Green Planet AG: Anleger sollten ihre Beteiligung überprüfen lassen!
Hintergrund
Die Green Planet AG investierte in Edelhölzer in Costa Rica und warb mit einer Rendite von bis zu 13 Prozent im Jahr. Die damit als umweltfreundliche Geldanlage umworbene Anlage konnte aber bei weitem nicht halten, was sie versprach. Nach dem Verdacht des Anlagebetrugs und des eingeleiteten Ermittlungserfahrens der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main im April 2014 wurden die Geschäftsräume des Unternehmens durchsucht. Auch wurde u.a. gegen den Vorstand Manfred Wander wegen Verdunklungs- und Fluchtgefahr ein Haftbefehl erlassen. Am 09.09.2014 folgte die Eröffnung des Insolvenzverfahrens.
Hoffnung für Anleger?
Nach bisherigen Erkenntnissen sind bei der Green Planet AG noch 20 Mio. Euro an Vermögenswerten vorhanden. Insofern können sich Anleger Hoffnung machen, dass ihr angelegtes Geld nicht vollständig verloren ist. Fraglich bleibt allein, wie hoch die Verluste tatsächlich ausfallen. Durch die nur sehr sporadische Aktenführung bei der Green Planet AG ist weder klar, wie viele Anleger tatsächlich in Edelhölzer investierten noch wie viele Gelder in die Anlage geflossen sind. Insofern kann bislang nur unzureichend eingeschätzt werden, wie hoch die Auszahlungen im Rahmen der Insolvenztabelle an die Anleger ausfallen werden.
Justus rät:
Anleger der Green Planet AG sollten sich nicht mit den zu erwartenden Auszahlungen im Rahmen der Insolvenz zufriedengeben, sondern vielmehr ihre Anlage von einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht überprüfen lassen. Aufgrund der schon länger vermuteten dubiosen Geschäftspraktiken bei der Green Planet AG, die vom Vorwurf des fehlenden Erwerbs von Bäumen in Costa Rica bis hin zu einem Schneeballsystem reichen, steht auch die Vermutung im Raum das Anleger nicht ausreichend über die Risiken ihrer Geldanlage informiert wurden. Empfehlenswert ist es deswegen am Einzelfall überprüfen zu lassen, ob u.a. die Anleger nur unzureichend über die Gefahren aufgeklärt wurden. Die insoweit vorliegende und nachweisbare Falschberatung würde einen Schadensersatzanspruch auslösen, mit dem die Anleger ihre Verluste ausgleichen könnten. Eine Überprüfung kann sich also durchaus lohnen!
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