Berlin Invest-Fonds Nr.7 – Ärztetreuhand Fonds – Gründungsgesellschafter zu Schadensersatz verurteilt

Berlin Invest-Fonds Nr.7 – Ärztetreuhand Fonds – Gründungsgesellschafter zu Schadensersatz verurteilt

Erneut erging laut Pressemitteilung ein Urteil, in dem Klemens Paul Klein, der Gründungsgesellschafter des Berlin Invest-Fonds Nr.7, zu Schadensersatz wegen Prospekthaftung an einen Anleger verurteilt wurde (Az.: 27 U 63 / 11 – 22.11.2011).
Im vorliegenden Fall hat der Anleger vor einigen Jahren Kapital in dem Berlin Invest-Fonds Nr.7 angelegt. Damals konnten Anleger aufgrund der steuerlichen Gesetzgebung die zum Teil enorm hohen Beteiligungssummen von der Steuer absetzen. Es handelte sich vorliegend um Steuersparmodelle. Die Fonds finanzierten sich nicht nur über die Eigenkapitalzahlungen der Anleger, sondern vor allem auch über Kredite bei Banken. Zur Sicherung dieser Kredite wurden die Mandanten nach Beitritt zu den Fonds der sofortigen Zwangsvollstreckung in ihr Privatvermögen unterworfen.

Haftung für Prospektfehler
Dem Gründungsgesellschafter Klemens Paul Klein wurde nun vorgeworfen, dass der von dem Fond herausgegebene Prospekt fehlerhaft gewesen sei.
Es wurde falsch dargestellt, was passiert, wenn die Fonds die Kapitaldienste für die Kredite nicht mehr bedienen können. Die Anleger wurden falsch darüber informiert, dass in diesen Fällen zunächst die Fondsobjekte verwertet würden und danach erst auf das Privatvermögen der Gesellschafter zugegriffen würde.
In Wirklichkeit war es allerdings so, dass die Banken gemäß dem Aussagehalt der Urkunden, schon vor Verwertung der Fondsobjekte in das Privatvermögen der Gesellschafter vollstrecken können.

Hintergrund Berlin Invest-Fonds 7:
Bei dem Berlin Invest-Fonds Nr.7 handelt es sich um einen Ärztetreuhand Fonds. Klemens Paul Klein, der seit dem Jahre 2005 im Vorstand des Rings Deutscher Makler Landesverband Berlin/Brandenburg sitzt, war Gründungsgesellschafter und gemeinsam mit seinem Vater auch Geschäftsführer der Fondsgesellschaft "Berlin Invest-Fonds Nr. 7 GbR", die mit Hilfe von beitretenden Gesellschaftern und mit Darlehen von Banken Grundstücke kaufte und vermarktete.
Aufgrund der fehlenden Anschlussförderung geriet der Fonds allerdings in den letzten Jahren in enorme Liquidationsschwierigkeiten.

JUSTUS rät:
Anleger, die Kapital in dem Berlin Invest-Fonds Nr.7 oder einem anderen Ärztetreuhand-Fonds angelegt haben, haben gute Chancen ihr eingesetztes Kapital wieder zu erlangen. Hierbei ist betroffenen Anlegern vor allem zu empfehlen sich bei Unsicherheit bezüglich der Rechtslage Rat bei einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht zu holen.

Für die schriftliche Erstberatung, welche auch die Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung umfasst, drucken Sie bitte einfach das Auftragsformular für geschädigte Kapitalanleger aus und senden es ausgefüllt, zusammen mit den Zeichnungsscheinen und den wesentlichen Unterlagen zu. Für die Erstberatung entsteht Ihnen eine Gebühr in Höhe von netto 80,- €. Gern können Sie sich auch unverbindlich per Email oder Telefon an uns wenden.


Ansprechpartner:
Rechtsanwalt Knud J. Steffan
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
JUSTUS Rechtsanwälte & Steuerberater
Eberswalder Straße 26
10437 Berlin

Tel.: 030 / 440 449 66
Fax: 030 / 440 449 56
E-mail: Justus@kanzleimitte.de

Please follow and like us:

Mehr zum Thema

BANK- UND KAPITALMARKTRECHT232
Bank- und Kapitalmarktrecht "Es ist gut, dass die Menschen ihr Geldsystem nicht verstehen, denn sonst hätten wir noch vor morgen früh eine Revolution" Henry Ford Achtung: Absolute Verjährung, taggenau 10 Jahre ab Zeichnung bzw. Vertragsschluss  Bankrecht und Kapitalmarktrecht: Begriffsbestimmungen und rechtliche Grundlagen Das Bank- und Kapitalmarktrecht umfasst zwei in der Tradition und in der Ausformung völlig unterschiedliche Rechtsgebiete: Das Bankrecht ist ein althergebrachtes traditionelles Rechtsgebiet mit einer Fülle von Rechtsfragen vom Allgemeinen Teil des BGB bis hin zum speziellen Recht der Ausführungsverordnungen zum Kreditwesengesetz. Das Kapitalmarktrecht hingegen – als Begriff noch Anfang der siebziger Jahre des vorherigen Jahrhunderts weitgehend unbekannt – stellt in Deutschland ein vergleichsweise junges und spezielles Rechtsgebiet dar, welches in den letzten Jahren eine nahezu beispiellos stürmische und dynamische Entwicklung durchlaufen hat und sich nach wie vor in Bewegung befindet. Bankrecht Zum tief im Bürgerlichen Gesetzbuch verankerten Bankrecht gehören im Wesentlichen das Recht des Kredit- und Einlagengeschäfts der Kreditinstitute, des Zahlungsverkehrs, des Wertpapier- und Depotgeschäfts sowie die damit verbundenen Haftungsfragen, z. B. infolge fehlerhafter Beratung oder Aufklärung. Weiterhin zählen dazu das spezialgesetzlich geregelte Scheck- und Wechselrecht. Berührungspunkte bestehen insbesondere zum Handels- und Gesellschaftsrecht. Kapitalmarktrecht Kernbereiche des Kapitalmarktrechts, die Regelungen zum Insiderhandel, der Marktmanipulation, Publizitätspflichten und besondere Verhaltenspflichten für Wertpapierdienstleistungsunternehmen sind im WpHG – auch als Grundgesetz des Kapitalmarktrechts bezeichnet – verankert. Hinzu kommen das Börsenrecht, das InvG, das Prospektregime nach VerkaufsprospektG und WpPG sowie das Recht der Unternehmensübernahmen börsennotierter Aktiengesellschaften. Zahlreiche Gesetze – wie z. B. KWG, GwG, AktG, HGB oder auch das StGB – enthalten weitere für das Kapitalmarktrecht bedeutende Normen oder stehen mit diesem in unmittelbarem sachlichen Zusammenhang. Ergänzt werden die gesetzlichen Regelungen durch eine Fülle von Verordnungen, Satzungen, Richtlinien, Verwaltungsvorschriften, Mitteilungen (z. B. der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht – BaFin) und Allgemeinen Geschäftsbedingungen (z. B. Sonderbedingungen für Wertpapiergeschäfte).   Ansprechpartner: Enrico Weide, Rechtsanwalt Susanne Störmer, Rechtsanwältin Stephanie Schulze, Rechtsanwältin Knud J. Steffan, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht