Infinus AG: Skandal weitet sich aus
Infinus AG – Ermittlungen dehnen sich aus
Das Finanzdienstleistungsunternehmen Infinus kommt nicht zur Ruhe. Die Staatsanwaltschaft in Dresden ermittelt wegen unrichtiger Angaben zur Vermögens- und Ertragslage in den Prospekten. Auch wird der Verdacht eines Schneeballsystems geprüft, bei dem Gewinne ausschließlich durch die Gelder neuer Anleger finanziert werden.
Nach dem derzeitigen Erkenntnisstand ermitteln die Behörden gegen 10 Beschuldigte. Darunter befinden sich Manager und Aufsichtsräte, sowie zwei Goldhändler, der Wirtschaftsprüfer und der Steuerberater der Infinus-Gruppe. Wie lange die Ermittlungen noch andauern, ist nach der Einschätzung des ermittelnden Oberstaatsanwaltes in Dresden nicht absehbar.
Die Ermittlungen sind auch über die Landesgrenze hinweg im Gange. So besteht der Verdacht der Geldwäsche gegen 25 Vermittler des Finanzdienstleisters durch den Kauf von österreichischen Versicherungspolicen. Dabei sollen langjährig laufende Lebensversicherungspolicen über monatlich 24.000 € abgeschlossen worden sein, um die dafür erhaltenen Provisionen von ca. 700.000 € zur Prämienauszahlung verwenden zu können. Die Staatsanwaltschaft in Wien ermittelt.
Infinus AG: Was müssen die Anleger beachten?
Anleger der Infinus AG müssen auf einen langen Kampf eingestellt sein. So warnen Experten vor einem jahrelangen Insolvenzverfahren und einer niedrigen Insolvenzquote.
Anleger die ihre Anlage voll und schneller ausgezahlt haben wollen, müssen selbst und vor allem schnell tätig werden. So besteht beispielsweise die Möglichkeit der Arrestpfändung zur Sicherung der eigenen Ansprüche, um die Insolvenzquote von durchschnittlich 3 Prozent zu umgehen. Leider wird das vorhandene Vermögen nicht für alle Infinus-Anleger genügen, so dass zur Anspruchssicherung Eile geboten ist.
Justus rät:
Infinus – Anleger sollten umgehend ihre Ansprüche und das weitere Vorgehen von einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht prüfen lassen und die angeratenen Schritte in die Tat umsetzen.
Für die schriftliche Erstberatung, welche auch die Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung umfasst, drucken Sie bitte einfach das Auftragsformular für geschädigte Kapitalanleger aus und senden es ausgefüllt, zusammen mit den Zeichnungsscheinen und den wesentlichen Unterlagen zu. Für die Erstberatung entsteht Ihnen eine Gebühr in Höhe von 80,- € inkl. MwSt. Gern können Sie sich auch sofort unverbindlich per Email oder Telefon an uns wenden. Rufen sie gleich an und vereinbaren einen Termin: 030-44044966
Ansprechpartner:
Rechtsanwalt Knud J. Steffan
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
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Knud J. Steffan
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
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