrung, zustehendes Widerrufsrecht und machte restliche Rückzahlungsansprüche aus der Rückabwicklung des Lebensversicherungsvertrages geltend.

Entscheidung des Gerichts zum Widerruf Lebensversicherungsvertrag nach Kündigung
 
Die Widerrufsbelehrung entsprach nicht den gesetzlichen Vorgaben, da sie nicht drucktechnisch hervorgehoben war. Somit war sie unrichtig.
Dem Versicherungsnehmer steht somit ein andauerndes Widerrufsrecht zu, solange dieser nicht ordnungsgemäß belehrt wird.
 
Die späte Geltendmachung des Widerrufsrechts verstößt ferner nicht gegen den Grundsatz von Treu und Glauben. Eine Verwirkung tritt nur dann ein, wenn seit der Möglichkeit der Geltendmachung viel Zeit vergangen ist. Eine weitere Verwirkung ist möglich, falls noch besondere Umstände, wie zum Beispiel Bösgläubigkeit des Versicherungsnehmers, hinzukommen.

Aus einer Rückabwicklung folgt die Herausgabe der tatsächlich gezogenen Nutzungen. Das Gericht entschied, dass dem Versicherungsnehmer ein Anspruch auf den erzielten Gewinn, ohne einen Abzug der Abschluss- oder Verwaltungskosten, zusteht.

Justus rät:

Auch die Widerrufsbelehrung von Ihrem (bereits gekündigten) Lebensversicherungsvertrag könnte nicht den gesetzlichen Vorgaben entsprechen und fehlerhaft sein. Lassen Sie es von uns überprüfen, da es auch Ihnen die Möglichkeit einer Rückabwicklung bietet!

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Rechtsanwalt Knud J. Steffan
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Lebensversicherungen
:

Bei der Lebensversicherung handelt es sich um eine Individualversicherung, die den Tod der versicherten Person wirtschaftlich absichert. Dazu wird ein Lebensversicherungsvertrag abgeschlossen, indem vereinbart wird, dass eine bestimmte Versicherungsleistung im vertraglich vereinbarten Versicherungsfall an den Versicherungsnehmer oder einen anderen Bezugsberechtigten ausgezahlt wird. Eine Lebensversicherung kann in eine Risikolebensversicherung oder Kapitallebensversicherung unterschieden werden.

Risikolebensversicherung:
Bei der Risikolebensversicherung wird im Todesfall der versicherten Person die Lebensversi-cherungssumme an den Bezugsberechtigten gezahlt. So können sich z.B. Familien wirtschaftlich für den Fall absichern, dass der Hauptverdiener stirbt. Diese Form dient generell der wirtschaftlichen Absicherung von Hinterbliebenen.

Kapitallebensversicherung:

Die Kapitallebensversicherung dient der Altervorsorge, sofern der Versicherte das Vertragsende erlebt. Bei Eintritt des vereinbarten Zeitpunktes erhält der Bezugsberechtigte entweder einmalig eine größere Summe oder monatliche Auszahlung als eine lebenslange Rente.

Widerruf: Holen Sie jetzt noch viel Geld aus Ihrer Versicherung

Das BGH-Urteil zu Lebensversicherungen - Urteil vom 7.5.2014 - IV ZR 76/11 -stellt einen Sieg des Verbrauchers dar. Viele Kunden haben nun einen Anspruch auf höhere Rückzahlung. Wer eine Lebensversicherung nach dem Policenmodell zwischen 1994 und 2008 abgeschlossen hat, der sollte nun diesen Vertrag widerrufen bzw. widersprechen.

Widerspruch - Wie geht das?

Mit einem Widerspruch Ihrer Lebensversicherung beenden Sie das Versicherungsverhältnis und haben Anspruch auf die Rückerstattung aller Prämien und einer Nutzungsentschädigung. Viele Lebensversicherer haben  fehlerhafte Widerrufsbelehrungen verwendet mit dem Ergebnis, dass Sie diese Verträge noch heute beenden oder bereits gezahlte Rückkaufswerte wieder einfordern können.

Widerspruchrecht besteht auch noch, wenn Versicherung gekündigt ist

Den Versicherungsnehmern steht nunmehr nach einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) und mehreren Entscheidungen des Bundesgerichtshofs (BGH) die Möglichkeit offen, bei Versicherungen welche im so genannten Policenmodell zustande gekommen sind und bei welchen keine ordnungsgemäße Widerspruchsbelehrung erfolgt ist, den Widerruf bzw. Widerspruch zu erklären. Das Widerspruchsrecht besteht selbst dann noch, wenn die Versicherung gekündigt ist (BGH, Urt. v. 07.05.2014 – IV ZR 76/14).
Wurden dem Versicherungsnehmer die Versicherungsbedingungen nicht bei Antragstellung, sondern erst bei Annahme des Versicherungsantrags gemeinsam mit dem Versicherungsschein übersandt, so steht dem Versicherungsnehmer gem. § 5a VVG a.F. ein Widerspruchsrecht zu.
In seiner Entscheidung vom 19.12.2013 hat der EuGH festgestellt, dass die Begrenzung dieses Widerspruchsrechts auf ein Jahr seit Zahlung der ersten Prämie durch den deutschen Gesetzgeber gegen europäisches Gemeinschaftsrecht verstößt. Damit kann der Versicherungsnehmer nunmehr unbegrenzt den Versicherungsvertrag widerrufen wenn er nicht ordnungsgemäß über sein Widerrufsrecht belehrt wurde.

Widerruf oder Widerspruch statt Kündigung (Rückkaufswert):

Zudem wird bei der Kapitallebensversicherung häufig über die Höhe des Rückkaufswertes bei einer vorzeitigen Kündigung oder Beitragsfreistellung einer Kapitallebensversicherung gestritten. Grund hierfür ist die Berechnungsmethode (Zillmerung) nach der der Wert eines Lebensversicherunngsvertrages ermittelt wird. Insbesondere in den Anfangsjahren ergeben sich hieraus äußerst geringe Rückkaufswerte.
Ein Widerruf oder Widerspruch auch nach erfolgter Kündigung lohnt sich daher.

Wie teuer ist der Widerruf einer Lebensversicherung?

Prinzipiell enstehen beim Widerruf/Widerspruch einer Lebensversicherung nach § 5a VVG a.F. keine Kosten. Den Widerspruch kann man selbst schriftlich erstellen und an die Versicherung versenden. Spätestens bei der Ablehnung des Widerrufs oder aber der Abrechnung der Lebensversicherung wird dann eine Fachanwalt benötigt. Die enstehenden Kosten richten sich nach dem Gegenstandswert und wir teilen diese vorab genau mit. Auch können Sie noch jetzt eine Rechtsschtuzversicherung abschließen, die dann die Kosten des Widerrufsverfahrens abdecken sollte.
Eine Übersicht der
Anwalts- und Gerichtskosten finden Sie HIER.  

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