GFP-Fonds Medienfonds German Filmproduction

Die GFP-Fonds Medienfonds(GFP I – IV) und die absolute Verjährung


Einführung GFP-Fonds (Medienfonds)

Gegenstand der GFP- Fonds ist die Entwicklung, Produktion, Koproduktion, Verwertung und Vermarktung und der Vertrieb von Kino- und Fernsehproduktionen, anderen audiovisuellen Produkten, sonstigen Medienprodukten und Merchandising-Produkten jeder Art.

Offizielle Unternehmensbezeichnungen:
Medienfonds German Filmproductions GmbH & Co. Filmproduktions- und Beteiligungs KG
Zweite Medienfonds German Filmproductions GFP GmbH & Co. Beteiligungs KG
Zweite Medienfonds German Filmproductions GFP GmbH & Co. Dritte Beteiligungs KG
Zweite Medienfonds German Filmproductions GFP GmbH & Co. Vierte Beteiligungs KG

Haben auch Sie eine Beteiligung an einem GFP-Fonds?
Wir vertreten eine Vielzahl geschädigter Kapitalanleger, die ihr Geld u.a. in geschlossene Medienbeteiligungen investiert haben. Unsere Erfahrung zeigt, dass vielen Anlegern die Beteiligungen an den GFP Fonds mit beschönigenden Angaben wie z.B. hochkarätiger Vermarktungsausschuss mit Top-Fachleute, keine Nachschusspflicht, gesicherte Vermarktung, hohe Absicherung durch Produktion nach Verkauf, abgesicherte Vorverkäufe und Inanspruchnahme von Fördermitteln empfohlen wurden. Zudem lockten die Anlageberater häufig mit dem Aspekt der Steuerersparnis ohne näher auf die speziellen Risiken, die einem Filmfonds nun einmal immanent sind, sowie die Vertriebskosten einzugehen.
Erfolgte eine Aufklärung über Risiken und z.B. personelle Verflechtungen nicht, stehen die Aussichten sehr gut, die Beratungsfirmen und Gründungsgesellschafter haftbar zu machen. Dem Anleger steht dann ein Schadensersatzanspruch zu.

Verjährung GFP:
Die Platzierung der Fonds begann im Jahr 2003 mit dem GFP I. Die Schadensersatzansprüche unterliegen einer absoluten 10-jährigen Verjährung, so dass spätestens 10 Jahre nach dem Beitritt zur Fondsgesellschaft Ansprüche nicht mehr geltend gemacht werden können. Justus Rechtsanwälte rät, die Beteiligungen noch rechtzeitig vor Ablauf der 10 Jahre einer Prüfung zu unterziehen.

Justus rät:

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Medienfonds und Filmfonds

Mit Hilfe von Medienfonds sollen Film- und Fernsehproduktionen bei der Finanzierung unterstützt werden. Bekannt sind vor allem KGAL oder Hannover Leasing. Was grundsätzlich wie eine rentable und auch allgemeinnützige Anlageform aussieht, stellte sich jedoch in der Praxis oft als Risikogeschäft für den Anleger heraus, auch wenn einige der finanzierten Filme sich zu Kassenschlagern entwickelten.

Das Wesen der Medienfonds

In der Sache werden die Medienfonds als geschlossene Fonds vermarktet, der potentielle Anleger kann eine Beteiligung also nur während eines bestimmten Zeitraums zeichnen. Als Anreiz für die Beteiligung wird er dann am Einspielergebnis beteiligt. Die Medienfonds werden meist in der Rechtsform der GmbH & Co KG betrieben; dies führt dazu, dass im Falle der Insolvenz des Fonds eine Haftung für Einlageverluste schwierig zu realisieren ist, da die Gesellschafter der GmbH als diejenigen, die maßgeblich das Geschäft des Fonds gesteuert haben, persönlich nicht haften müssen.

Medienfonds als angebliches Steuersparmodell

Grund für eine Beteiligung an Medienfonds war in der Vergangenheit auch häufig eine steuerliche Besonderheit in Deutschland: es konnten im ersten Jahr der Beteiligung bis zu 100 % der Einlage steuerlich berücksichtigt werden. Diese Möglichkeit wurde 2005 durch eine Gesetzesnovelle beseitigt. Bereits seit 2001 wurde die steuerliche Vergünstigung nach dem so genannten Medienerlass des Bundesfinanzministeriums nur gewährt, wenn die Gesellschafter des Fonds als „Filmhersteller“ gelten konnten, sie auf die Produktion des Films also maßgeblichen Einfluss ausübten. Dies war insbesondere dann problematisch, wenn nur einmal jährlich eine Anlegerversammlung stattfand, bei der eine allgemeine Information über die Filmprojekte gegeben wurde. Auch die Vertretung durch einen Beirat zu diesem Zweck konnte die Steuervergünstigung nur dann herbeiführen, wenn sich darin Fachkundige aus der Film- und Fernsehbranche befanden.

Risiken bei Medienfonds

Allerdings war auch die Beteiligung an den Medienfonds an sich für viele Anleger risikoreich: schließlich handelt es sich um einen Geschäftsbereich, in dem der normale Anleger kaum Erfahrung besitzt, er die Qualität und den Erfolg der produzierten Filme also kaum bewerten kann.
Auch ergaben sich durch die veränderten Möglichkeiten zur steuerlichen Geltendmachung vielfach Nachteile für die Anleger; diese wurden oftmals explizit mit dem Versprechen der Steuerersparnis zur Beteiligung am Fonds verleitet. Nach Änderung der Steuerpraxis folgten dann Nachforderungen durch die Finanzämter. Teilweise wurden die Kunden trotz Kenntnis des Fondsanbieters nicht über diesen Sachverhalt aufgeklärt oder Fondsprospekte falsch gestaltet, so dass es für diese möglich ist, sich von den Fonds zu lösen. Allerdings besteht diese Möglichkeit im Regelfall nur dann, wenn die Vermittler des Filmfonds die maßgeblichen Fakten auch tatsächlich kannten.

Inzwischen sind Medienfonds als Anlage aus den genannten Gründen wohl nicht mehr attraktiv.

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Rechtsanwalt Knud J. Steffan
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
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