Chapter 11 – Lehman Brothers, Fristen und Anmeldeverfahren (1/09)

Informationsblatt zum Insolvenzverfahren Lehman Brothers, Fristen und Anmeldeverfahren (1/09)

 

I. Wertpapiere herausgegeben von Lehman Brothers Holding Inc. (New York):

Chapter -11- Verfahren

Insolvenzgericht Südliches New York

Richter James M. Peck

Az.: 08-13555

Frist: Noch keine Frist zur Anmeldung bekannt

II. Wertpapiere herausgegeben von Lehman Brothers Treasury Co.B.V. (Amsterdam):

Ansprüche können Betroffene beim Insolvenzverwalter in Holland geltend machen:

Email: info.lbtreasurybv@houthoff.com

Houthoff Buruma N.V.,F. Verhoeven und M.F.Horck,

Postfach 7 55 05, 1070 AM, Amsterdam Niederlande

Anleger sollten mindestens ihren Namen, die Wertpapierkennummer und den Anlagebetrag nennen.

Frist: Noch keine Frist zur Anmeldung bekannt

III. SIPA-Verfahren in den USA; Entschädigungsverfahren:

Security Investors Protection Act (www.sipc.com)

Insolvenzgericht Südliches New York

Liquidator: James W. Giddens

Az.: 08-AP-01420

Frist: 30.01.2009, basierend auf der 60-tägigen Anmeldefrist ab Liquidationsbeschluss;

eine weitere Frist besteht bis zum 1.Juni 2009

IV. Schadenersatzansprüche gegen die Beraterbank:

Verjährung: Ab Erwerb der Zertifikate bleiben tagesgenau drei Jahre Zeit, eine Klage/Schlichtung einzureichen; Sonderverjährungsvorschrift des § 37a WpHG! Anleger, die ihre Zertifikate im Jahre 2006 geordert haben, müssen also jetzt handeln!

Weitere Infos unter: www.lehman-docket.com; www.kanzleimitte.de; www.lehman-zertifikateschaden.biz

Tipp: Einige Banken sind bei der Anmeldung im Insolvenzverfahren behilflich. So hat kürzlich die Citibank in einem Rundschreiben an ihre Kunden mitgeteilt, deren Ansprüche in den Insolvenzverfahren – allerdings nicht in dem Entschädigungsverfahren SIPC – anzumelden.

Diese Information ersetzt keine Rechtsberatung. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der in Kürze dargestellten Informationen kann keine Gewähr übernommen werden. Die Kanzlei Justus Rechtsanwälte & Steuerberater hat einen Beratungspool gegründet, in dem bereits mehrere hundert Anleger hinsichtlich Forderungsanmeldungen und Bankenhaftung vertreten werden. 


Wie kann ich dem Beratungspool beitreten?

Für den Beitritt zur Beratungspool und die kostenfreie schriftliche Erstberatung, drucken Sie bitte einfach den Fragebogen Beratungspool Lehman Brothers aus und senden diesen ausgefüllt, zusammen mit den Zeichnungsscheinen und den wesentlichen Unterlagen zu.

Alternativ können Sie sich auch einfach in unser Kontaktformular eintragen und bekommen von uns die Unterlagen zur  Erstberatung zugesandt.

Wir werden Sie dann über den Fortgang unseres Musterverfahrens zur Frage der Bankenhaftung für die Vermittlung der Lehman Zertifikate informieren und gegebenenfalls ihre Schadenersatzansprüche aussergerichtlich oder gerichtlich durchsetzen.

Ansprechpartner:

Rechtsanwalt  Knud J. Steffan

JUSTUS Rechtsanwälte & Steuerberater
Eberswalder Straße 26
10437 Berlin

Tel.: 030 / 440 449 66
Fax: 030 / 440 449 56

E-mail: Steffan@kanzleimitte.de

 

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„Wenn man Recht hat und niemand widerspricht,
ist das in Ordnung.
Aber was ist, wenn man Unrecht hat?“
                                                                     (Konfuzius)


Was sind Zertifikate?
"Zertifikate sind Anleihen bzw. Inhaberschuldverschreibungen oder einfach ausgedrückt
Darlehen, deren Rückzahlung, gleich einer Wette, von ungewissen zukünftigen Umständen
abhängig ist" (BGH Urteil vom 27.09.2011).
Wußten Sie das vor der Zeichnung?

