Ergo Direkt – typische Fehler bei Widerrufsbelehrungen

Viele Widerrufsbelehrungen der Ergo Direkt Versicherung enthalten falsche Formulierungen oder Angaben. Davon sind insbesondere viele ältere Verträge von 1994 bis 2007 betroffen. Folge der falschen Widerrufsbelehrung ist, dass die Widerrufsfrist nie zu laufen begann und die Versicherungsverträge heute noch widerrufen werden können.

Typische Fehler in den Widerrufsbelehrungen der Ergo Direkt:

Es gibt genaue Vorgaben wie eine Widerrufsbelehrung auszusehen hat und was in ihr enthalten sein muss. Trotz dieser genauen Vorgaben haben sich über 80 % der Versicherer nicht daran gehalten und haben eigene Formulierungen gewählt.

Ergo Direkt - typische Fehler bei Widerrufsbelehrungen
Ergo Direkt – typische Fehler bei Widerrufsbelehrungen

Fehler Nr. 1:

Während das Gesetz von einer „30 Tages Frist“ (bei Verträgen bis zum 08.12.2004 – 14 Tage) ausgeht, wird eine Frist von „einem Monat“ angegeben. Wenn man bedenkt das ein Monat auch 28 oder 31 Tage haben kann, fällt schnell auf, dass die Formulierung der Fristsetzung nicht genau genug und deshalb unwirksam ist.

Fehler Nr. 2:

Die für den Fristbeginn erforderlichen Unterlagen werden nicht ausreichend oder vollständig benannt. Steht als Voraussetzung beispielsweise so etwas wie „[…] Überlassung weiterer Unterlagen […]“ in der Belehrung, dann entspricht das nicht den gesetzlichen Vorgaben. Der Kunde sollte nicht selbst in Erfahrung bringen müssen, welche Unterlagen er vorzulegen hat.

Fehler Nr. 3:

Der Fristbeginn ist falsch angegeben.

„Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung.“

Gemäß dem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH, Urt. V. 02.02.2011, VIII ZR 103/10) ist das Wort „frühestens“ als Fristbeginn irreführend, da dem Verbraucher nicht eindeutig vorgezeigt wird, wann genau die Widerrufsfrist zu laufen beginnt. Es wird ihm lediglich klar, dass die Frist jetzt oder später zu laufen beginnen kann. Wovon der Beginn des Fristlaufes im konkreten Fall abhängt, wird dabei nicht ausreichend deutlich.

Fehler Nr. 4:

Ebenso irreführend ist laut BGH der Wortlaut

„…in Textform, d.h. durch Brief, Telefax oder E-Mail…“,

da die Textform gerade nicht durch die in der Widerrufsbelehrung der Ergo Direkt Versicherung genannten Formen der Widerrufserklärung abschließend erfasst ist. So ist z.B. auch ein Widerruf per Computerfax oder eine persönliche Übergabe der Widerrufserklärung möglich. Korrekterweise hätte statt „d.h.“ daher „z.B.“ stehen müssen, um dem Verbraucher deutlich zu machen, dass es sich um keine abschließende Aufzählung der Widerrufsmöglichkeiten handelt und ihm weitere Möglichkeiten zur Verfügung stehen, den Widerruf zu erklären.

Hohe Rückzahlungsforderung bei Widerruf

Als Rechtsfolge des Widerrufs kann der Verbraucher von der Ergo Direkt sämtliche eingezahlte Beträge zuzüglich einer Nutzungsentschädigung zurückfordern. Des Weiteren muss die Ergo Direkt Versicherung die Abschluss- und Verwaltungskosten des Versicherungsvertrages zurückerstatten.

Justus rät:

Wenn Sie mit dem Gedanken spielen sich von Ihrer Lebensversicherung zu lösen, beraten wir Sie gerne und unterstützen Sie bei Ihrer Kündigung oder einem Widerruf Ihrer Versicherung.

