Audi, Porsche oder VW TDI-Modelle: Ansprüche verjähren zum Jahresende

Fahrzeugbesitzer aufgepasst: Geltendmachung der Ansprüche auf Neulieferung eines mangelfreien Audi-, Porsche- oder VW-Modells mit 3.0 Liter Motoren – nur noch bis zum Ende des Jahres möglich

Porsche Cayenne: Das Bundesverkehrsministerium hat für dieses Jahr den Rückruf für den Porsche Cayenne 3,0 V6 Diesel angeordnet. Aufgrund des Einsatzes einer unzulässigen Abschalteinrichtung sollten die Fahrzeuge dieses Modells auf dem Prüfstand deutlich bessere Abgaswerte als auf der Straße erreicht haben. Die Rückrufaktion hat bereits Anfang November angefangen. Das Modell Porsche Macan S 3.0 Diesel sollte auch zu den Fahrzeugen mit Abgasproblemen gehören.
Aber nicht nur mit Porsche, sondern auch mit Audi und VW hat das Bundesministerium eine freiwillige Rückrufaktion der 3.0 Liter TDI-Fahrzeuge vereinbart. Betroffen sind dabei die Modelle Audi A 5 3.0 TDI, Audi A 6 3.0 TDI, Audi Q 5 3.0 TDI, Audi Q 7 3.0 TDI, VW Touareg 3.0 TDI, VW Phaeton 3.0 TDI und VW Amarok 3.0 TDI.

Für die Kunden ist daher die Rechtslage klar:

Eine Variante ist die Geltendmachung des Nacherfüllungsanspruchs durch Neulieferung eines mangelfreien Fahrzeugs vom Hersteller, wobei sich der Einzelne darauf verlassen soll, dass die betroffenen Modelle von VW, Porsche und Audi mit TDI-Technik nicht mit einer verbotenen Abschalteinrichtung ausgestattet sind, was durch manche Experte bezweifelt wird. Die andere Alternative stellt die Rückabwicklung des Kaufvertrages bei Nichtbehebung des Mangels dar.
Bundesweit wurden gegen Audi, Porsche und VW Ansprüche dieser Art durch die Land- und sogar Oberlandesgerichte schon stattgegeben. Klagen gegen VW sind bislang durch den Konzern mit der Berufung nicht angegriffen worden, daher steht der Rechtskräftigkeit der Urteile der Landgerichte nichts entgegen.

Verjährung der Ansprüche zum 31.12.2017

Aber Achtung: Sogar wenn den Verbrauchern solche Ansprüche zustehen, müssen diese nur noch bis zum Ende des Jahres geltend gemacht werden! Grund dafür ist der Zeitpunkt des Bekanntwerdens der Ansprüche, der im Jahr 2015 lag. Eine Verjährung der Ansprüche auf Nacherfüllung oder Rückabwicklung der Kunden, die ein Dieselfahrzeug von VW, Audi oder Porsche besitzen, tritt daher mit Anfang des nächsten Jahres ein.
Für die Verbraucher, die rechtsschutzversichert sind, besteht die Möglichkeit, durch ihren Rechtsschutzversicherer Deckungsschutz für die Vornahme gerichtlicher Schritte gegen die Hersteller zu erlangen. Mehr als 1000 Zusagen liegen schon vor, die sich nicht nur auf Klagen auf Zahlung des Kaufpreises Zug-um-Zug gegen Übereignung und Herausgabe des PKWs erstrecken, sondern auch auf solche Ansprüche, die die Zahlung einer Nutzungsentschädigung für die Nutzung des Pkws betreffen.

Widerruf des Autokredites:

Letztendlich ist in diesem Zusammenhang auch der Widerruf eines Kredits zur Autofinanzierung denkbar, wenn die Finanzierung des Fahrzeugs über eine Autobank erfolgte und die Bank Fehler bei den Widerrufsinformationen begangen hat. Im Fall eines erfolgreichen Widerrufes findet dann auch die Rückabwicklung des Kaufvertrages statt. Falls das Fahrzeug nach dem 13.06.2014 finanziert wurde, muss der Kunde ggf. auch keinen Nutzungsersatz zahlen.

