Fonds PRORENDITA Drei: Comdirect Bank zu Schadensersatz verurteilt

Fonds PRORENDITA DREI nicht als Altersvorsorge geeignet: Comdirect Bank zu Schadensersatz verurteilt

Die Comdirect Bank AG muss Schadensersatz in Höhe von mehr als 33.000 € an einen Kunden zahlen. Die  Düsseldorfer Filliale der Comdirect Private Finance im Jahr 2006 hat dem Kunden zur Zeichnung einer Beteiligung am Lebensversicherungsfonds PRORENDITA DREI geraten.

Falschberatung bei Prorendita – Zeichnung

Zwischen dem Kläger und der Comdirect Private Finance, die inzwischen mit der Comdirect Bank AG verschmolzen wurde, ist nach Ansicht des Landesgerichts Itzehoe ein Anlageberatungsvertrag zustande gekommen. Daher war die Comdirect zur anleger- und objektgerechten Beratung verpflichtet gewesen. Nach der Beweisaufnahme gelangte das Gericht zur der Überzeugung, dass der Kläger weder anlage- noch objektgerecht beraten worden sei.

Zur Altersvorsorge sind keine Kapitalanlagen mit Totalverlustrisiko sicher nicht geeignet

Das Geld soll, entsprechend dem Kundenwunsch, in fünf oder zehn Jahren verfügbar sein. Schon aus den Prospektangaben sei zu entnehmen, dass sich der Fonds PRORENDITA DREI an risikobewusste Anleger richtet, die auch einen Totalverlust des eingesetzten Kapitals einschließlich nicht ausgezahlter Gewinne verkraften können und nicht für einen kurz- bis mittelfristigen Anlagehorizont geeignet ist. “Eine Kapitalanlage mit einem Totalverlustrisiko ist sicher nicht zur Altersvorsorge geeignet“, so das Landgericht Itzehoe in den Urteilsgründen. Zudem wäre es dem Kläger auch nicht möglich gewesen, auf das eingesetzte Kapital binnen 5 oder 10 Jahren zuzugreifen.

Prorendita Drei; Schadensersatzhöhe

Der Anspruch des Klägers gegen die Comdirect besteht nach Ansicht des Landgerichts so, als hätte er nie den Vertrag abgeschlossen. Daher sollen ihm die investierten 31.500€ ersetz werden zusätzlich einer Rendite von 2%, die er aus das Kapital hätte erzielen können. Auch die vorgerichtlichen Anwaltskosten sind dem Kläger zu erstatten.

Für die schriftliche Erstberatung, welche auch die Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung umfasst, drucken Sie bitte einfach das Auftragsformular für geschädigte Kapitalanleger aus und senden es ausgefüllt, zusammen mit den Zeichnungsscheinen und den wesentlichen Unterlagen zu. Für die Erstberatung entsteht Ihnen eine Gebühr in Höhe von 80,- € inkl. MwSt. Gern können Sie sich auch sofort unverbindlich per Email oder Telefon an uns wenden. Rufen sie gleich an und vereinbaren einen Termin: 030-44044966

Ansprechpartner:

Rechtsanwalt Knud J. Steffan
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
JUSTUS Rechtsanwälte
Eberswalder Straße 26
10437 Berlin

Ansprechpartner:
Grit Rahn
Rechtsanwältin
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Telefon: 030-440 449 66
Telefax: 030-440 449 56

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LEBENSVERSICHERUNGSFONDS28
lebensversicherungsfonds

Lebensversicherungsfonds:
Kapitalanlage in Zweitmarktpolicen


Lebensversicherungsfonds investieren in bereits abgeschlossene Lebens- bzw. Rentenversicherungen.
Das Geschäftsmodell der Fonds besteht im Kauf "gebrauchter" Lebensversicherungen, die je nach Fondskonstruktion auf dem Zweitmarkt in den USA, in Großbritanien oder Deutschland erworben werden. Der Verkäufer der Versicherungspolice erhält den Kaufpreis, bleibt aber auch nach der Veräußerung weiterhin versicherte Person. Die für den Versicherungsvertrag fälligen Prämienzahlungen werden von der Fondsgesellschaft übernommen, die beim Tod des Versicherten die Ablaufleistung erhält.
Der Verkauf der Versicherungspolice auf dem Zweitmarkt soll dem Versicherungsnehmer die Option bieten, einen gegenüber dem im Falle einer vorzeitigen Kündigung auszukehrenden Rückkaufswert höheren Preis zu erzielen. Die Fondsgesellschaft spekuliert dagegen auf ein frühes Sterben des Versicherten, eine möglichst hohe Ablaufleistung oder Anlagegewinne.

Lebensversicherungsfonds kommen in zwei Varianten vor:
Kapitallebensversicherungsfonds und Risikolebensversicherungsfonds:

Kapitallebensversicherungsfonds
Bei Kapitallebensversicherungsfonds erwirbt der Fonds die Kapitallebensversicherungspolicen und zahlt die Prämien bis zum Fälligkeitsdatum weiter. Der Kaufpreis liegt dabei in der Regel über dem jeweiligen Rückkaufswert der Versicherungsgesellschaften.

Risikolebensversicherungsfonds
Bei der in den USA verstärkt anzutreffenden Variante eines Risikolebensversicherungsfonds erwirbt der Anleger die Riskolebensversicherungs-Police eines Versicherten. Der Lebensversicherungsfonds zahlt hierbei die Prämien an den (alten) Versicherten weiter und erhält im Gegenzug die bei Fälligkeit der Police – meist bei Ableben der Versicherten – auszukehrende Versicherungsprämie.

Allgemeine Risiken der Fonds in Lebensversicherungen:
Bei Lebensversicherungsfonds handelt es sich meist um unternehmerische Beteiligungen mit entsprechenden Risiken, die bis hin zum Totalverlust der Einlage gehen können. Infolge der Verlustrisiken und der langen Laufzeiten  ist die Beteiligung an diesen Fonds kaum als Altersvorsorge geeignet. Da ein funktionierender Zweitmarkt nicht existiert, ist ein Verkauf derartiger Fondsanteile in der Regel nicht möglich oder mit ganz erheblichen Verlusten verbunden.

Typische Risiken der Lebensvericherungsfonds:
  • Steuerrisiken: Gefahr einer rückwirkenden steuerlichen Einstufung von US-Policen Fonds als gewerblich.
  • Kursrisiken: Hoher Akteinbestandteil insb bei in Britische Policen
  • Spekulationsrisiken: Überschreitung des spekulierten Lebensalters des Versicherten insb. bei in US-Amerikanische Policen
  • Fremdwährungs- Kursrisiko: Investieren in fremden Währungen sind hohen Kursschwankungen ausgesetzt.

I. Britische Lebensversicherungsfonds wie z.B.:
  • Clerical Medical, CMI
  • WealthCap Life Britannia
  • HVBFF Life Britannia
  • Lloyd Fonds Britische Kapital Leben
  • MPC Rendite-Fonds Britische Leben plus
  • König & Cie. Britische Leben Renditefonds
  • HSC Optivita UK
  • Ideenkapital Prorendita 1-5
Britische Lebensversicherungsfonds investieren in britische Lebensversicherungen, speziell britische Kapitallebensversicherungen.
Bei der Investition in britische Zweitmarktpolicen hat der Versicherungsnehmer bei Ende der Vertragslaufzeit lediglich einen Anspruch auf die Auszahlung der Versicherungssumme und keine Garantieverzinsung. Anders als in Deutschland sind britische Versicherungsunternehmen berechtigt, das eingezahlte Kapital in voller Höhe in Aktien zu investieren. Damit sind gerade die in britische Zweitmarktpolicen investierenden Lebensversicherungsfonds noch stärker von den Entwicklungen auf den weltweiten Kapitalmärkten abhängig und bergen für die Anleger ein noch deutlich höheres Risikopotential.

II. US - Lebensversicherungsfonds wie z.B.:
Investition in US-Zweitmarktpolicen und die "Wette auf den Tod":
Hier wird die Ablaufleistung in der Regel erst mit Eintritt des Todes des Versicherungsnehmers oder mit Erreichen einer bestimmten Altersgrenze (in der Regel 100 Jahre) fällig.
Spekuliert wird hier auf den Todeszeitpunkt des Versicherungsnehmers: Je früher der Versicherungsnehmer stribt, desto mehr profitiert die Fondsgesellschaft, die dann keine Prämien mehr auszahlen muss.
Die makabere Spekulation geht nicht auf, denn infolge der gestiegenen Lebenserwartungen müssen nun die Fondsgesellschaften länger als ursprünglich prognostiziert Prämienausschüttungen vornehmen. Auch und gerade bei US-Lebensversicherungsfonds müssen die Fondsanleger mit deutlich geringeren Ausschüttungen als ursprünglich prognostiziert rechnen.

US-amerikanische Lebensversicherungsfonds investieren in der Regel in Risikolebensversicherungen. In einem US-Lebensversicherungsfonds wird das Kapital der Anleger gebündelt, um daraus ein breit gestreutes Portfolio an gebrauchten US-Risikolebensversicherungen zu erwerben.

III.  Deutsche Lebensversicherungsfonds wie z.B.:
  • König & Cie. Deutsche Leben 
Anleger einer deutschen Kapitallebensversicherung erhalten negen einer Garantieverzinsung in der Regel Überschussbeteiligungen, deren Höhe sich an der Entwicklung der Kapitalmärkte orientiert. Infolge der weltweiten Finanzmarktkrise mussten etliche Anbieter deutscher Lebensversicherungsfonds die Prognose- und Renditeerwartungen deutlich reduzieren. Anleger erhalten wohl auch weiterhin deutlich geringere Ausschüttungen als ursprünglich prognostiziert.