Käufer von Lehman Zertifikaten sollten Mut zur Klage gegen die Bank haben:
Lehman Brothers Zertifikate Anleger sollten spätestens jetzt handeln, da die Ansprüche gegen Banken zu verjähren drohen. Auch nach Verjährung von Schadenersatzansprüchen bestehen weitere Ansprüche gegen die Beraterbank. Das Handelsblatt rät Anlegern von Lehman Zertifikaten nun umgehend zu handeln und ihre Ansprüche bei den Banken geltend zu machen.

Zahlreiche erfolgreiche Klagen und gerichtliche Vergleiche in Sachen Lehman Brothers:
Im September 2008 hat Lehman Brothers Insolvent angemeldet und zahlreiche Anleger haben ihr eingezahltes Geld verloren. Verkauft wurden die Zertifikate oft von der Citibank (heute Targo Bank), der Dresdner Bank (heute Commerzbank), Sparkassen und der Postbank. Zahlreiche Gerichte haben Anlegern von Lehman Zertifikaten bereits Schadensersatz zugesprochen aber auch Klagen abgewiesen. Die Kanzlei JUSTUS Rechtsanwälte konnte aussergerichtlich und gerichtlich zahlreiche angemessene Zahlungsvergleiche mit den BAnken schließen und auch mehrere erfolgreiche Urteile erstreiten. Anleger von Lehman Zertifikaten wurden oft nicht über die komplexe Struktur und die Risiken der Zertifikate aufgeklärt. Anleger können daher Schadensersatzansprüche zustehen, die Sie nicht einfach verjähren lassen sollten.

Kurze Verjährung (3 Jahre ab Kauf) bei Zertifikaten und Hemmung durch den Ombudsmann:
Zu achten ist auf die kurze Verjährung der Ansprüche, die nach 3 Jahren nach dem Kauf der Lehman Zertifikate droht. Jedoch kann die Verjährung durch ein kostenfreiesSchlichtungsverfahren beim Ombudsmann der Banken bis zu 6 Monaten nach Schlichtungsspruch gehemmt werden. Ist auch diese Frist abgelaufen muss und sollte nach Prüfung der Erfolgsaussichten geklagt werden.

Auch nach der Verjährung lohnt sich die Prüfung der Ansprüche und ggf. die Klageeinreichung:
Sind Schadenersatzansprüche im Einzelfall schon verjährt, lohnt sich die Prüfung ob nicht ausserdem Ansprüche gegen die Bank bestehen, die nicht der Verjährung des § 37a WpHG unterliegen. Dies kann z.B. der Fall sein, wenn Kick-Backs (Provisionen) verschwiegen wurden, der Berater später noch eine Halteempfehlung anbgegeben hat oder die Lehman Zertifikate telefonisch erworben worden sind. In lezterem Fall kann bei einer fehlenden Aufklärung über das Widerrufsrecht der Kauf auch heute noch widerrufen werden.

Erstberatung:

Für die schriftliche Erstberatung, welche auch die Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung umfasst, drucken Sie bitte einfach das
Auftragsformular für geschädigte Kapitalanleger aus und senden es ausgefüllt, zusammen mit den Zeichnungsscheinen und den wesentlichen Unterlagen zu. Für die Erstberatung entsteht Ihnen eine Gebühr in Höhe von netto 80,- €. Gern können Sie sich auch unverbindlich per Email oder Telefon an uns wenden.

Die Kanzlei Justus Rechtsanwälte & Steuerberater vertritt inzwischen über 500 Lehman Anleger und führt bundesweit Klagen gegen die beratenden Banken durch.

Ansprechpartner:

Rechtsanwalt Knud J. Steffan 
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
JUSTUS Rechtsanwälte & Steuerberater
Eberswalder Straße 26
10437 Berlin

Tel.: 030 / 440 449 66
Fax: 030 / 440 449 56