Akzenta AG Anleger erhalten Schadenersatz

Landgericht München spricht geschädigten AKZENTA Anlegern Schadensersatz zu

Das Landgericht München I hat in seinen Entscheidungen vom 15. Juli 2008 unter den Aktenzeichen 28 O 1499/08 und 28 O 6631/08 zwei geprellten Anlegern Schadensersatzansprüche zugestanden.

Die Kläger, ein Rentner Ehepaar aus Hessen und ein Ehepaar aus Hamburg, haben in einen Erwerb von Umsatzbeteiligungen an der AKZENTA AG investiert.
Beiden wurde dabei eine Entschädigung in voller Höhe von 75 000 € bzw. 1 800 € zugesprochen.

Diese Entscheidung könnte für alle zukünftigen Verfahren von erheblicher Bedeutung sein.

Wenn Sie ebenfalls zu den AKZENTA Anlegern gehören, so sollten auch Sie nicht auf Ihrem Schaden sitzen bleiben. Im Falle einer Sammelklage mehrerer Geschädigter, wie es in aktuellen AKZENTA-Verfahren üblich ist, ist die Geltendmachung Ihrer Ansprüche wesentlich kostengünstiger möglich.

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