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Lassen Sie ihre Widerrufsbelehrung von unseren Spezialisten kostenfrei prüfen. Wir teilen Ihnen auch mit, welchen Betrag Sie ggf. über dem Rückkaufswert beanspruchen können und welche Kosten auf Sie zu kommen. Das Verfahren nach Ablehnung eines Widerrufs wird von den Rechtsschutzversicherung meißt übernommen.
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Ansprechpartner:
Grit Rahn
Rechtsanwältin
E-Mail: Rahn@kanzleimitte.de

Telefon: 030-440 449 66
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Lebensversicherungen
:

Bei der Lebensversicherung handelt es sich um eine Individualversicherung, die den Tod der versicherten Person wirtschaftlich absichert. Dazu wird ein Lebensversicherungsvertrag abgeschlossen, indem vereinbart wird, dass eine bestimmte Versicherungsleistung im vertraglich vereinbarten Versicherungsfall an den Versicherungsnehmer oder einen anderen Bezugsberechtigten ausgezahlt wird. Eine Lebensversicherung kann in eine Risikolebensversicherung oder Kapitallebensversicherung unterschieden werden.

Risikolebensversicherung:
Bei der Risikolebensversicherung wird im Todesfall der versicherten Person die Lebensversi-cherungssumme an den Bezugsberechtigten gezahlt. So können sich z.B. Familien wirtschaftlich für den Fall absichern, dass der Hauptverdiener stirbt. Diese Form dient generell der wirtschaftlichen Absicherung von Hinterbliebenen.

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Widerruf: Holen Sie jetzt noch viel Geld aus Ihrer Versicherung

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VERSICHERUNGSRECHT85
Versicherungsrecht Das Versicherungsrecht regelt die Rechte und Pflichten zwischen Versicherungsnehmer und Versicherungsgeber. Versicherungsrecht Es umfasst Rechtsvorschriften für die Sozialversicherung und die Privatversicherung (Privatversicherungsrecht). Versicherungen sind Verträge zwischen zwei Parteien, dem Anbieter und dem Versicherungsnehmer. In ihnen sind Leistungen festgelegt, die bei einem Unglücksfall zur Auszahlung kommen sollen. Rechtsnormen im Versicherungsrecht: Neben den allgemeinen Rechtsnormen des BGB, HGB, AGBG etc. v.a. das Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG), das Versicherungsvertragsgesetz (VVG) und die Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB). Sie können uns in allen Versicherungsstreitigkeiten beauftragen. Insbesondere sind wir tätig bei folgenden Versicherungen:
Bei der Lebensversicherung handelt es sich um eine Individualversicherung, die den Tod der versicherten Person wirtschaftlich absichert. Dazu wird ein Lebensversicherungsvertrag abgeschlossen, indem vereinbart wird, dass eine bestimmte Versicherungsleistung im vertraglich vereinbarten Versicherungsfall an den Versicherungsnehmer oder einen anderen Bezugsberechtigten ausgezahlt wird. Eine Lebensversicherung kann in eine Risikolebensversicherung oder Kapitallebensversicherung unterschieden werden. Risikolebensversicherungen schützen die finanzielle Absicherung der Familienangehörigen des Versicherten, sollte dieser sterben.
Die Kapitallebensversicherung dient sowohl als Altersvorsorge sowie als Absicherung der Familie im Todesfall. Zum Vertragsende wird der angesparte Betrag mit Zinsen ausgezahlt.
Rentenversicherungen dienen ebenfalls der Altersvorsorge und werden teilweise auch als Steuermodell verkauft. Sie gehören in den Bereich der Sozialversicherungsrechts. Gerade aber bei Kündigungen oder Widerruf von Rentenversicherungen vertreten wir Sie gern.
  • Private Haftpflichtversicherung
Die Privathaftpflichtversicherung versichert gegen Schadensersatzforderungen, die auf Grund von (auch grob) fahrlässigem Verhalten anfallen.
Die BU-Versicherung garantiert die Zahlung einer Berufsunfähigkeitsrente im Falle einer eintretenden Berufsunfähigkeit. Versichert ist die berufliche Leistungsfähigkeit des Versicherungsnehmers in Bezug auf die zuletzt ausgeübte Tätigkeit. Nicht selten kommt es dabei zu Rechtsstreitigkeiten, denn von Seiten der Versicherer wird genauestens untersucht, ob tatsächlich eine Zahlungsverpflichtung vorliegt. Die Berufsunfähigkeitsversicherung dient letzlich dem Schutz vor Armut, sollte man nicht mehr in der Lage sein, am Erwerbsleben teilzunehmen.
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Ihre Ansprechpartner im Versicherungsrecht sind: Rechtsanwältin Grit Rahn Rechtsanwalt Knud J. Steffan