Anspruchsgrundlagen des Kapitalanlegers

Anspruchsgrundlagen / individueller Schutz der Anleger

1. Ansprüche aus Amtspflichtverletzung: ein Anspruch gegen die für den Kapitalmarkt        zuständigen Behörden ist weitgehend ausgeschlossen, sie werden nur „im öffentlichen Interesse“ tätig. Anders kann es z.B. dann sein, wenn bei unrechtmäßigem Umgang mit den Anlegergeldern die Staatsanwaltschaft die Gelder nicht rechtzeitig sicherstellt. Hier ist ein Anspruch auf Rückzahlung der Gelder gegen den solventen Staat aufgrund Amtspflichtverletzung möglich.

2. Prospekthaftung nach dem Börsengesetz, § 44 Abs. 1 BörsG

3. Haftung nach dem Investmentgesetz, § 127 InvG

4. Emittenhaftung nach dem Wertpapierhandelsgesetz §§ 37b, 37c WpHG

5. Angebotsunterlagenhaftung nach dem WpÜG, § 12 WpÜG

6. Zivilrechtliche Prospekthaftung, gewohnheitsrechtliche Vertrauenshaftung des Kapitalmarktrechts nach den Grundzügen der §§ 311, 241, 280 BGB

7. Gewohnheitsrechtlich entstandenes Recht der Publikumspersonengesellschaften

8. Ansprüche aus dem Vertragsschluss: Auskunftspflicht, Beratungspflicht, §§ 280 I, 280 II,311 II BGB

9. Kein Anspruch aus Delikt, § 823 I BGB, da in der Regel keine Verletzung von absoluten Rechten

10. Anspruch aus § 823 II i.V.m. einem Schutzgesetz und Anspruch aus § 826 BGB

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