Falschberatung von Anlegern – MLP

Ein Anleger, welcher aus dem Solarfonds SolEs 22 GmbH & Co. KG ausgestiegen ist, erhält nun auf Grund einer Fehlberatung seine Beteiligungssumme zurück. Dabei wurde dem Mandanten seine Anlagesumme in Höhe von rund 100.000 Euro sowie Zinsen zugesprochen.

 

Falschberatung von Anlegern

Zweites Positives Urteil gegen MLP Finanzdienstleistungen AG

In der II. Instanz vor dem Oberlandesgericht Karlsruhe wurde, nach dem ersten positiven Urteil gegen die MLP Finanzdienstleistungen AG im Juni ein weiteres positives Urteil verkündet.

Falschberatung bei grundsätzlicher Mindestlaufzeit

 Das Oberlandesgericht Karlsruhe verweist in seiner Begründung darauf, dass Kläger durch den Berater über die grundsätzliche Mindestlaufzeit von 25 Jahren an der Beteiligung am SolEs 22 GmbH & Co. KG aufgeklärt werden muss. Ansonsten handelt es sich um eine Falschberatung.

Die in den Vertriebsunterlagen des Fonds dargestellten „Exitstrategie“ nach 10 Jahren und der „geplanten Laufzeit“ von 10 Jahren ist keine Kündigungsmöglichkeit des Anlegers, sondern nur eine ihm gegenüber nicht bindende Planung der Fondsgesellschaft.

Konsequenzen

Dabei handelt es sich klar um eine Falschberatung, welche rechtliche Konsequenzen hat. Für die Prüfung und schriftliche Erstberatung, schreiben Sie uns einfach über das Kontaktformular oder senden uns eine Email. Gern können Sie sich auch unverbindlich per Email oder Telefon an uns wenden.

Ansprechpartner:
Grit Rahn
Rechtsanwältin
E-Mail: Rahn@kanzleimitte.de

Telefon: 030-440 449 66
Telefax: 030-440 449 56
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