Auflösung des Sondervermögens DWS ImmoFlex
Die DWS Investment GmbH kündigt die Verwaltung des DWS ImmoFlex, da aufgrund der Rückgabewünsche der Anleger und der aktuellen Portfoliostruktur eine Wiedereröffnung und Weiterführung des Dachfonds nicht mehr gewährleistet werden kann.
Die Auflösung des Fonds kann nicht mehr aufgehalten werden. Vielmehr wird eine Auflösung bis April 2015 angestrebt. Die Anleger können lediglich auf die geplanten regelmäßigen Ausschüttungen hoffen. Derzeit befinden sich ca. 84 % des Fondsvermögens in 8 Immobilien-Zielfonds, welche aufgelöst werden. Durch den Verkauf sollen Ausschüttungen erzielt werden. Geplant sind die Ausschüttungen für das 2. Quartal 2013. Ob diese erzielt werden können ist derzeit ungewiss.
Anleger, die glaubten ihr Kapital jederzeit aus dem Fonds herausziehen zu können sind nun verwundert. So ist ein Verkauf der Anteile derzeit nur über die Börse möglich, wobei Abschläge hinzunehmen sind. Betroffene Anleger des DWS Immoflex sollten einen im Kapitalanlagerecht tätigen Rechtsanwalt mit der Prüfung von Schadensersatzansprüchen beauftragen.
Für die schriftliche Erstberatung, welche auch die Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung umfasst, drucken Sie bitte einfach das Auftragsformular für geschädigte Kapitalanleger aus und senden es ausgefüllt, zusammen mit den Zeichnungsscheinen und den wesentlichen Unterlagen zu. Für die Erstberatung entsteht Ihnen eine Gebühr in Höhe von netto 80,- €. Gern können Sie sich auch unverbindlich per Email oder Telefon an uns wenden.
Ansprechpartner:
Rechtsanwältin Stephanie Schulze
Rechtsanwalt Knud J. Steffan
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
JUSTUS Rechtsanwälte
Eberswalder Straße 26
10437 Berlin
Tel.: 030 / 440 449 66
Fax: 030 / 440 449 56