OLG Frankfurt a. M., Urteil vom 27.01.2016 – 17 U 16/15
Fehlerhafte Widerrufsbelehrungen bei Absatz „Finanzierte Geschäfte“ auch wenn kein verbundenes Geschäft neben dem Darlehen vorlag
Fraglich war bislang, ob die häufig fehlerhaften Widerrufsbelehrungen zu finanzierten Geschäften bzw. verbundenen Verträgen nur dann beachtlich sind, wenn auch tatsächlich ein verbundenes Geschäft vorliegt. Hierzu führt das OLG Frankfurt a. M. mit Urteil vom 27.01.2016 – 17 U 16/15 aus:
„Soweit Ziffer 9 der Gestaltungshinweise der Anlage 2 zu § 14 BGB-InfoV vorsieht, dass für das Vorliegen eines finanzierten Geschäftes mehrere Alternativen der Belehrung zur Verfügung stehen, weicht eine Bank im Rahmen ihrer Möglichkeiten zur Gestaltung der Widerrufsbelehrung durch die von ihr bearbeiteten Gestaltungshinweise unter Verlust des Vertrauensschutzes des § 14 BGB-InfoV inhaltlich von der vorgesehenen Gestaltung ab, wenn sie ohne das Vorliegen eines finanzierten Geschäftes bei mehreren dafür zur Verfügung stehenden Alternativen der Belehrung diese ungeachtet des Inhalts der vorgegebenen Gestaltungshinweise verwendet. (Amtlicher Leitsatz OLG Frankfurt a. M., Urteil vom 27.01.2016 – 17 U 16/15)“
JUSTUS rät:
Das OLG Frankfurt eröffnet damit Darlehensnehmern eine Vielzahl von Darlehensverträgen zu widerrufen, da sich die fehlerhafte Klausel in einer Vielzahl von Verträgen findet. Banken und Sparkassen haben oftmals Widerrufsbelehrungen vereinheitlicht, sodass sich der Fehler auch in vielen Belehrungen finden, bei denen überhaupt kein verbundenes Geschäft vorlag.
Dies hat zur Folge, dass eine Frist zum Widerruf bis heute nicht begonnen hat und der damals geschlossene Darlehensvertrag noch widerrufen werden kann. Allerdings ist Eile geboten, da die lukrative Möglichkeit des Widerrufs nur noch bis zum 21. Juni 2016 möglich ist.
Kostenfreie Prüfung Ihrer Widerrufsbelehrung
Wir prüfen Ihren Kreditvertrag und ihre Widerrufsbelehrung kostenfrei, schnell und einfach.
Wir teilen Ihnen transparent die enstehenden Kosten mit und ob sich der Widerruf für Sie wirtschaftlich lohnt.
Für die Widerrufsprüfung und schriftliche Erstberatung, welche auch die Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung umfasst, schreiben Sie uns einfach über das Kontaktformular oder senden uns eine Email. Gern können Sie sich auch unverbindlich per Email oder Telefon an uns wenden.
Ansprechpartner:
Rechtsanwalt Knud J. Steffan
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
JUSTUS Rechtsanwälte
Eberswalder Straße 26
10437 Berlin Tel.: 030 / 440 449 66
Fax: 030 / 440 449 56
E-mail: Justus @ kanzleimitte.de
Ansprechpartner:


Knud J. Steffan
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
E-Mail: Steffan@kanzleimitte.deTelefon: 030-440 449 66
Telefax: 030-440 449 56