Bearbeitungsgebühren für Kreditverträge
Das Oberlandesgericht Dresden hatte Ende des Jahre 2011 festgestellt, dass eine die Entscheidung bestreffende Klausel – “…Bearbeitungsgebühr (vom ursprünglichen Kreditbetrag) 2% – unwirksam sei. Die beklagte Sparkasse legte Revision gegen das Urteil ein. Eine Klärung der Rechtsfrage durch das höchste Zivilgericht Deutschlands wurde sehnsüchtig erwartet. Nun nahm die Sparkasse die Revision zurück und der BGH erklärte mit Beschluss vom 28.08.2012 das Rechtsmittel für verlustig. Das Urteil des OLG Dresden ist somit rechtskräftig.
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