Fahrzeugbesitzer aufgepasst: Geltendmachung der Ansprüche auf Neulieferung eines mangelfreien Audi-, Porsche- oder VW-Modells mit 3.0 Liter Motoren – nur noch bis zum Ende des Jahres möglich
Porsche Cayenne: Das Bundesverkehrsministerium hat für dieses Jahr den Rückruf für den Porsche Cayenne 3,0 V6 Diesel angeordnet. Aufgrund des Einsatzes einer unzulässigen Abschalteinrichtung sollten die Fahrzeuge dieses Modells auf dem Prüfstand deutlich bessere Abgaswerte als auf der Straße erreicht haben. Die Rückrufaktion hat bereits Anfang November angefangen. Das Modell Porsche Macan S 3.0 Diesel sollte auch zu den Fahrzeugen mit Abgasproblemen gehören.
Aber nicht nur mit Porsche, sondern auch mit Audi und VW hat das Bundesministerium eine freiwillige Rückrufaktion der 3.0 Liter TDI-Fahrzeuge vereinbart. Betroffen sind dabei die Modelle Audi A 5 3.0 TDI, Audi A 6 3.0 TDI, Audi Q 5 3.0 TDI, Audi Q 7 3.0 TDI, VW Touareg 3.0 TDI, VW Phaeton 3.0 TDI und VW Amarok 3.0 TDI.
Für die Kunden ist daher die Rechtslage klar:
Eine Variante ist die Geltendmachung des Nacherfüllungsanspruchs durch Neulieferung eines mangelfreien Fahrzeugs vom Hersteller, wobei sich der Einzelne darauf verlassen soll, dass die betroffenen Modelle von VW, Porsche und Audi mit TDI-Technik nicht mit einer verbotenen Abschalteinrichtung ausgestattet sind, was durch manche Experte bezweifelt wird. Die andere Alternative stellt die Rückabwicklung des Kaufvertrages bei Nichtbehebung des Mangels dar.
Bundesweit wurden gegen Audi, Porsche und VW Ansprüche dieser Art durch die Land- und sogar Oberlandesgerichte schon stattgegeben. Klagen gegen VW sind bislang durch den Konzern mit der Berufung nicht angegriffen worden, daher steht der Rechtskräftigkeit der Urteile der Landgerichte nichts entgegen.
Verjährung der Ansprüche zum 31.12.2017
Aber Achtung: Sogar wenn den Verbrauchern solche Ansprüche zustehen, müssen diese nur noch bis zum Ende des Jahres geltend gemacht werden! Grund dafür ist der Zeitpunkt des Bekanntwerdens der Ansprüche, der im Jahr 2015 lag. Eine Verjährung der Ansprüche auf Nacherfüllung oder Rückabwicklung der Kunden, die ein Dieselfahrzeug von VW, Audi oder Porsche besitzen, tritt daher mit Anfang des nächsten Jahres ein.
Für die Verbraucher, die rechtsschutzversichert sind, besteht die Möglichkeit, durch ihren Rechtsschutzversicherer Deckungsschutz für die Vornahme gerichtlicher Schritte gegen die Hersteller zu erlangen. Mehr als 1000 Zusagen liegen schon vor, die sich nicht nur auf Klagen auf Zahlung des Kaufpreises Zug-um-Zug gegen Übereignung und Herausgabe des PKWs erstrecken, sondern auch auf solche Ansprüche, die die Zahlung einer Nutzungsentschädigung für die Nutzung des Pkws betreffen.
Widerruf des Autokredites:
Letztendlich ist in diesem Zusammenhang auch der Widerruf eines Kredits zur Autofinanzierung denkbar, wenn die Finanzierung des Fahrzeugs über eine Autobank erfolgte und die Bank Fehler bei den Widerrufsinformationen begangen hat. Im Fall eines erfolgreichen Widerrufes findet dann auch die Rückabwicklung des Kaufvertrages statt. Falls das Fahrzeug nach dem 13.06.2014 finanziert wurde, muss der Kunde ggf. auch keinen Nutzungsersatz zahlen.
Justus rät:
Sollen Sie Kunde von VW, Audi oder Porsche sein und ein mangelhaftes Modell mit TDI-Technik besitzen, lassen Sie Ihre Ansprüche gegen den jeweiligen Hersteller noch bis zum Ende des Jahres kostenfrei überprüfen und ggf. durchsetzen. Zur schnellen Hemmung der Verjährung leiten wir sofort ein kostengünstiges Schlichtungsverfahren ein.
Kontaktieren Sie uns, damit wir auch Ihnen helfen können, die Ihnen zustehenden Ansprüche schnellstmöglich geltend zu machen.
Haben Sie auch einen KfZ-Darlehensvertrag geschlossen, können Sie, diesen auf Widerrufsmöglichkeiten kostenfrei prüfen lassen. Für die kostenfreie Prüfung der Autofinanzierung füllen Sie einfach unser Kontaktformular aus oder rufen uns an.
Ansprechpartner:

Michael Kraft
Rechtsanwalt
E-Mail: Justus@kanzleimitte.deTelefon: 030-440 449 66
Telefax: 030-440 449 56


Knud J. Steffan
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
E-Mail: Steffan@kanzleimitte.deTelefon: 030-440 449 66
Telefax: 030-440 449 56