Nach der Insolvenz der Kölner Treuk AG müssen die Anleger den Totalverlust ihres investierten Geldes befürchten. Das Insolvenzverfahren wurde am Amtsgericht Köln am 26. Oktober eröffnet (Az.: 75 IN 356/17).

Gläubiger können nun ihre Forderungen gegen die Treuk AG beim Insolvenzverwalter anmelden. Der Totalverlust ist zu befürchten. Denn Nachrangdarlehen werden im Insolvenzverfahren nachrangig behandelt.
Lebensversicherungen im Tausch gegen Nachrangdarlehen
Anleger der Treuk AG haben sicherere Kapitalanlagen wie Lebensversicherungen oder Bausparverträge gegen Nachrangdarlehen eingetauscht und sind damit ein hohes Risiko eingegangen.
Bereits seit längerem war das Geschäftsmodell der Treuk AG in der Kritik. Schon 2015 berichtete der NDR, wie über den „Ratgeber für Finanzen e.V.“ die hochriskanten Finanzprodukte der Treuk AG vertrieben wurden. Statt sicheren Renditen aus bestehenden Lebensversicherungen und Bausparverträgen, wurde den Anlegern empfohlen, zum Beispiel in hochriskante Nachrangdarlehen zu investieren. Nachrangigkeit bedeutet, dass Auszahlungsansprüche im Falle der Insolvenz eines Unternehmens erst nach den Forderungen aller anderen Gläubiger bedient werden.
Nach Recherchen des NDR bestanden nicht nur personelle Verflechtungen zwischen dem angeblich gemeinnützigen Verein und der Treuk AG, sondern die Vermittler der Kapitalanlagen sollen sich sogar fälschlich als Mitarbeiter von Verbraucherzentralen ausgegeben haben.
Das Totalverlust-Risiko bei Nachrangdarlehen wird gerne verschwiegen und Anleger werden mit hohen Renditeversprechen gelockt. Allerdings hätten die Anleger über die Risiken von Nachrangdarlehen zwingend aufgeklärt werden müssen. Wurde diese Informationspflicht verletzt, können Schadensersatzansprüche gegen die Berater und Vermittler geltend gemacht werden.
Verbraucherzentrale rät zu Geltenmachung von Schadenersatz
Die Verbraucherzentrale Hamburg rät betroffenen Anlegern zur Prüfung ihrer Verträge bei Vermittlung, um möglichen Schadensersatz gegen Berater und Vermittler wegen einer fehlerhaften Beratung geltend zu machen.
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Knud J. Steffan
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
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