5. Newsletter CSA/Deltoton: Anleger sollten jetzt klagen

Themen:

I.      Erste Schadenersatzklagen gegen die Verantwortlichen der CSA/Deltoton
II.     Urteile des LG Würzburg / Strafsachen CSA/Deltoton
III.    Dinglicher Arrest
IV.    Verjährung der deliktischen Schadenersatzansprüche       
   

Sehr geehrte Leser,

im Zusammenhang mit den CSA/Frankonia/Deltoton Prozessen gegen die Hintermänner der Gesellschaften hat sich Einiges getan. Viele unserer Mandanten haben in den letzten Wochen Werberundschreiben mit Vollmacht eines Rechtsanwalts erhalten, der ihre Adressen der Gesellschafterliste entnommen hat. Dies hat zu einiger Verwirrung geführt. Als Ihre Fachkanzlei informieren wir daher unsere Mandanten oder Mitglieder unserer Interessengemeinschaft CSA/Deltoton über die gestiegenen Aussichten auf Schadenersatz und unsere ersten Klageverfahren vor dem Landgericht Würzburg.

Ihr Knud J. Steffan, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

Knud J. Steffan, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

I. Erste Klagen gegen die Hintermänner und Geschäftsführer der CSA/Deltoton

Wir haben nun erste Zusagen von Rechtschutzversicherungen und werden nun Schadenersatzklagen einreichen.

Die Staatsanwaltschaft Würzburg hatte bereits Ende letzten Jahres Anklage gegen fünf Hintermänner der CSA/Deltoton erhoben. Die Angeklagten wurden nunmehr verurteilt.

Für die Anleger der CSA/Deltoton bedeutet dies, dass die Chancen einer zivilrechtlichen Inanspruchnahme der Hintermänner erheblich gestiegen sind. Gegen die Beklagten der CSA/Deltoton stehen den Anlegern nach einer rechtskräftigen Verurteilung deliktische Schadensersatzansprüche zu. Nach unserer Auffassung sind diese Ansprüche noch nicht verjährt und versprechen – abhängig von der Vermögenslage der Hintermänner – Erfolg.

 

        II. Urteile gegen die Geschäftsführer und Hintermänner

Das Landgericht Würzburg stellt mit seinem Urteil vom 21.01.2016 fest, dass der Angeklagte Stephan Kaufold wegen Betrugs in besonders schweren Fall in drei Fällen (§ 263 I, III StGB) zum Nachteil der Anleger und wegen Untreue in besonders schweren Fall gegenüber der Deltoton GmbH (§ 266 I, II StGB) bestraft wird (vgl. Az. 5KLs 721 Js 453/16).

Überdies ergingen noch zwei weitere Urteile des Landgerichts Würzburg (vgl. Urteil vom 26.04.2016 – Az. 5 KLs 721 Js 5413/16 und Urteil vom 5 KLs 721 Js 11479/13 – beide Urteile noch nicht rechtskräftig) gegen die Beteiligten Slobodan Cvetcovic, Gerull Thomas, Gerull Michael und Thorsten Scheck.

Diese Urteile des Landgerichts Würzburg eröffnen nun die Möglichkeit für betrogene Anleger zivilrechtliche Schadensersatzansprüche geltend zu machen.

 

III. Dinglicher Arrest

Um die Schadensersatzansprüche gegen die Gesellschafter und Hintermänner zu sichern, empfehlen wir zudem die Arrestierung Ihrer Schadensersatzforderung durch ein dingliches Arrestverfahren.

Bei den Geschäftsführern der CSA/Deltoton ist zu vermuten, dass diese die „veruntreuten” Gelder der Gesellschaften bzw. Anleger zumindest teilweise auf eigene Konten verschoben haben und diese bei einer zivilrechtlichen Inanspruchnahme (Schadensersatzansprüche gegen die Gesellschafter persönlich) auch weiter verschieben werden. Durch die Arrestierung Ihrer Forderung ist dem Schuldner die Verfügungsbefugnis entzogen, so dass eine Zwangsvollstreckung in das Vermögen stark vereinfacht ist und Erfolg verspricht. Wir haben bereits erste Arrestverfahren für unsere Mandanten anhängig gemacht. Glücklicherweise hat die Staatsanwaltschaft rechtzeitig erhebliche Vermögenswerte in dem Rückgewinnungsverfahren sichergestellt.

 

IV. Verjährung der Schadenersatzansprüche aus Delikt

Der für den Verjährungsbeginn maßgebliche Eintritt eines Schadens ist regelmäßig erst dann anzunehmen, wenn es zu einer konkreten Verschlechterung der Vermögenslage des Gläubigers gekommen ist (das ist bei den CSA Beteiligungen unzweifelhaft der Fall). Der Eintritt einer risikobehafteten Situation reicht dafür regelmäßig nicht.

