Galileo-Fonds Betreutes Wohnen GbR

Galileo-Fonds Betreutes Wohnen in Neutraubling GbR
Galileo-Fonds Betreutes Wohnen in Waldmünchen GbR

Bei den Galileo-Fonds handelt es sich um geschlossene Immobilienfonds. Geschlossene Beteiligungen an Immobilienfonds wurden Mitte der neunziger Jahre regelmäßig in Form einer GmbH & Co. KG oder einer GbR an eine Vielzahl von Anlegern verkauft. Die Beteiligungen wurden zusammen mit Fremdfinanzierungen angeboten. Die Anleger schlossen mit der Fondsbeteiligung also zugleich auch noch einen Darlehensvertrag ab. Die Zins- und Tilgungsleistungen sollten aus den Ausschüttungen finanziert werden.

Anleger der Galileo Fonds erhalten hohe Zahlungsaufforderung der kreditgebenden Bank:

Anleger berichten uns, dass die Beteiligungen an den Galileo-Fonds nicht das gehalten haben, was ursprünglich versprochen wurde. In der Folge konnte die Tilgung des Darlehens in der prognostizierten Form nicht erfolgen. Die Anleger sehen sich nunmehr hohen Zahlungsforderungen der kreditgewährenden Banken ausgesetzt.

Justus rät Galileo Fonds-Anlegern :

Die Kanzlei Justus Rechtsanwälte betreut derzeit eine Vielzahl von Anlegern fremdfinanzierter Immobilienfonds. Unserer Erfahrung nach bietet eine mit einer Fondsbeteiligung aufgenommene Fremdfinanzierung  unter bestimmten Umständen die Möglichkeit, sich auch noch nach Jahren von der problematischen Beteiligung z.B. durch Schadenersatz, Widerruf, Nichtigkeit der Treuhandvollmacht zu lösen. Die Rückabwicklung kann sogar dazu führen, dass der Anleger sein eingezahltes Geld zurück erhält. Aus diesem Grund sollte jeder Anleger spätestens, wenn die Fälligkeit der Darlehenssumme im Raum steht, die zugrundeliegenden Verträge durch einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht prüfen lassen.

Für weitere Informationen oder die schriftliche Erstberatung, welche auch die Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung umfasst, füllen Sie einfach unverbindlich das Kontaktformular aus.
Für die Erstberatung entsteht Ihnen eine Gebühr in Höhe von 80,- € inkl. MwSt. Gern können Sie sich auch zunächst per Email oder Telefon an uns wenden oder zurückrufen lassen.
Rufen sie gleich an und vereinbaren einen Termin: 030-44044966

Ansprechpartner:

Rechtsanwalt Knud J. Steffan
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
JUSTUS Rechtsanwälte
Eberswalder Straße 26
10437 Berlin

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GESCHLOSSENE IMMOBILIENFONDS61
immobilienfonds


Geschlossene Immobilienfonds:

Beim geschlossenen Immobilienfonds investiert der Kapitalanleger in Immobilien, z.B. in Gewerbeimmobilien wie Büro- oder Einzelhandels-, Logistik-, aber auch Wohnobjekte. Er ist damit Mitinhaber mit entsprechenden Risiken, aber auch allen Chancen des Marktes. Steuerlich liegen meist Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung (§ 21 EStG) vor.

Die einzelnen Immobilien werden in einem Emissionsprospekt ausführlich dargestellt, was dem Anleger – im Gegensatz zum offenen Immobilienfonds – eine transparente Investitionsentscheidung ermöglicht. Bei Erreichung der geplanten Investitionshöhe wird der Platzierungszeitraum beendet, das heißt, es werden keine weiteren Gelder mehr eingeworben, und der Anlegerkreis ist damit definiert. Der Fonds wird geschlossen.

Anbieter von geschlossenen Immobilienfonds bieten ihre Produkte gerne als krisensichere Kapitalanlage mit Inflationsschutz und Wertzuwachs an. Dabei gab es in den vergangenen Jahren eine Reihe spektakulärer Pleiten. So wurde beispielsweise die Deutsche Capital Management AG (DCM), einst ein führender Emittent geschlossener Immobilienfonds, 2013 insolvent.

Unterschiede offener und geschlossener Immobilienfonds
 
  • Risikostreuung - Offene Immobilienfonds investieren in viele Immobilien. Geschlossene Fonds dagegen oft nur in ein oder zwei Objekte. Das Risiko wird bei offenen Fonds also breiter gestreut.
  • Investitionsvolumen - Bei offenen Immobilienfonds ist das Fondsvermögen meist nicht gedeckelt. Es wächst, wenn neue Anleger Anteile erwerben und dem Fonds damit Geld zufließt. Bei geschlossenen Fonds hingegen ist das Volumen beschränkt. Wenn alle Anteile verkauft sind, wird der Fonds geschlossen.
  • Anteile-Verkauf - Bei offenen Immobilienfonds können Sie Ihre Fondsanteile grundsätzlich jederzeit wieder verkaufen. Bei geschlossenen Fonds müssen Sie die Anteile dagegen bis zum Ende der Laufzeit halten. Dann wird das Immobilienobjekt verkauft und der Erlös an alle Anleger ausgeschüttet.
  • Rechtliche Behandlung - beide Kapitalanlagen sind sowohl hinsichtlich der Rechten und Pflichten der Anleger, Aufklärungs- und Beratungspflichten, Schadenersatzansprüche und Verjährungsfristen rechtlich unterschiedlich zu behandeln.
 

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Ansprechpartner:
Rechtsanwalt Enrico Weide
Rechtsanwalt Knud J. Steffan
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
JUSTUS Rechtsanwälte
Eberswalder Straße 26
10437 Berlin