Fonds PRORENDITA DREI nicht als Altersvorsorge geeignet: Comdirect Bank zu Schadensersatz verurteilt
Die Comdirect Bank AG muss Schadensersatz in Höhe von mehr als 33.000 € an einen Kunden zahlen. Die Düsseldorfer Filliale der Comdirect Private Finance im Jahr 2006 hat dem Kunden zur Zeichnung einer Beteiligung am Lebensversicherungsfonds PRORENDITA DREI geraten.
Falschberatung bei Prorendita – Zeichnung
Zwischen dem Kläger und der Comdirect Private Finance, die inzwischen mit der Comdirect Bank AG verschmolzen wurde, ist nach Ansicht des Landesgerichts Itzehoe ein Anlageberatungsvertrag zustande gekommen. Daher war die Comdirect zur anleger- und objektgerechten Beratung verpflichtet gewesen. Nach der Beweisaufnahme gelangte das Gericht zur der Überzeugung, dass der Kläger weder anlage- noch objektgerecht beraten worden sei.
Zur Altersvorsorge sind keine Kapitalanlagen mit Totalverlustrisiko sicher nicht geeignet
Das Geld soll, entsprechend dem Kundenwunsch, in fünf oder zehn Jahren verfügbar sein. Schon aus den Prospektangaben sei zu entnehmen, dass sich der Fonds PRORENDITA DREI an risikobewusste Anleger richtet, die auch einen Totalverlust des eingesetzten Kapitals einschließlich nicht ausgezahlter Gewinne verkraften können und nicht für einen kurz- bis mittelfristigen Anlagehorizont geeignet ist. “Eine Kapitalanlage mit einem Totalverlustrisiko ist sicher nicht zur Altersvorsorge geeignet“, so das Landgericht Itzehoe in den Urteilsgründen. Zudem wäre es dem Kläger auch nicht möglich gewesen, auf das eingesetzte Kapital binnen 5 oder 10 Jahren zuzugreifen.
Prorendita Drei; Schadensersatzhöhe
Der Anspruch des Klägers gegen die Comdirect besteht nach Ansicht des Landgerichts so, als hätte er nie den Vertrag abgeschlossen. Daher sollen ihm die investierten 31.500€ ersetz werden zusätzlich einer Rendite von 2%, die er aus das Kapital hätte erzielen können. Auch die vorgerichtlichen Anwaltskosten sind dem Kläger zu erstatten.
Für die schriftliche Erstberatung, welche auch die Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung umfasst, drucken Sie bitte einfach das Auftragsformular für geschädigte Kapitalanleger aus und senden es ausgefüllt, zusammen mit den Zeichnungsscheinen und den wesentlichen Unterlagen zu. Für die Erstberatung entsteht Ihnen eine Gebühr in Höhe von 80,- € inkl. MwSt. Gern können Sie sich auch sofort unverbindlich per Email oder Telefon an uns wenden. Rufen sie gleich an und vereinbaren einen Termin: 030-44044966
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Rechtsanwalt Knud J. Steffan
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
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