Accessio AG: DAB Bank muss Anlegern Schadensersatz zahlen

Accessio AG: DAB Bank muss Anlegern Schadensersatz zahlen

Wie die Wirtschaftswoche am 10.07. und 31.07.2012 berichtet, haben Aktionäre der insolventen Accessio AG einen Erfolg gegen die DAB Bank vor dem Oberlandesgericht München erzielt: Das Gericht entschied, dass die Direktbank den Anlegern Schadenersatz zahlen muss.
Das Wertpapierhandelshaus Driver & Bengsch, die seit 2009 als Accessio AG firmierte, hatte Anlegern nicht nur ein Tagesgeldkonto bei der DAB Bank vermittelt, sondern auch hochriskante Wertpapiere verkauft, wie z.B. Anleihen und Genussscheine von kleinen Unternehmen. Viele dieser Unternehmen gingen insolvent, weshalb Anleger im Jahr 2009 erfolgreich Schadenersatzansprüche wegen Fehlberatung gegen die Accessio AG vor dem Landgericht Itzehoe (7 O 257/09, 137/09) geltend machten.

Accessio AG in Insolvenz:
Daraufhin ging die Accessio AG in die Insolvenz, so dass viele Anleger auf Ihren Verlusten sitzen blieben, denn den mit rund 300 Klagen geltend gemachten 30 Millionen Euro Schadenersatz steht laut Insolvenzverwalter nur eine Haftpflichtversicherung von einer Million gegenüber.

Schadenersatzklagen gegen die DAB Bank:
Deshalb klagten einige Anleger gegen die DAB Bank, die die Depots verwaltete, blieben aber lange Zeit erfolglos. Doch nun hat das OLG München in seiner noch nicht rechtskräftigen Entscheidung vom 10.07.2012 (5 U 3242/11) zwei Anlegern Schadenersatz zugesprochen und diese Entscheidung damit begründet, das die Dienstleistungen der Accessio AG und der DAB Bank untrennbar sind, die DAB Bank ihre Aufklärungs- und Beratungsleistung quasi an die Accessio AG ausgelagert habe.

Von der Accessio AG vermittelte Anleger sollten prüfen lassen, ob sie ihre derzeit wertlosen Ansprüche gegen die Accessio AG nunmehr auch gegen die DAB Bank geltend machen können. Auch Anleger, die ihre bei der DAB Bank verwalteten Wertpapiere über andere Finanzdienstleister vermittelt bekommen haben, sollten überprüfen lassen, ob sie von diesen fehlerhaft beraten wurden und ggf. Ansprüche nicht nur gegen den Finanzvermittler sondern auch gegen die DAB Bank geltend machen können, denn die Accessio AG wird nicht der einzige vermittelnde Finanzdienstleister gewesen sein

Achtung Verjährung!

Anleger sollten sich allerdings so früh wie möglich an einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht wenden, da anderenfalls ihre Schadensersatzansprüche gegen die Accessio AG oder andere Finanzdienstleister und die DAB Bank verjähren könnten. So tritt die Verjährung regelmäßig drei Jahre nach der Wertpapierorder ein, wobei im Einzelfall auch eine Hemmung der Verjährung in Betracht kommt.

Achtung Verjährung, § 37 a WpHG:
Bei Wertpapieren gilt die kurze dreijährige Verjährungsfrist ab Kaufauftrag für die Genussscheine. Soweit sich Anleger unrichtig beraten oder getäuscht fühlen, sind unbedingt vor Ablauf der Frist Ansprüche zu prüfen.

Für die schriftliche Erstberatung, welche auch die Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung umfasst, drucken Sie bitte einfach das Auftragsformular für geschädigte Kapitalanleger aus und senden es ausgefüllt, zusammen mit den Zeichnungsscheinen und den wesentlichen Unterlagen zu. Für die Erstberatung entsteht Ihnen eine Gebühr in Höhe von netto 80,- €. Gern können Sie sich auch unverbindlich per Email oder Telefon an uns wenden.


Ansprechpartner:

Rechtsanwalt Knud J. Steffan
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
JUSTUS Rechtsanwälte & Steuerberater
Eberswalder Straße 26
10437 Berlin

Ansprechpartner:
Grit Rahn
Rechtsanwältin
E-Mail: Rahn@kanzleimitte.de

Telefon: 030-440 449 66
Telefax: 030-440 449 56
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