DB Kompass Life 3 Fonds – Deutsche Bank wettet gegen die Anleger
Ausstieg aus Lebensversicherungsfonds
Das Prinzip der von der Deutschen Bank initiierten Fonds db Kompass Life 1 und db Kompass Life 2 ist bereits lange bekannt. Mit dem Anlegergeld wurden Lebensversicherungen erworben, deren Prämien sowie die Versicherungsleistungen im Falle des Todes des Versicherten von der Fondsgesellschaft kassiert wurden. Je früher die versicherten starben, desto mehr Gewinn machten die Fonds.
DB Kompass Life 3 Fonds
Aufbauend auf diesem Prinzip hat die Deutsche Bank im Oktober 2007 nun den Fonds db Kompass Life 3 herausgebracht. Auch die Rendite dieses Fonds hängt von der Sterbewahrscheinlichkeit bestimmter Personen ab. Im Unterschied zu seinen Vorgängern werden durch den db Kompass Life 3 allerdings keinerlei Lebensversicherungen erworben.
Das Prinzip der Wette
Dieser Fonds baut einzig auf einem Wettprinzip auf, wobei die Wette auf den Tod eines „Versicherten“ gerichtet ist. Das Kapital der Anleger wird dabei ausweislich der Pressemitteilungen in ein Zertifikat investiert, welches von der Deutschen Bank London herausgegeben wird und die angeblichen Lebensversicherungspolicen von 500 Referenzpersonen nachbildet. Der Wertverlauf dieses Zertifikates ist dabei an die Abweichung der erwarteten Sterbetermine bestimmter Referenzpersonen geknüpft. Stirbt der „Versicherte“ früher, so gewinnt der Fonds. Stirbt der „Versicherte“ später als erwartet, so gewinnt die Versicherungsgesellschaft.
Deutsche Bank als Wettgegner
Diese Versicherungsgesellschaft gibt es allerdings bei dem db Kompass Life 3 nicht. Die Rolle des Wettpartners Versicherungsgesellschaft nimmt demnach die Deutsche Bank selbst ein. Die Deutsche Bank ist allerdings nicht nur der Wettpartner. Diese spielt ausweislich der Pressemitteilungen in dem gesamten Geschehensablauf eine Zentralrolle. So suchte sie zum einen die Referenzpersonen aus, die medizinisch untersucht wurden und deren Lebenserwartungen Gegenstand der Wette wurden. Zum anderen stellte die Deutsche Bank Sterbetafeln für die Lebenserwartungsschätzung zur Verfügung und entwickelte schließlich das Rechenmodell, nach welchen sich die Rendite des Zertikats richtete. Es liegt demnach auf der Hand, dass diese Wette nicht zwischen zwei gleichwertigen Partnern geschlossen wurde.
Schadensersatzansprüche aus Falschberatung
Ungeachtet der Ansprüche gegen die Deutsche Bank, können viele Anleger Schadensersatzansprüche aus Falschberatung gegen ihren Anlageberater geltend machen. Ausweislich der Mitteilungen unserer Mandantschaft sind die Anleger regelmäßig nicht ordnungsgemäß über die Funktionsweise dieses Fonds aufgeklärt worden. Insbesondere war dem Verkaufsprospekt nicht der Rechenweg zu entnehmen, wonach sich der Ausgangsindex sowie die Indexentwicklung ergeben sollte. Allein schon aus diesem Grund waren die Anlageberater nicht in der Lage, den Anleger ordnungsgemäß über die empfohlenen Anlagen zu informieren. Anleger sollten sich daher an einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht wenden um ihre Ansprüche im Einzelfall prüfen zu lassen.
Für die schriftliche Erstberatung, welche auch die Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung umfasst, drucken Sie bitte einfach das Auftragsformular für geschädigte Kapitalanleger aus und senden es ausgefüllt, zusammen mit den Zeichnungsscheinen und den wesentlichen Unterlagen zu. Für die Erstberatung entsteht Ihnen eine Gebühr in Höhe von 95,20 €. Gern können Sie sich auch unverbindlich per Email oder Telefon an uns wenden.
Ansprechpartner:
Rechtsanwalt Knud J. Steffan
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
JUSTUS Rechtsanwälte & Steuerberater
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