Berlin Invest-Fonds Nr.7 – Ärztetreuhand Fonds – Gründungsgesellschafter zu Schadensersatz verurteilt
Erneut erging laut Pressemitteilung ein Urteil, in dem Klemens Paul Klein, der Gründungsgesellschafter des Berlin Invest-Fonds Nr.7, zu Schadensersatz wegen Prospekthaftung an einen Anleger verurteilt wurde (Az.: 27 U 63 / 11 – 22.11.2011).
Im vorliegenden Fall hat der Anleger vor einigen Jahren Kapital in dem Berlin Invest-Fonds Nr.7 angelegt. Damals konnten Anleger aufgrund der steuerlichen Gesetzgebung die zum Teil enorm hohen Beteiligungssummen von der Steuer absetzen. Es handelte sich vorliegend um Steuersparmodelle. Die Fonds finanzierten sich nicht nur über die Eigenkapitalzahlungen der Anleger, sondern vor allem auch über Kredite bei Banken. Zur Sicherung dieser Kredite wurden die Mandanten nach Beitritt zu den Fonds der sofortigen Zwangsvollstreckung in ihr Privatvermögen unterworfen.
Haftung für Prospektfehler
Dem Gründungsgesellschafter Klemens Paul Klein wurde nun vorgeworfen, dass der von dem Fond herausgegebene Prospekt fehlerhaft gewesen sei.
Es wurde falsch dargestellt, was passiert, wenn die Fonds die Kapitaldienste für die Kredite nicht mehr bedienen können. Die Anleger wurden falsch darüber informiert, dass in diesen Fällen zunächst die Fondsobjekte verwertet würden und danach erst auf das Privatvermögen der Gesellschafter zugegriffen würde.
In Wirklichkeit war es allerdings so, dass die Banken gemäß dem Aussagehalt der Urkunden, schon vor Verwertung der Fondsobjekte in das Privatvermögen der Gesellschafter vollstrecken können.
Hintergrund Berlin Invest-Fonds 7:
Bei dem Berlin Invest-Fonds Nr.7 handelt es sich um einen Ärztetreuhand Fonds. Klemens Paul Klein, der seit dem Jahre 2005 im Vorstand des Rings Deutscher Makler Landesverband Berlin/Brandenburg sitzt, war Gründungsgesellschafter und gemeinsam mit seinem Vater auch Geschäftsführer der Fondsgesellschaft "Berlin Invest-Fonds Nr. 7 GbR", die mit Hilfe von beitretenden Gesellschaftern und mit Darlehen von Banken Grundstücke kaufte und vermarktete.
Aufgrund der fehlenden Anschlussförderung geriet der Fonds allerdings in den letzten Jahren in enorme Liquidationsschwierigkeiten.
JUSTUS rät:
Anleger, die Kapital in dem Berlin Invest-Fonds Nr.7 oder einem anderen Ärztetreuhand-Fonds angelegt haben, haben gute Chancen ihr eingesetztes Kapital wieder zu erlangen. Hierbei ist betroffenen Anlegern vor allem zu empfehlen sich bei Unsicherheit bezüglich der Rechtslage Rat bei einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht zu holen.
Für die schriftliche Erstberatung, welche auch die Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung umfasst, drucken Sie bitte einfach das Auftragsformular für geschädigte Kapitalanleger aus und senden es ausgefüllt, zusammen mit den Zeichnungsscheinen und den wesentlichen Unterlagen zu. Für die Erstberatung entsteht Ihnen eine Gebühr in Höhe von netto 80,- €. Gern können Sie sich auch unverbindlich per Email oder Telefon an uns wenden.
Ansprechpartner:
Rechtsanwalt Knud J. Steffan
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
JUSTUS Rechtsanwälte & Steuerberater
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