Justus rät:

Sollen Sie Kunde von VW, Audi oder Porsche sein und ein mangelhaftes Modell mit TDI-Technik besitzen, lassen Sie Ihre Ansprüche gegen den jeweiligen Hersteller noch bis zum Ende des Jahres kostenfrei überprüfen und ggf. durchsetzen. Zur schnellen Hemmung der Verjährung leiten wir sofort ein kostengünstiges Schlichtungsverfahren ein.
Kontaktieren Sie uns, damit wir auch Ihnen helfen können, die Ihnen zustehenden Ansprüche schnellstmöglich geltend zu machen.
Haben Sie auch einen KfZ-Darlehensvertrag geschlossen, können Sie, diesen auf Widerrufsmöglichkeiten kostenfrei prüfen lassen. Für die kostenfreie Prüfung der Autofinanzierung füllen Sie einfach unser Kontaktformular aus oder rufen uns an.

Ansprechpartner:
Michael Kraft
Rechtsanwalt
E-Mail: Justus@kanzleimitte.de

Telefon: 030-440 449 66
Telefax: 030-440 449 56
Grit Rahn
Rechtsanwältin
E-Mail: Rahn@kanzleimitte.de

Telefon: 030-440 449 66
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JUSTUS Rechtsanwälte setzt Verbraucherrechte in dem VW Skandal, also die Rechte der betroffenen Autokäufer und VW-Aktionäre und Anleger durch.
Hierbei kommen sowohl Schäden der Aktionäre und Anleger, die durch den massiven Kurs- und Wertverluste der Aktien durch den Betrug und das Verschweigen des VW-Konzerns entstanden sind in Betracht, als auch die gerichtliche Durchsetzung der Rückgabe der betroffenen Fahrzeuge gegen Kaufpreiserstattung.

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Ihre Ansprüche als VW-Käufer

Volkswagen hat bekannt gegeben, dass weltweit und über alle Konzern-Marken hinweg rund elf Millionen Fahrzeuge betroffen sind, die mit einem Dieselmotor vom Typ EA 189 mit einem Hubraum von 1,2, 1,6 oder 2,0 Liter ausgestattet sind.
Es geht dabei zum Beispiel um den Golf der sechsten Generation, den Passat der siebten Generation sowie um die erste Generation des Volkswagen Tiguan. Betroffen sind außerdem Fahrzeuge von Skoda, Seat und Audi.
Allein in Deutschland sind nach VW-Angaben gut 2,5 Millionen Fahrzeuge betroffen. Sollten Sie ein solches Fahrzeug besitzen, informiert Sie der Hersteller über das konkrete Nachbesserungsangebot.
Hierauf müssem Sie sich nicht einlassen. Nach neueren Urteilen kommt auch der Rückkauf der Fahrzeuge und Schadenrsatz in Betracht.

Auch kommen inzwischen weitere Dieselautohersteller wie Mercedes in den Verdacht, die Abgas-Grenzwerte im tatsächlichen Verkehr um ein Vielfaches zu überschreiten.

Ist Ihr Auto betroffen?

Sie können selbst prüfen, ob in Ihrem Fahrzeug die Manipulationssoftware eingebaut ist. Dazu benötigen Sie die Fahrzeug-Identifizierungsnummer (alter Name: Fahrgestellnummer). Diese finden Sie in der Zulassungsbescheinigung Teil I (alter Name: Fahrzeugschein) in der Zeile 4 oder im Auto auf der Fahrerseite zwischen Armaturenbrett und Windschutzscheibe. Die Nummer geben Sie auf der entsprechende Webseite (z.b. www.volkswagen.de/info) ein und bekommen dann Auskunft, ob in Ihrem Fahrzeug die Manipulationssoftware eingebaut ist.

Ihre Rechte im VW Abgasskandal gegenüber VW, Skoda, Audi und Seat sollten Sie dann umgehend wahrnehmen, zumal in vielen Fällen die Gewährleistungansprüche bereits verjährt sein könnten, bzw. die Verjährung in Kürze einzutreten droht.

Nachbesserung

Halter von Fahrzeugen mit dem betroffenen Dieselmotor haben gegen den Verkäufer einen Anspruch auf Nachbesserung. Sie müssen dazu aber den Händler schriftlich zur Nachbesserung innerhalb einer angemessenen Frist auffordern.

Rücktritt vom Kaufvertrag

Ist der Verkäufer schriftlich zur Nachbesserung aufgefordert aber nach angemessener Frist die manipulierten Abgassoftware nicht ausgetauscht, so kann der Käufer vom Kaufvertrag zurücktreten (§§ 434 Abs. 1 Satz 1, 437, 440, 323 BGB). Angemessen ist heir ohl eine Frist von etwa 2 Monaten zur Nachbesserung. Nach einigen Urteilen ist eine Fristsetzung zur Nachbesserung nicht nötig (z.B. Landgericht Krefeld). Es ist aber zu empfehlen, den Ablauf der Nachfrist abzuwarten.

Minderung des Kaufpreises wegen Sachmangel
Wenn die Nachbesserung nicht gelingt, kann ein Käufer neben dem Rücktritt auch den Kaufpreis mindern (§ 441 BGB). Wire hoch der Scahden und damit der Minderungsbetrag wegen der Manipulationssoftware ist, kann mangels Rechtsprechung nur geschätzt oder durch Gutachter bewertet werden.

Erklären Sie jetzt - nach Nachbesserungsfrist - den Rücktritt und verlangen den Kaufpreis

Die Aussichten für die Rückabwicklung des Kaufs der betroffenen umwelt- und gesundheitsschädlichen PKW sind gut. Es gibt mittlerweile mittlerweile bundesweit im VW-Abgasskandal Urteile, nach denen Autohändler verurteilt wurden, die manipulierten Autos zurück zu nehmen.
Lassen Sie sich daher nicht vertrösten, sondern lassen Sie rechtzeitig den Rücktritt vom Kaufvertrag erklären und klagen ggf. den Kaufpreis, abzüglich einer Nutzungsentschädigung ein.
Es ist durchaus naheliegend, dass bald sämtliche maipulierten Dieselautos im VW Abgasskandal die Teilnahme am Straßenverkehr untersagt wird und dies aufgrund der 5 - 10fachen Überschreitung der Eurogrenznorm auch zu Recht.

VW- Prozesstaktik durch Vergleich und Verjährung:

Die Taktik von VW zielt anscheinend auf eine Sache besonders ab: Die Verjährung von Mängelgewährleistungsrechten abzuwarten und dann ggf. geltend zu machen. Durch jeden Vergleich wird eine Entscheidung eines Gerichtes umgangen bzw. herausgezögert. Insbesondere wird nicht durch ein Oberlandesgericht zu Lasten des Konzerns entschieden.
Allerdings haben u.g. Gerichte schon verbraucherfreundlich entschieden. Die Devise der VW-Käufer muss folglich lauten seine Rechte gegen den Konzern bzw. den Vertragshändler durchzusetzen.
 
Urteile pro Autokäufer in VW Abgasskandal:

Landgericht Lüneburg vom 2. Juni 2016, Az. 4 O 3/16 (Rücknahme VW-Passat durch Autohändler).
Landgericht Krefeld hat in seinem Urteil vom 14. September 2016 – 2 O 83/16 (Rücktritt auch ohne Fristsetzung zur Nachbesserung, da nicht bloß unerhebliche Pflichtverletzung i.S.v. § 323 Abs. 5 Satz 2 BGB).
Landgericht München I, Urteil vom 14. April 2016, Az. 23 O 23033/15
Landgericht Krefeld, Urteile vom 14. September 2016, Az. 2 O 72/16 und 83/16
Landgericht Oldenburg, Urteil vom 1. September 2016, Az. 16 O 790/16;
Landgericht Braunschweig, Urteil vom 12. Oktober 2016, Az. 4 O 202/16
Landgericht München II, Urteil vom 15.11.2016, (Az. 12 O 1482/16 – nicht rechtskräftig)

Auch Mercedes-Benz, Opel und Renault unter Druck

Laut Pressemitteilung von Frontal21 sollen bestimmte Diesel-Modelle von Mercedes-Benz Stickoxidwerte zeigen, die deutlich über dem erlaubten US-Grenzwert liegen.
Neue Abgasmessungen an den Mercedes-Dieselmodellen R 350 und GLK 250 in den USA sollen überhöhte Stickoxidwerte bis zum 20-fachen über dem US-Grenzwert zeigen. "Unsere Messungen ergeben, dass Mercedes gegen die US-Abgasgesetze verstößt“, erklärt dazu Steve Berman von der Kanzlei Hagen Berman in Seattle gegenüber Frontal21 und der Wochenzeitung "Die Zeit". "Daimler verhält sich genauso wie Volkswagen“, so Berman weiter. "Beide wurden erwischt, und beide haben zuerst geleugnet.“ Wie VW habe auch Mercedes in den USA damit geworben, besonders saubere Dieselautos herzustellen.

Die Abgas-Nachmessungen des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) an Diesel-Autos haben Folgen für weitere Autohersteller. Neben den Marken des Volkswagen-Konzerns – VW, Audi und Porsche – sollen auch Mercedes, Opel und Renault gezwungen sein, Autos zurückzurufen. Insgesamt 630.000 Autos seien davon betroffen.

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