Mit dem Rückzug der Revision fällt erneut eine Stellungnahme des Bundesgerichts zum Abgasskandal ins Wasser
Letzte Woche siegte VW vor dem OLG Braunschweig (Urteil vom 19.02.2019, Az 7 U 134/17.) Dann wollten die Kläger vor das Gericht in Karlsruhe ziehen. Ein neues Urteil des BGH schien für alle Betroffenen vielversprechend durch den Abgasskandal.
Die Revision der Kläger wurde jedoch wieder zurückgezogen. Es wird vermutet, dass dahinter eine hohe Abfindungszahlung des Unternehmens an die Kläger steht.

Der Gerichtstermin wurde auf den 27. Februar festgelegt, fällt aber aufgrund der zurückgezogenen Revision ins Wasser. Es bleibt unklar, ob dies wirklich richtig erkennt, was das Oberlandesgericht hier entschieden hat.
Hat der BGH die Gelegenheit zur Stellungnahme bereits genutzt?
Nicht ganz. Diesmal hatte der BGH bereits im Vorgriff auf einen erneuten Widerruf der Revision seine rechtliche Würdigung in einem 19-seitigen Urteil vorgenommen.
Pressemitteilung zur Entscheidung des Senats
“In dieser Entscheidung teilte der Senat die Ansicht , dass durch die gefälschten Stioxidwerte auf dem Prüfstand ein Mangel vorlag (§ 434 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 BGB), da die Gefahr eines Betriebsverbots durch die zuständige Behörde im Straßenverkehr besteht und somit die Eignung der Sache für den gewöhnlichen Gebrauch (Verwendung in § 434 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 BGB) fehlt . ”
Rechtliche Würdigung des OLG Braunschweig
Das OLG Braunschweig bestritt die Mangelhaftigkeit des Fahrzeugs, da die zuständige Behörde nicht von den ihr zustehenden Möglichkeiten Gebrauch gemacht habe und das Fahrzeug komplett Stillgelegt hat. Dieses Ergebnis erscheint sehr fragwürdig.
Des Weiteren ist immer noch nicht geklärt, ob das Abgas-Update ein Fake ist oder wirklich das hergibt, was es verspricht.
Laut Stellungnahme von VW-Anwälten im Braunschweiger Verfahren besteht der Verdacht , dass das Software-Update die Probleme nicht beseitigt. Es scheint auch etwas bizarr, anzunehmen, dass ein kurzes Software Update ein manipuliertes Fahrzeug in ein Angabenkonformes verwandelt. Die Untersuchung bleibt es jedoch noch abzuwarten.
Fahrzeuge die vom Abgasskandal betroffen sind:
- VW
- Beetle 1,6 TDI und 2,0 TDI Bj. 2011 – 2014
Caddy 1,6 TDI, 1,6 TDI Blue Motion, 2,0 TDI und 2,0 TDI Blue Motion Bj. 2009 – 2014 - Golf VI GTD, 1,6 TDI, 1,6 TDI Blue Motion, 2,0 TDI Bj. ab 2009
- Golf VII 1,6 TDI, 2,0 TDI Bj. – 2015
- Passat und Passat CC, Passat Variant 1,6 TDI, 1,6 TDI Blue Motion, 2,0 TDI und 2,0 Blue Motion Bj. 2009 – 2014
- Scirocco 2,0 TDI und 2,0 TDI Blue Motion Bj. 2009 – 2015
- Polo 1,2 TDI, 1,6 TDI, 1,6 TDI Blue Motion Bj. 2009 – 2015
- Sharan I und II TDI Bj. 2009 – 2015
- Tiguan 1,6 TDI und 2,0 TDI, Blue Motion Bj. 2009 – 2015
- Touran 1,6 TDI und 2,0 TDI, Blue Motion Bj. 2009 – 2015
- Transporter / Multivan T 5 und T 6 TDI Bj. 2009 – 2015
- Touareg 3,0 TDI Bj. 2009 – 2015
- Phaeton 3,0 TDI Bj. 2009 – 2015
- Amarok 3,0 TDI Bj. – 2015
- Beetle 1,6 TDI und 2,0 TDI Bj. 2011 – 2014
- Seat
- Ibiza TDI Bj. 2009 – 2015
- Altea TDI Bj. 2009 – 2015
- Toledo TDI Bj. 2009 – 2015
- Leon TDI Bj. 2009 – 2015
- Alhambra TDI Bj. 2009 – 2015
- Skoda
- Fabia TDI Bj. 2009 – 2015
- Octavia TDI Bj. 2009 – 2015
- Rapid TDI Bj. 2012 – 2015
- Superb TDI Bj. 2009 – 2015
- Yeti TDI Bj. 2009 – 2015
Beachten Sie, dass Ansprüche in Bezug auf Fahrzeuge die älter als 10 Jahre sind, nicht mehr geltend gemacht werden können, da diese verjährt sind. Falls Sie eine Aufforderung für die Durchführung eines Softwareupdates bekommen haben Fahrzeuge, sind Sie in jedem Fall betroffen.
Die Liste ist nicht vollständig. Übersenden Sie ihren Fahrzeugschein und wir prüfen, ob ihr PKW betroffen ist.
Lesen Sie hier mehr zum VW Abgasskandal
Justus rät:
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Michael Kraft
Rechtsanwalt
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