Abgasskandal: BGH korrigiert OLG Braunschweig

Mit dem Rückzug der Revision fällt erneut eine Stellungnahme des Bundesgerichts zum Abgasskandal ins Wasser

Letzte Woche siegte VW vor dem OLG Braunschweig (Urteil vom 19.02.2019, Az 7 U 134/17.) Dann wollten die Kläger vor das Gericht in Karlsruhe ziehen. Ein neues Urteil des BGH schien für alle Betroffenen vielversprechend durch den Abgasskandal.

Die Revision der Kläger wurde jedoch wieder zurückgezogen. Es wird vermutet, dass dahinter eine hohe Abfindungszahlung des Unternehmens an die Kläger steht.

Abgasskandal: BGH korrigiert OLG Braunschweig
By withdrawing the revision falls again an opinion of the Federal Court on the exhaust gas scandal into the water

Der Gerichtstermin wurde auf den 27. Februar festgelegt, fällt aber aufgrund der zurückgezogenen Revision ins Wasser. Es bleibt unklar, ob dies wirklich richtig erkennt, was das Oberlandesgericht hier entschieden hat.

Hat der BGH die Gelegenheit zur Stellungnahme bereits genutzt?

Nicht ganz. Diesmal hatte der BGH bereits im Vorgriff auf einen erneuten Widerruf der Revision seine rechtliche Würdigung in einem 19-seitigen Urteil vorgenommen.

Pressemitteilung zur Entscheidung des Senats

“In dieser Entscheidung teilte der Senat die Ansicht , dass durch die gefälschten Stioxidwerte auf dem Prüfstand ein Mangel vorlag (§ 434 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 BGB), da die Gefahr eines Betriebsverbots durch die zuständige Behörde im Straßenverkehr besteht und somit die Eignung der Sache für den gewöhnlichen Gebrauch (Verwendung in § 434 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 BGB) fehlt . ”

Rechtliche Würdigung des OLG Braunschweig

Das OLG Braunschweig bestritt die Mangelhaftigkeit des Fahrzeugs, da  die zuständige Behörde nicht von den ihr zustehenden Möglichkeiten Gebrauch gemacht habe und das Fahrzeug komplett Stillgelegt hat. Dieses Ergebnis erscheint sehr fragwürdig.

Des Weiteren ist immer noch nicht geklärt, ob das Abgas-Update ein Fake ist oder wirklich das hergibt, was es verspricht.

Laut Stellungnahme von VW-Anwälten im Braunschweiger Verfahren besteht der Verdacht , dass das Software-Update die Probleme nicht beseitigt. Es scheint auch etwas bizarr, anzunehmen, dass ein kurzes Software Update ein manipuliertes Fahrzeug in ein Angabenkonformes verwandelt. Die Untersuchung bleibt es jedoch noch abzuwarten.

Fahrzeuge die vom Abgasskandal betroffen sind:

  • VW
    • Beetle 1,6 TDI und 2,0 TDI Bj. 2011 – 2014
      Caddy 1,6 TDI, 1,6 TDI Blue Motion, 2,0 TDI und 2,0 TDI Blue Motion Bj. 2009 – 2014
    • Golf VI GTD, 1,6 TDI, 1,6 TDI Blue Motion, 2,0 TDI Bj. ab 2009
    • Golf VII 1,6 TDI, 2,0 TDI Bj. – 2015
    • Passat und Passat CC, Passat Variant 1,6 TDI, 1,6 TDI Blue Motion, 2,0 TDI und 2,0 Blue Motion Bj. 2009 – 2014
    • Scirocco 2,0 TDI und 2,0 TDI Blue Motion Bj. 2009 – 2015
    • Polo 1,2 TDI, 1,6 TDI, 1,6 TDI Blue Motion Bj. 2009 – 2015
    • Sharan I und II TDI Bj. 2009 – 2015
    • Tiguan 1,6 TDI und 2,0 TDI, Blue Motion Bj. 2009 – 2015
    • Touran 1,6 TDI und 2,0 TDI, Blue Motion Bj. 2009 – 2015
    • Transporter / Multivan T 5 und T 6 TDI Bj. 2009 – 2015
    • Touareg 3,0 TDI Bj. 2009 – 2015
    • Phaeton 3,0 TDI Bj. 2009 – 2015
    • Amarok 3,0 TDI Bj. – 2015
  • Seat 
    • Ibiza TDI Bj. 2009 – 2015
    • Altea TDI Bj. 2009 – 2015
    • Toledo TDI Bj. 2009 – 2015
    • Leon TDI Bj. 2009 – 2015
    • Alhambra TDI Bj. 2009 – 2015
  • Skoda
    • Fabia TDI Bj. 2009 – 2015
    • Octavia TDI Bj. 2009 – 2015
    • Rapid TDI Bj. 2012 – 2015
    • Superb TDI Bj. 2009 – 2015
    • Yeti TDI Bj. 2009 – 2015

Beachten Sie, dass Ansprüche in Bezug auf Fahrzeuge die älter als 10 Jahre sind, nicht mehr geltend gemacht werden können, da diese verjährt sind. Falls Sie eine Aufforderung für die Durchführung eines Softwareupdates bekommen haben Fahrzeuge, sind Sie in jedem Fall betroffen.

Die Liste ist nicht vollständig. Übersenden Sie ihren Fahrzeugschein und wir prüfen, ob ihr PKW betroffen ist.

Lesen Sie hier mehr zum VW Abgasskandal

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Ihre Ansprüche als VW-Käufer

Volkswagen hat bekannt gegeben, dass weltweit und über alle Konzern-Marken hinweg rund elf Millionen Fahrzeuge betroffen sind, die mit einem Dieselmotor vom Typ EA 189 mit einem Hubraum von 1,2, 1,6 oder 2,0 Liter ausgestattet sind.
Es geht dabei zum Beispiel um den Golf der sechsten Generation, den Passat der siebten Generation sowie um die erste Generation des Volkswagen Tiguan. Betroffen sind außerdem Fahrzeuge von Skoda, Seat und Audi.
Allein in Deutschland sind nach VW-Angaben gut 2,5 Millionen Fahrzeuge betroffen. Sollten Sie ein solches Fahrzeug besitzen, informiert Sie der Hersteller über das konkrete Nachbesserungsangebot.
Hierauf müssem Sie sich nicht einlassen. Nach neueren Urteilen kommt auch der Rückkauf der Fahrzeuge und Schadenrsatz in Betracht.

Auch kommen inzwischen weitere Dieselautohersteller wie Mercedes in den Verdacht, die Abgas-Grenzwerte im tatsächlichen Verkehr um ein Vielfaches zu überschreiten.

Ist Ihr Auto betroffen?

Sie können selbst prüfen, ob in Ihrem Fahrzeug die Manipulationssoftware eingebaut ist. Dazu benötigen Sie die Fahrzeug-Identifizierungsnummer (alter Name: Fahrgestellnummer). Diese finden Sie in der Zulassungsbescheinigung Teil I (alter Name: Fahrzeugschein) in der Zeile 4 oder im Auto auf der Fahrerseite zwischen Armaturenbrett und Windschutzscheibe. Die Nummer geben Sie auf der entsprechende Webseite (z.b. www.volkswagen.de/info) ein und bekommen dann Auskunft, ob in Ihrem Fahrzeug die Manipulationssoftware eingebaut ist.

Ihre Rechte im VW Abgasskandal gegenüber VW, Skoda, Audi und Seat sollten Sie dann umgehend wahrnehmen, zumal in vielen Fällen die Gewährleistungansprüche bereits verjährt sein könnten, bzw. die Verjährung in Kürze einzutreten droht.

Nachbesserung

Halter von Fahrzeugen mit dem betroffenen Dieselmotor haben gegen den Verkäufer einen Anspruch auf Nachbesserung. Sie müssen dazu aber den Händler schriftlich zur Nachbesserung innerhalb einer angemessenen Frist auffordern.

Rücktritt vom Kaufvertrag

Ist der Verkäufer schriftlich zur Nachbesserung aufgefordert aber nach angemessener Frist die manipulierten Abgassoftware nicht ausgetauscht, so kann der Käufer vom Kaufvertrag zurücktreten (§§ 434 Abs. 1 Satz 1, 437, 440, 323 BGB). Angemessen ist heir ohl eine Frist von etwa 2 Monaten zur Nachbesserung. Nach einigen Urteilen ist eine Fristsetzung zur Nachbesserung nicht nötig (z.B. Landgericht Krefeld). Es ist aber zu empfehlen, den Ablauf der Nachfrist abzuwarten.

Minderung des Kaufpreises wegen Sachmangel
Wenn die Nachbesserung nicht gelingt, kann ein Käufer neben dem Rücktritt auch den Kaufpreis mindern (§ 441 BGB). Wire hoch der Scahden und damit der Minderungsbetrag wegen der Manipulationssoftware ist, kann mangels Rechtsprechung nur geschätzt oder durch Gutachter bewertet werden.

Erklären Sie jetzt - nach Nachbesserungsfrist - den Rücktritt und verlangen den Kaufpreis

Die Aussichten für die Rückabwicklung des Kaufs der betroffenen umwelt- und gesundheitsschädlichen PKW sind gut. Es gibt mittlerweile mittlerweile bundesweit im VW-Abgasskandal Urteile, nach denen Autohändler verurteilt wurden, die manipulierten Autos zurück zu nehmen.
Lassen Sie sich daher nicht vertrösten, sondern lassen Sie rechtzeitig den Rücktritt vom Kaufvertrag erklären und klagen ggf. den Kaufpreis, abzüglich einer Nutzungsentschädigung ein.
Es ist durchaus naheliegend, dass bald sämtliche maipulierten Dieselautos im VW Abgasskandal die Teilnahme am Straßenverkehr untersagt wird und dies aufgrund der 5 - 10fachen Überschreitung der Eurogrenznorm auch zu Recht.

VW- Prozesstaktik durch Vergleich und Verjährung:

Die Taktik von VW zielt anscheinend auf eine Sache besonders ab: Die Verjährung von Mängelgewährleistungsrechten abzuwarten und dann ggf. geltend zu machen. Durch jeden Vergleich wird eine Entscheidung eines Gerichtes umgangen bzw. herausgezögert. Insbesondere wird nicht durch ein Oberlandesgericht zu Lasten des Konzerns entschieden.
Allerdings haben u.g. Gerichte schon verbraucherfreundlich entschieden. Die Devise der VW-Käufer muss folglich lauten seine Rechte gegen den Konzern bzw. den Vertragshändler durchzusetzen.
 
Urteile pro Autokäufer in VW Abgasskandal:

Landgericht Lüneburg vom 2. Juni 2016, Az. 4 O 3/16 (Rücknahme VW-Passat durch Autohändler).
Landgericht Krefeld hat in seinem Urteil vom 14. September 2016 – 2 O 83/16 (Rücktritt auch ohne Fristsetzung zur Nachbesserung, da nicht bloß unerhebliche Pflichtverletzung i.S.v. § 323 Abs. 5 Satz 2 BGB).
Landgericht München I, Urteil vom 14. April 2016, Az. 23 O 23033/15
Landgericht Krefeld, Urteile vom 14. September 2016, Az. 2 O 72/16 und 83/16
Landgericht Oldenburg, Urteil vom 1. September 2016, Az. 16 O 790/16;
Landgericht Braunschweig, Urteil vom 12. Oktober 2016, Az. 4 O 202/16
Landgericht München II, Urteil vom 15.11.2016, (Az. 12 O 1482/16 – nicht rechtskräftig)

Auch Mercedes-Benz, Opel und Renault unter Druck

Laut Pressemitteilung von Frontal21 sollen bestimmte Diesel-Modelle von Mercedes-Benz Stickoxidwerte zeigen, die deutlich über dem erlaubten US-Grenzwert liegen.
Neue Abgasmessungen an den Mercedes-Dieselmodellen R 350 und GLK 250 in den USA sollen überhöhte Stickoxidwerte bis zum 20-fachen über dem US-Grenzwert zeigen. "Unsere Messungen ergeben, dass Mercedes gegen die US-Abgasgesetze verstößt“, erklärt dazu Steve Berman von der Kanzlei Hagen Berman in Seattle gegenüber Frontal21 und der Wochenzeitung "Die Zeit". "Daimler verhält sich genauso wie Volkswagen“, so Berman weiter. "Beide wurden erwischt, und beide haben zuerst geleugnet.“ Wie VW habe auch Mercedes in den USA damit geworben, besonders saubere Dieselautos herzustellen.

Die Abgas-Nachmessungen des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) an Diesel-Autos haben Folgen für weitere Autohersteller. Neben den Marken des Volkswagen-Konzerns – VW, Audi und Porsche – sollen auch Mercedes, Opel und Renault gezwungen sein, Autos zurückzurufen. Insgesamt 630.000 Autos seien davon betroffen.

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