CS Euroreal – Auslösung des offenen Immobilienfonds
Der offene Immobilienfonds CS Euroreal wird nun bis April 2017 abgewickelt, nachdem sich der Fonds seit 2008 mehrere Jahre hintereinander in zunehmenden Schwierigkeiten befand. Im Laufe der Finanzkrise wurden viele offene Immobilienfonds geschlossen, das heißt, sie setzten die Anteilsrücknahme der Anleger aus. Bis heute sind viele Fonds wie der CS Euroreal geschlossen und werden nun abgewickelt. Die Abwicklung führt dazu, dass die Gebäude des Fonds verkauft werden und die Erlöse an die Anleger ausgezahlt werden. Wie erfolgreich diese Verkäufe sind, lässt sich jedoch nur schlecht prognostizieren.
Folgen für die Anleger
Offene Immobilienfonds galten lange Zeit als sichere und renditestarke Anlagen und wurden häufig auch als solche vermittelt. Bei Vermittlungs- und Beratungsgesprächen solcher Fonds wie CS Euroreal wurde jedoch häufig vernachlässigt, dem Anleger die Risiken wie Totalverlust oder die mögliche Aussetzung der Anteilsrücknahme, welche bis zu 2 Jahren anhalten kann, zu verdeutlichen. Auch werden häufig die „kick-backs“, also die Vermittlungsprovisionen, welche die Banken erhalten, verschwiegen. Solche Mängel im Beratungsgespräch können zu einem Schadensersatzanspruch der Anleger führen.
Anlegern stehen nun verschiedene Möglichkeiten offen: Sie können ihre Anteile an der Börse, welche den ständigen Wechselkursschwankungen unterliegt, verkaufen, den mehrjährigen Abwicklungsprozess abwarten oder mögliche Schadensersatzansprüche prüfen lassen.
Voller Schadensersatzanspruch nach neuestem BGH-Urteil
Laut BGH-Urteilen vom 29.04.14 (Aktenzeichen: XI ZR 477/12 und XI ZR 130/13) können geschädigte Anleger nun den vollen Schadenersatz erhalten, falls im Beratungsgespräch nicht ausdrücklich und eindeutig auf das Schließungsrisiko bei offenen Immobilienfonds hingewiesen wird. Ob ein solcher Beratungsfehler vorliegt, sollten Anleger schnellstmöglich prüfen lassen.
Justus rät:
Wenn Anlegern die Investition als sichere Anlage angeboten wurde, bestehen sehr gute Chancen darauf, Schadensersatzansprüche geltend machen zu können. Wenden Sie sich nun an einen auf Bank- und Kapitalanlagerecht spezialisierten Fachanwalt, um zu Ihrem Recht zu kommen.
Für die schriftliche Erstberatung, welche auch die Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung umfasst, drucken Sie bitte einfach das Auftragsformular für geschädigte Kapitalanleger aus und senden es ausgefüllt, zusammen mit den Zeichnungsscheinen und den wesentlichen Unterlagen zu. Für die Erstberatung entsteht Ihnen eine Gebühr in Höhe von 80,- € inkl. MwSt. Gern können Sie sich auch sofort unverbindlich per Email oder Telefon an uns wenden. Rufen sie gleich an und vereinbaren einen Termin: 030-44044966
Ansprechpartner:
Rechtsanwalt Knud J. Steffan
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
JUSTUS Rechtsanwälte
Eberswalder Straße 26
10437 Berlin