Abstimmungsergebnis über Liquidation der Garantie Hebel Plan ’08 Premium Vermögensaufbau GmbH & Co.KG:
Im Juni 2014 waren die Anleger in einem Rundschreiben von der geschäftsführenden Edelweiss GmbH über die jüngsten Entwicklungen des ihres Fonds informiert worden. Die Gesellschafter der Garantie Hebel Plan 08 Premium Vermögensaufbau GmbH 6 Co.KG wurden dazu aufgefordert in einem schriftlichen Abstimmungsverfahren durch Gesellschafterbeschluss über die Liquidation des Fonds zu entscheiden.
Gesellschaft wird vorerst nicht liquidiert
Die Gesellschafterversammlung fasste, trotz geringer Beteiligungsquote, wirksam den Beschluss, die Gesellschaft nicht zu liquidieren, sondern ordnungsgemäß fortzuführen. Daneben wurde die Feststellung und Genehmigung des Jahresabschlusses sowie die Entlastung der Geschäftsführung rechtskräftig beschlossen.
BaFiN wird über Garantie Hebel Plan entscheiden:
Die Liquidation des Fonds wurde allerdings nur vorerst abgewehrt, da die Fortführung der Gesellschaft von Registrierung der Gesellschaft abhängt. Über den bereits eingereichten Registrierungsantrag hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht („BAFIN“) zu entscheiden. Die BAFIN stellt hohe Ansprüche an eine Registrierung, so dass die Fortführung der Gesellschaft nur bei positiver Bescheidung der BAFIN gesichert ist. Mit einer Entscheidung ist voraussichtlich erst Ende September 2014 zu rechnen.
Ansprüche und Möglichkeiten der Anleger des Garantie Hebel Plan ’08:
Angesichts der finanziellen Schieflage des Fonds ist nicht zu erwarten, dass im Zuge immer noch möglichen Liquidation Einzahlungen rückerstattet werden. Wahrscheinlicher ist der Totalverlust der Einlage. Daher ist Anlegern gleichzeitig und unabhängig von der Abwicklung des Fonds ist Anleger anzuraten, anwaltlich prüfen zu lassen, ob bezüglich ihrer Beteiligung mögliche Schadensersatzansprüche wegen fehlerhafter Aufklärung und Beratung in Betracht kommen. Denn bei Vermittlung und Abschluss der Beitrittserklärungen sind Anleger vielfach unzureichend oder falsch beraten worden und nicht über die hohen Risiken einer Gesellschaftsbeteiligung aufgeklärt worden. Diese Ansprüche können gleichzeitig und unabhängig von der Liquidation geltend gemacht werden und zu einer erheblichen oder vollständigen Schadenskompensation führen.
Die Fachkanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht Justus Rechtsanwälte vertritt bundesweit Anleger der Garantie Hebel Plan ’08 Vermögensaufau GmbH & Co.KG. Wir haben in der Vergangenheit schon zahlreiche erfolgreiche Urteile u.a. gegen die CIS Deutschland AG als ehemalige Geschäftsführerin erzielen können.
Justus rät:
Anleger und Gesellschafter der Garantie Hebel Plan ’08 Vermögensaufau GmbH & Co.KG sollten einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht wenden und ihre Ansprüche und Möglichkeiten zur Vermeidung eines Totalverlustes ihrer Einlagen im Einzelfall prüfen lassen. Dies zeitnah und vor Eintritt möglicher Verjährungen.
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