GdbR KS-INDEX-IMMOFONDS soll aufgelöst werden

Nach Pressemitteilungen soll die  KS-Index-Immofonds GdbR mit Sitz in Konstanz voraussichtlich liquidiert werden. Unternehmensgegenstand der Gesellschaft ist die Anlage in Immobilien, deren Verwaltung, sowie die Vermietung und Verpachtung des Gesellschaftsvermögens. Die Gesellschaft bot in den 90-iger Jahren Anlegern die Beteiligung als atypisch stiller Gesellschafter mit einem Gesamtzeichnungskapital in Höhe von DM 30.000000,00 an. Die Mindesteinlage für die Anleger betrug dabei DM 10.000,00. Je nach Vereinbarung konnten die atypisch stillen Gesellschafter die gezeichnete Einlage auch ratenweise erbringen.

Seit 2000 sollen keine Jahresabschlussberichte, Kontoauszüge, Benachrichtigungen über Verlustzuweisung oder Gewinnbeteiligungen mehr verschickt werden. Begründet wird dies mit einer lange andauernden Betriebsprüfung durch das Finanzamt.

Ende April 2007 wurden alle Anleger von der Fonds-Geschäftsführung angeschrieben; ihnen wurde mitgeteilt, dass beabsichtigt sei, die Gesellschaft aufzulösen. Die Auflösung der Gesellschaft hat zur Folge, dass nach § 15 der Satzung sämtliche atypisch stillen Gesellschafter eine Beteiligung am Liquidationserlös (der sich nach der Höhe der Einlage im Verhältnis zum Gesellschaftsvermögen bemisst) erhalten. So heißt es schon in dem Rundschreiben an die Anleger, dass zu befürchten sei, dass bei der derzeitigen Lage auf dem Immobilienmarkt keine angemessenen Preise erzielt werden können.

Vor dem Angebot der Gesellschaft, sich als atypisch stiller Gesellschafter zu beteiligen, hatte die Fachzeitschrift kapital-markt intern bereits in ihrer Ausgabe vom Mai 1995 (Ausgabe 18/95) gewarnt: „die Prospektierung sei absolut dilettantisch, formelle Kriterien sind nicht erfüllt worden und der Informationsgehalt geht Richtung null“.

Wie bei allen atypischen stillen Gesellschaftsbeteiligungen hat der Gesellschafter bei Kündigung oder sonstiger Auseinandersetzung nur Anspruch auf das so genannte Auseinandersetzungsguthaben. Ist die Gesellschaft in der Krise beträgt das Auseinandersetzungsguthaben meist nur ein Bruchteil des einmal angelegten Geldes. Oft wird der geprellte Anleger noch zum Ausgleich von Verlusten der Gesellschaft, der so genannten Nachschusspflicht,  in Höhe der gezahlten Einlagen zur Kasse gebeten.

JUSTUS Rechtsanwälte rät daher allen Anlegern ihre Ansprüche gegen die Kapitalanlagegesellschaft KS-Index-Immofonds oder die Vermittler durch spezialisierte Rechtsanwälte schnell prüfen und durchsetzen zu lassen. Die Schadenersatzansprüche beruhen meist auf unrichtiger oder unvollständiger Beratung bei Vertragsschluss und sind auf die Rückzahlung der gesamten Einlagen zuzüglich Zinsen gerichtet. Damit verbunden sollte der sofortige Ausstieg aus dem Beteiligungsvertrag durch ausserordentliche Kündigung sein.

Für die schriftliche Erstberatung, welche auch die Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung umfasst, drucken Sie bitte einfach das Auftragsformular für geschädigte Kapitalanleger aus und senden es ausgefüllt, zusammen mit den Zeichnungsscheinen und den wesentlichen Unterlagen zu. Für die Erstberatung ensteht Ihnen eine Gebühr in Höhe von lediglich 95,20 €. Gern können Sie sich auch unverbindlich per Email oder Telefon an uns wenden.

Ansprechpartner:

Knud J. Steffan
Rechtsanwalt

JUSTUS Rechtsanwälte & Steuerberater
Eberswalder Straße 26
10437 Berlin

Tel.: 030 / 440 449 66
Fax: 030 / 440 449 56

E-mail: Steffan@kanzleimitte.de

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