Facto Financial AG – zum Insolvenzverfahren anmelden

Die Fact Financial AG bot als Leistung die Rückabwicklung von Lebensversicherungen an. Mit Hilfe eines weiten Vermittlersystems, schaffte sie es für Kunden ihre Lebensversicherungen zu kündigen und diese dann teilweise durch Abtretung selber zu übernehmen oder an andere Gesellschaften weiter zu leiten.

Facto Financial AG – zum Insolvenzverfahren anmelden
Facto Financial AG – zum Insolvenzverfahren anmelden

Die  Facto Financial AG warb mit der neusten BGH Rechtsprechung, dass  Rückabwicklung der Lebensversicherung mehr Geld bringen würden als eine bloße Kündigung.

Jedoch hat der BGH den Widerruf einer Lebensversicherung  an die Hürde von schwierigen  mathematischen Berechnungen  gebunden. Die scheint die Facto AG nicht geschafft zu haben zu bewältigen.

Nach eigenen Angaben hat die Facto AG viele 1000 Lebensversicherungsverträge zur Rückabwicklung eingeworben, welche unbearbeitet liegen geblieben sind.

Was kann also im Interesse der Kunden getan werden?

Das ist unterschiedlich, je nachdem welchen Vertrag man selbst mit der Facto Financial AG geschlossen hat. es gibt mehrere Möglichkeiten:

1. Kunden mit Rechtschutzversicherung

Kündigen Sie den Vertrag  bei der Facto Financial AG und prüfen Sie ob auch eine fristlose Kündigung möglich ist.

2.  Kunden ohne Rechtsschutz

Kunden ohne Rechtsschutzversicherung können ihr Verträge fristlos Kündigungen und sollten das auch tun!

3. Das D-Modell

Bei diesem Modell wurden vertrage an eine Fondsgesellschaft abgetreten. Prüfen Sie hier auch unbedingt ob eine fristlose Kündigung möglich ist.

Machen Sie ihre Forderung rechtzeitig geltend und melden Sie diese zum Insolvenzverfahren an!

JUSTUS rät:
Melden Sie ihr Forderung aktiv im Insolvenzverfahren an. Unter diesen Umständen möchten wir allen betroffenen Kunden raten, umgehend anwaltliche Hilfe zu suchen. Unsere Kanzlei konnte bereits in der Vergangenheit bei einer Vielzahl von Fällen bei Gesellschaftsbeteiligungen erfolgreich vermitteln und in Einzelfällen die Forderung auch ganz durchsetzen.

Kostenfreie Erstberatung:
Für weitere Informationen oder die kostenfreie schriftliche Erstberatung, welche auch die Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung umfasst, füllen Sie einfach unverbindlich das Kontaktformular aus. Rufen sie gleich an und vereinbaren einen Termin.

Foto: © Daniel Reche/pixabay.com

Ansprechpartner:
Grit Rahn
Rechtsanwältin
E-Mail: Rahn@kanzleimitte.de

Telefon: 030-440 449 66
Telefax: 030-440 449 56
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