Future Business KGaA meldet vorläufige Insolvenz an

Future Business KGaA meldet vorläufige Insolvenz an

Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft gegen die Firmengruppe um Infinus und Future Business führten nun zu Konsequenzen, die betroffenen Gesellschaften Future Business KGaA und die Prosavus AG haben Insolvenz angemeldet. Gegen mehrere Top-Manager wird momentan von der Staatsanwaltschaft wegen Betruges ermittelt. Die Beschuldigten sollen bei der Ausgabe von Orderschuldverschreibungen in Verkaufsprospekten unrichtige Angaben zur Vermögens- und Ertragslage der Emittenten gemacht haben, wovon cirka 25.000 Anleger mit rund 400 Millionen Euro Investition betroffen sind.

Folgen für die Infinus / Future Business – Anleger

Für die Anleger , welche in Genussrechte investiert haben, bedeutet dies, dass sie grundsätzlich am Gewinn und Verlust der Gesellschaft haben und im Laufe des Insolvenzverfahrens leer ausgehen könnten, dies gilt auch für Anleger von Nachrangdarlehen. Genussrechte zählen zwar zum Eigenkapital, von dem nach einer Insolvenz in der Regel nichts mehr übrig bleibt, weil zunächst das Eigenkapital aufgezehrt wird, jedoch gibt es auch Urteile, die denen auch Genussrechtsinhaber zu den Gläubigern zählen. Wenn Betrug vorliegt könnten sie Anspruch auf ihre komplette Einlage anmelden, sodass ihre Chancen ähnlich wie die der Anleihegläubiger stehen können.

Justus rät:
Anleger sollten mit der Geltendmachung ihrer Ansprüche nicht auf den Ausgang des Insolvenzverfahrens warten, sondern sich bereits jetzt mit einem auf Kapitalanlagerecht spezialisierten Anwalt in Verbindung setzen, da ansonsten die Verjährung ihrer Ansprüche droht.

Für die schriftliche Erstberatung, welche auch die Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung umfasst, drucken Sie bitte einfach das Auftragsformular für geschädigte Kapitalanleger aus und senden es ausgefüllt, zusammen mit den Zeichnungsscheinen und den wesentlichen Unterlagen zu. Für die Erstberatung entsteht Ihnen eine Gebühr in Höhe von 80,- € inkl. MwSt. Gern können Sie sich auch sofort unverbindlich per Email oder Telefon an uns wenden. Rufen sie gleich an und vereinbaren einen Termin: 030-44044966

Ansprechpartner:

Rechtsanwalt Knud J. Steffan
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
JUSTUS Rechtsanwälte
Eberswalder Straße 26
10437 Berlin

Ansprechpartner:
Grit Rahn
Rechtsanwältin
E-Mail: Rahn@kanzleimitte.de

Telefon: 030-440 449 66
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