Alpina GmbH & Co. Vermögensaufbauplan 4 KG
OLG München – Anlageberater zu Schadensersatz verurteilt
Laut Pressemitteilungen hat das OLG München hat mit Urteil vom 16.03.2011 einen Anlageberater der Procenta GmbH wegen fehlerhafter Beratung dazu verurteilt, an einen Anleger Schadensersatz zu leisten. Auf Empfehlung eines Mitarbeiters der Anlageberatungsfirma hat der Anleger eine Anlage in Form einer Beteiligung an der zur Icon-Gruppe, Oberhaching, gehörenden Alpina GmbH & Co. Vermögensaufbauplan 4 KG abgeschlossen.
Das OLG München ging in seinem Urteil davon aus, dass die Beratung fehlerhaft war, weil der Anlageberater den Anleger nicht über den Umstand aufgeklärt hatte, dass die Staatsanwaltschaft sowohl gegen den Geschäftsführer der Fondsgesellschaft als auch gegen die Geschäftsführerin der Treuhandgesellschaft strafrechtliche Ermittlungen führte. Der Umstand, dass zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses strafrechtliche Ermittlungen gegen Verantwortliche der Beteiligungsgesellschaft und der Treuhandgesellschaft anhängig waren, sei für die Anlageentscheidung nicht unwesentlich, denn ein Anleger muss darüber informiert werden. Unterbleibt jedoch eine derartige Aufklärung, ist ein Schadensersatzanspruch wegen unzureichender Beratung in Höhe der Einzahlungen abzüglich erhaltener Ausschüttungen begründet.
Anleger können gegen die Berater und Fondinitiatoren vorgehen, soweit Ansprüche nicht bereits verjährt sind.
Neben dem Vorgehen gegen die Beratungsgesellschaft hat sich das OLG München auch mit den Initiatoren der Alpina GmbH & Co. Vermögensaufbauplan 4 KG beschäftigt. Auch diese wurden, in diesem Fall unter dem Gesichtspunkt der strafrechtlichen Prospekthaftung gemäß § 823 II BGB i. V. m. § 264a StGB zu Schadensersatz verurteilt. Nach Auffassung des Gerichts wurde in dem Prospekt der Alpina GmbH & Co. Vermögensaufbauplan 4 KG rechtswidrig der Umstand der strafrechtlichen Ermittlungen gegen die Geschäftsführer und die Art der Verwendung der Anlagegelder verschwiegen.
Das Urteil zeigt, dass für Anleger mehrere Ansatzpunkte für ein erfolgreiches Vorgehen bestehen. Somit können sie sowohl Schadensersatzansprüche gegen die Initiatoren der Alpina GmbH & Co. Vermögensaufbauplan 4 KG geltend machen als auch gegen die Anlageberater.