DWS Group: Riester Rente ohne staatliche Förderung?

DWS Group – Zulageberechtigung einer Riester Rente entpuppt sich als Luftnummer

Die Wahl der richtigen Altersvorsorge gleicht einer Studie zufolge einer Lotterie. Denn Verbraucher verlieren jedes Jahr Milliarden – weil sie schlecht oder sachlich falsch beraten werden. Die komplexen Produkte sind für sie oft undurchschaubar, schreibt der Bamberger Finanzwissenschaftler Andreas Oehler in einem Gutachten, das von der Grünen-Bundestagsfraktion in Auftrag gegeben worden war.

Der Verbraucher der einen Riester-Vertrag abschließt, ohne die entsprechende staatliche Förderung erhalten zu können, hat einen Schadensersatzanspruch gegen den Anlage- bzw. Rentenberater.

Keine Berater, sondern Verkäufer…

Wir haben einige Fälle bei denen die Anlagenberater der DWS Group die Zulageberechtigung bei einer Riesterrente wohl nicht allzu wichtig genommen haben und auch nicht Berechtigten eine staatlich geförderte Riester Rente vermittelt haben.

Die Anlagenberater der DWS Group und wohl auch andere Versicherungsmakler verkaufen den Kunden ein Paket von Versicherungen unter dem Vorwand einer sicheren Altersvorsorge und locken mit staatlichen Förderungen. In deren Genuss kommt der Kunde jedoch aufgrund seiner beruflichen Situation oft gar nicht – die Anlagenberater mussten dies wissen und hierauf in jedem Fall ausdrücklich hinweisen.

Justus rät:

Wenn Sie auch einen Riesterrentenvertrag mit der DWS Group abgeschlossen haben und nicht zu dem zulageberechtigten Personenkreis gehören, dann schicken Sie uns gerne Ihre Vertragsunterlagen für eine Überprüfung eines möglichen Schadensersatzanspruches zu.

⇒ Hier geht es zur kostenfreien Erstberatung

Bitte beachten Sie hierbei die 10 jähreige absolute Verjährung von Schadenersatzansprüchen. Diese beginnt ab Vertragsschluss zu laufen.

 

Ansprechpartner:
Michael Kraft
Rechtsanwalt
E-Mail: Justus@kanzleimitte.de

Telefon: 030-440 449 66
Telefax: 030-440 449 56
Grit Rahn
Rechtsanwältin
E-Mail: Rahn@kanzleimitte.de

Telefon: 030-440 449 66
Telefax: 030-440 449 56
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VERSICHERUNGSRECHT82
Versicherungsrecht Das Versicherungsrecht regelt die Rechte und Pflichten zwischen Versicherungsnehmer und Versicherungsgeber. Versicherungsrecht Es umfasst Rechtsvorschriften für die Sozialversicherung und die Privatversicherung (Privatversicherungsrecht). Versicherungen sind Verträge zwischen zwei Parteien, dem Anbieter und dem Versicherungsnehmer. In ihnen sind Leistungen festgelegt, die bei einem Unglücksfall zur Auszahlung kommen sollen. Rechtsnormen im Versicherungsrecht: Neben den allgemeinen Rechtsnormen des BGB, HGB, AGBG etc. v.a. das Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG), das Versicherungsvertragsgesetz (VVG) und die Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB). Sie können uns in allen Versicherungsstreitigkeiten beauftragen. Insbesondere sind wir tätig bei folgenden Versicherungen:
Bei der Lebensversicherung handelt es sich um eine Individualversicherung, die den Tod der versicherten Person wirtschaftlich absichert. Dazu wird ein Lebensversicherungsvertrag abgeschlossen, indem vereinbart wird, dass eine bestimmte Versicherungsleistung im vertraglich vereinbarten Versicherungsfall an den Versicherungsnehmer oder einen anderen Bezugsberechtigten ausgezahlt wird. Eine Lebensversicherung kann in eine Risikolebensversicherung oder Kapitallebensversicherung unterschieden werden. Risikolebensversicherungen schützen die finanzielle Absicherung der Familienangehörigen des Versicherten, sollte dieser sterben.
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Rechtsschutzversicherungen dienen der Absicherung der Kosten eines Rechtsstreits in einem eintretenden Rechtsschutzfall. Leider werden bei neueren Verträgen immer mehr Risikoausschlüsse in den Versicherungsvertrag (ARB) eingebaut, so dass es immer häufiger zu eienr Ablehnung der Deckung des Rechtsschutzfalles kommt. Hier lohnt es sich oft einen versierten Rechtsanwalt mit einer Deckungsanfrage und ggf. Deckungsklage zu beauftragen.
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