CIS AG: positives Urteil gegen Wirtschafrtsprüfungsgesellschaft
Nach Pressemitteilungen hat das Landgericht Leipzig die Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft Grützmacher Gravert GmbH (,,GGV") zum Schadensersatz wegen unzureichender Aufklärung über die Risiken der Garantiehebelplan 08 Premium Vermögensaufbau AG & Co. KG (,,Garantiehebelplan Fonds") verurteilt. Das Urteil ist wohl noch nicht rechtskräftig.
Das Landgericht Leipzig begründete die Verurteilung der GGV damit, dass diese gegen ihre Pflicht zur Aufklärung der Anleger über die Risiken des Fonds verstieß. Als Gründungsgesellschafterin habe die GGV Anleger hierüber vorab informieren müssen. Dabei sei sie auch für Fehlverhalten von mit dem Vertrieb beauftragen Firmen verantwortlich, die das Produkt als Altersvorsorgemodell empfohlen hätten.
Nach Meinung der Justus Rechtsanwälte, welche von Anfang an Mandanten in Sachen CIS Deutschlad AG vertreten. Ist die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen gegen die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft ein geeignetes Mittel, zumal andere Organe der Gesellschat sowie die Beratungsfirma Carpediem kaum mehr greifbar sind.
Allrdings ist zu beachten, dass in jedem Fall neu zu prüfen und zu beweisen ist, das tatsächliche ein Falschberatung stattgefunden hat.
Justus rät:
Auch aufgrund der drohenden Verjährung ev. zum Jahresende sollten CIS Anleger zeitnah einen Fachanwalt für Bank- udn Kapitalmarktrecht aufsuchen.
Für die schriftliche Erstberatung, welche auch die Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung umfasst, drucken Sie bitte einfach das Auftragsformular für geschädigte Kapitalanleger aus und senden es ausgefüllt, zusammen mit den Zeichnungsscheinen und den wesentlichen Unterlagen zu. Für die Erstberatung entsteht Ihnen eine Gebühr in Höhe von 80,- € inkl. MwSt. Gern können Sie sich auch unverbindlich per Email oder Telefon an uns wenden.
Ansprechpartner:
Rechtsanwalt Knud J. Steffan
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
JUSTUS Rechtsanwälte
Eberswalder Straße 26
10437 Berlin