Barclays Bank, X1: Verfahren wegen Prozessbetrugs eingeleitet

Barclays: Verfahren wegen Prozessbetrugs eingeleitet

Wegen eines falschen Sachvortrags hat sich Barclays nunmehr vor Gericht wegen Prozessbetrugs zu verantworten.
Barclays wird vorgeworfen, dass ihr Due-Diligence Fragebogen nicht vollständig war, da Anlagen auf die darin Bezug genommen wurde, nicht vorlagen bzw. gar nicht existierten.

 Bank PLC ließ in X1 – Prozessen wohl falsch vortragen:
Daneben hatte Barclays Im Schadensersatzverfahren wegen X 1 Zertifikaten vortragen lassen, die von ihr emittierten X1 Zertifikate seien nicht direkt an die Anleger sondern über Drittbanken verkauft worden. Aufgrund dieses Vortrags ging der BGH in seinem Urt. v. 15.07.2014 – Az: XI ZR 100/13 von der Annahme aus, dass ein Vertragsverhältnis zwischen dem geschädigten Erwerber und Barclays nicht bestünde. Weswegen die Erwerber der X 1 Zertifikate Ansprüche aus einem Fehlverhalten im Vorfeld der Emission daher nur geltend machen können, wenn ihnen die Ansprüche wegen vorvertraglicher Pflichtverletzung durch gesondertes Rechtsgeschäft übertragen wurden. Da diese Ansprüche durch den Forderungserwerb von Drittbanken nicht automatisch mit der Schuldverschreibung erworben wurden.
Die als Emissionsbank für die X1 Zertifikate tätige Baader Bank in Unterschleißheim bei München konnte erklärte jedoch, dass sie weder Zwischenerwerberin noch Kommissionärin für den Kauf der Zertifikate sondern lediglich Zeichnungsstelle für Barclays war. Ebenso bestätigte die Münchner DAB Bank, dass auch Ihre Kunden direkt bei Barclays erworben haben und sie als Depotbank nur Zahlstelle für Barclays war. Der BGH ging daher in seiner Entscheidung wegen des unzutreffenden Vortrags von falschen Voraussetzungen aus.

Schadenersatzansprüche gegen Barclays möglich:

Im Zuge der neuen Erkenntnisse ergibt sich für geschädigte Anleger die Möglichkeit ihre Ansprüche aus vorvertraglicher Pflichtverletzung nun endlich durchsetzen zu können. Denn die Erwerber der X1 Zertifikate sind unmittelbare Vertragspartner von Barclays geworden, so dass ihnen nicht nur vertragliche Ansprüche aus der Schuldverschreibung nach § 793 BGB sondern auch vertragliche Ansprüche aus Kaufrecht nach §§ 433ff und 311 BGB gegen Barclays zustehen.
Angesichts der durch den Prozessbetrug eingeleiteten rechtlichen Wendung, ist wohl mit einer Verurteilung Barclays auf Schadensersatz zurechnen. Der direkte vertragliche Anspruch zusammen mit Pflichtverletzung, die Bank wegen unvollständiger Due-Diligence Fragebögen vorgeworfen wird, müsste hierfür ausreichen.

Justus rät:
Aufgrund dieser neuen Erkentnisse sollten X1 Anleger, welche aus dem Totalschaden X1 Zertifikate noch keine Klagen gegen die  Bank erhoben haben, oder deren Klagen zurückgenommen oder abgewiesen worden sind, einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht aufsuchen.
Die Materie ist kompliziert, nebenbei ist auch noch ein Musterverfahren vor dem OLG Frankfurt a.M. anhängig und es sind Verjährungsfristen zu beachten.

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Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
JUSTUS Rechtsanwälte
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