Anlegerschutz und Anlegerrecht – die Kapitalanlage in Hedge-Fonds
Was sind Hedge-Fonds?
Ein Hedge-Fonds (von engl. to hedge [hɛdʒ], „absichern“) ist ein von einer Kapitalanlagegesellschaft aufgelegtes Kapitalmarktprodukt, an dem Kapitalanleger Anteile erwerben können. Mit dem eingeworbenen Kapital erwirbt der Fonds Wertgegenstände, insbesondere Wertpapiere aus unterschiedlichen Anlagebereichen, um das Anlagekapital auf den internationalen Finanzmärkten zu vermehren.
Im Unterschied zu sonstigen Investmentfonds ist ein Hedge-Fonds sehr viel freier bei der Wahl seiner Anlagestrategie, sie wird vom Fondsmanager frei gewählt im Rahmen der Grenzen, die die Kapitalanlagegesellschaft dem Fonds bei Auflegung gesetzt hat. Für diesen Anlagerahmen gibt es international praktisch keine zwingenden Regeln. Daher können der Aufbau, die Zusammensetzung und das Anlagerisiko des Hedge-Fonds unterschiedlich sein. Die gewählte Strategie kann durch gesellschaftliche Veränderung (z. B. Quantum Funds), Marktbeobachtung und/oder z. B. durch Spekulation auf den Devisenmärkten zustande kommen.
Hedge-Fonds streben wie jeder Investmentfonds Gewinnmaximierung an. Hedge-Fonds, die außerhalb Deutschlands aufgelegt werden, unterliegen einer unterschiedlich starken Überwachung, agieren aber meistens ohne ein Kontrollsystem der Finanzmarktaufsicht, z. B. durch die Securities and Exchange Commission (SEC) in den USA (es gibt jedoch eine Registrierungspflicht) und haben meistens ihren Sitz in Offshores (Steueroasen). Zum Jahresende 2006 hatten Hedge-Fonds weltweit ein Volumen von rund 1,3 Billionen US-Dollar.
Alle Hedge-Fonds haben das Ziel, sowohl bei fallenden, als auch bei steigenden Kursen auf den Finanzmärkten eine sog. absolute Rendite zu erzielen. Unter absoluter Rendite wird das Ziel verstanden, erzielte Gewinne periodisch an die Investoren zu verteilen und Verluste zu vermeiden.
Anlegerschutz und Transparenz
Hedge-Fonds, d.h. Sondervermögen mit zusätzlichen Risiken müssen den Grundsatz der Risikomischung beachten und sind im Übrigen im Rahmen ihrer Anlagestrategien keinen Beschränkungen bei der Auswahl ihrer Vermögensgegenstände unterworfen.
Hedge-Fonds können daher Beteiligungen haben an Wertpapieren, Geldmarktinstrumenten, Derivaten, Bankguthaben, an ausländischen Investmentvermögen und an inländischen Investmentvermögen, wobei die Beteiligung je nach Vermögensgegenstand unterschiedlich ausgerichtet ist. Der aus dem Angelsächsischen entlehnte Begriff Hedge Fund , bzw. Fond (Geldvorrat) ist irreführend. Bei diesen Fonds handelt es sich gerade nicht um sog. Absicherungsfonds. Die Fonds investieren fast ausschließlich hochspekulativ in riskante Vermögensgegenstände.
Anlegerschutz? Beschränkung der Anlage auf sog. Dachfonds
Das Investmentgesetz als Gesetzesgrundlage für Hedge-Fonds
Allein das erwähnte Investmentgesetz bildet in Deutschland den gesetzlichen Rahmen für die Anbieter. Allerdings ist das Investmentgesetz erst seit 2004 in Kraft, es ist ein Zusammenschluss des vorher gültigen Kapitalanlagegesetzes und des Auslandsinvestmentgesetzes. Entstanden ist das Investmentgesetz hauptsächlich aufgrund einer Umsetzung einer europarechtlichen Richtlinie. Deutschland hängt in der Entwicklung von rechtlichen Vorgaben und Schutzvorschriften für Anleger dem europäischen und angelsächsischem Recht hinterher.
Für Privatpersonen ist die Anlage auf sog. Dachfonds beschränkt. Die Dachfonds enthalten zusätzliche Vorgaben und Absicherungen.
Vermittlung von Hedge-Fonds in Deutschland
Eine Vermittlung ist nicht verboten, auch eine Regulierung durch die Bundesregierung oder durch gesetzliche Vorgaben wird nur sehr vorsichtig geplant und umgesetzt.
Im Monat Juni gab es wieder eine öffentliche Diskussion zwischen den Parteien eine vermehrte Kontrolle und Regulierung des grauen Kapitalmarktes (d.h. freier Markt, es handeln keine Kreditinstitute und Banken) vorzunehmen. Allerdings wird es noch dauern, bis hier im Gegensatz zu Großbritannien eine verstärkte Gesetzesänderung erfolgt.
Die Bundesanstalt für Finanzen (BaFin) ist eine zum Bund gehörende Anstalt und übernimmt seit 2002 die Aufgabenbereiche der Bundesaufsichtsämter für das Kreditwesen, für das Versicherungswesen, sowie für den Wertpapierhandel. Alle deutschen Kapitalanlagen unterliegen der Aufsicht der Bundesanstalt. Sie überwacht die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften unter dem Aspekt des Anlegerschutzes.
Deutscher Corporate Governance Kodex:
Seit 2002 gibt es diesen Kodex, der zurückgeht auf die eingesetzte Expertenrunde der Bundesregierung. Dieser Kodex fasst Regeln über Unternehmensleitung und Unternehmenskontrolle zusammen. Eine Einklagbarkeit der Verhaltensregeln gibt es selbstverständlich nicht.
Welche Ansprüche hat der Anleger bei Hedge-Fonds?
Ganz wesentlich ist, dass der Anleger das Recht zur Rückgabe der Anteile gegenüber der Gesellschaft hat, an der sich beteiligt wurde.
Dieses Rückgaberecht ist gesetzlich festgelegt im Investmentgesetz und kann einseitig nicht verändert werden. Die Rücknahme muss mindestens einmal in jedem Kalendervierteljahr für den Anleger möglich sein, § 116 Investmentgesetz.
Bei Beratungspflichtverletzungen, die bei Vermittlung der Anteile erfolgen, ist es möglich den Vertrag im Ganzen rückgängig zu machen. Hier ist entscheidend, welche Anlageform gewählt wurde und ob es unterlassen wurde, bei Vermittlung der Anlage auf die hohen Risiken aufmerksam zu machen. Die Kapitalgesellschaft muss sich dann das Verhalten ihrer Anlageberater oder der Anlagevermittler über § 278 BGB zurechnen lassen.
Entscheidend ist auch der zeitliche Faktor, solange eine Solvenz noch vorhanden ist, sollte umgehend die Rücknahme der Anteile, bzw. die Beratungspflichtverletzung geltend gemacht werden, falls abzusehen ist, dass die Kapitalanlagegesellschaft sich nicht so entwickelt wie anvisiert.