Mahnbescheid oder Klage vom Insolvenzverwalter der Takestor AG erhalten?
Die früher auch als Balz AG, BAF AG und Akestor AG bekannte Takestor AG ist seit 2014 insolvent. Ihr Insolvenzverwalter – Rechtsanwalt Tim Schneider, verklagt derzeit atypisch stille Gesellschafter, vertreten durch die Kanzlei Dankelmann und Kerst.

Forderungen des Insolvenzverwalters der Takestor AG (früher Balz AG/BAF AG/Akestor AG)
Anleger der Takestor AG bzw. der ehemaligen Balz AG/BAF AG/Akestor AG sehen sich jetzt mit der Forderung des Insolvenzverwalters konfrontiert. Diese bezieht sich nämlich auf die Weiterzahlung von Raten, die viele Anleger bereits zu zahlen gestoppt hatten. Dies passiert nach mehreren Verschmelzungen, Sitzverlegungen und Umbenennungen des Unternehmens und insbesondere nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Takestor AG am 01.09.2014. Noch damals wurden Anleger der Takestor AG (ehemals Balz AG/BAF AG/Akestor AG) durch Tim Schneider dazu gefordert, Ausschüttungen zurückzuzahlen. Jetzt werden sie aber auch vor Gericht gezogen.
Weiteres Vorgehen für die Anleger
Anleger, die ihre Einlagenverpflichtungen gegen die Takestor AG bzw. die Balz AG/BAF AG/Akestor AG nicht erfüllt haben, sollten bald dem Insolvenzverwalter zufolge mit einem Mahnbescheid rechnen. Darauf müssen sie aber nicht sofort zahlen. Vielmehr ist ihnen zu raten, sich zunächst beraten zu lassen und dann gerichtlich gegen die Forderung vorzugehen. Zu ihren Gunsten könnten sich nämlich Schadensersatzansprüche aus Prospekthaftung der Takestor AG ergeben. In diesem Zusammenhang haben Gerichte in vielen Fällen anerkannt, dass die Prospektierung der früher als Balz AG/BAF AG/Akestor AG agierenden Gesellschaft betrügerisch oder zumindest fehlerhaft ist. Zudem ist auch nicht ausgeschlossen, dass die Versprechungen von Vertrieben wie Berliner Unit Finanz anlegertäuschend gewesen sind, was ebenfalls Schadensersatzansprüche seitens der Anleger auslösen würde.
Mahnbescheide und Verjährung der Ansprüche des Insolvenzverwalters der Takestor AG:
Zum Jahresende drochen die Ansprüche des Insolvenzverwalters zu verjähren, so dass dieser durch eine Kanzlei in sämtlichen offenen Fällen Mahnbescheide gegen die Anleger beantragen wird. Denn durch Mahnbescheid oder Klage wird die Verjährung gehemmt.
Justus rät:
Sollten Sie einen Mahnbescheid erhalten, raten wir dringend zunächst fristwahrend Widerspruch gegen den Mahnbescheid einzulegen oder sich besser gleich mit Mahnbescheid zu einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht zu wenden.
Kostenfreie Ersteberatung:
Wir raten daher, dass Sie sich schnellstmöglich beraten lassen, falls Sie als Anleger der Takestor (bzw. der ehemaligen Balz AG/BAF AG/Akestor AG) eine Zahlungsaufforderung oder einen Mahnbescheid erhalten. Zu diesem Zweck füllen Sie einfach unverbindlich das Kontaktformular aus.
Wir konnten schon in nahezu allen Fällen Anlegern der Takestore AG in Verfahren gegen den Insolvenzverwalter helfen, eine wirtschaftlich gute Lösung zu finden.
Ansprechpartner:


Knud J. Steffan
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
E-Mail: Steffan@kanzleimitte.deTelefon: 030-440 449 66
Telefax: 030-440 449 56