Der für den Verjährungsbeginn maßgebliche Schaden beruht nach unserer Auffassung nicht auf dem Erwerb der Anlage selbst, sondern auf den deliktischen Handlungen der Verantwortlichen. Als Zeitpunkt des Schadenseintritts können ausweislich der Feststellungen durch das Landgericht Würzburg (Urteil vom 21.01.2016 – 5 KLs 721 Js 453/16) die Geschäftstätigkeiten aus dem Jahr 2009/2010 herangezogen werden, so das eine absolute zehnjährige Verjährung wohl in keinem Fall eingetreten ist. Aus Sicherheitsgründen sollte für eine kenntnisabhängige dreijährige Verjährung jedoch auf die Presseerklärung der StA vom 23.12.2014 abgestellt werden und von einer Verjährung der deliktischen Schadensansprüche zum 31.12.2017 ausgegangen werden.

 

V. Interessensgemeinschaft CSA / Deltoton

Die Anlegerschutzkanzlei JUSTUS Rechtsanwälte hat als eine der ersten Kanzleien schon 2005 CSA Anleger bundesweit erfolgreich vertreten und vertritt derzeit die Interessen von über 600 CSA/FrankoniaSachwert/Deltoton Anlegern.

Wir kennen die Verträge, die Hintergründe, Rechtsprechung und wirtschaftlichen Entwicklungen der CSA-Kapitalkonten über die Jahre genau.

 

Nach Prüfung der Ansprüche und der ergangenen Urteile, reichen wir nunmehr Schadenersatzklagen ein, da wir auch aufgrund des durch die Staatsanwaltschaft arrestierten Vermögens gute Chancen sehen, dass betrogene Anleger zumindest einen Teil des erlittenen Totalschadens zurück erhalten. Selbstverständlich gibt es bei jeder Klage auch ein Kostenrisiko, dass wir aber aus oben genannten Gründen für vertretbar und die Klage für wirtschaftlich sinnvoll halten.

Wir prüfen derzeit, ob auch ein Sammelklageverfahren mehrerer Anleger zur erheblichen Verringerung des Kostenrisikos möglich ist. Wer allerdings schnell einen Titel erlangen will, sollte ggf. einzeln und sofort klagen.

 

Soweit Sie die Klagevorbereitung und Einreichung durch uns wünschen, erfragen Sie bitte per Email oder telefonisch unsere Vollmachtserklärung und reichen ihre Zeichnungsscheine und den errechneten Gesamtschaden (Höhe und Zeitpunkt der geleisteten Einlagen zzgl. Agio) ein. Wir holen auch gern die Deckungszusage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung vorab ein.

Ferner können Sie Frau Rechtsanwältin Schulze oder mich gern zu dem Thema anrufen.

 

Falls Sie keine Information in Sachen CSA/Deltoton mehr wünschen, geben Sie uns einfach kurz Bescheid (E-Mail, Fax, Brief). Wir nehmen Sie dann aus unserem Rundschreibenverteiler heraus.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Knud J. Steffan

Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

 

Ansprechpartner:
Grit Rahn
Rechtsanwältin
E-Mail: Rahn@kanzleimitte.de

Telefon: 030-440 449 66
Telefax: 030-440 449 56

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Juni 2017:
JUSTUS Rechtsanwälte haben inzwischen die ersten Klagen vor dem allein zuständigen Landgericht Würzburg gegen die strafrechlich verurteilten Hintermänner der CSA und Deltoton eingereicht. Derzeit tendiert das Landgericht Würzbug wohl leider noch eher zu der Protektion der Kapitalanlagebetrüger (diese sind inzwischen rechtskräftig durch den BGH verurteilt). Wir sind aber zuversichtlich diese derzeit verbraucherfeindliche Rechtsprechung noch korrigieren zu können.

April 2017:
Bundesgerichtshof bestätigt die strafrechtlichen Verurteilungen der Hintermänner der CSA und Deltoton. Der BGH bejaht auch deutlich die Aufklärungspflicht der Geschäftsführer der Anlagegesellschaft gegenüber ihren Anlegern aufgrund pflichtwidrigen Vorverhaltens!
Beschluss des BGH vom 08.03.2017 (Az.: 1 StR 466/16):


26.11.2016
Urteile im Prozess gegen die Drahtzieher der CSA - Frankonia Gruppe:
Das Landgericht Würzburg hat nach Urteil vom 21.01.2016 mit zwei weiten Urteilen vom 26.04.2016 die weiteren Angeklagten wegen Betrug und Untreue verurteilt.
In dem Verfahren ging es um das Geschäft der Frankonia-Gruppe, an dem auch der frühere Weltklasse-Fechter Thomas Gerull und dessen Bruder Michael mitwirkten. Betroffen von diesem Schneeballsystem sind rund 25.000 Kleinsparer. Anfang des Jahres hatte die Staatsanwaltschaft Würzburg sie und drei weitere Männer in Untersuchungshaft genommen. Nun wurde auch über den letzten Angeklagten das Urteil gesprochen. Die gefällten Urteile sind noch nicht Rechtskräftigkeit.
Lesen Sie in unserem 5. Newsletter Alles über die gestiegenen Aussichten auf Schadenersatz betrogener Anleger und unsere ersten Klagen gegen die Hintermänner der CSA / Fankonia.

Zahlungsaufforderung  des Insolvenzverwalters: 
24.01.2016, nun ist es soweit. Der Insolvenzverwalter der CSA Beteiligungsfonds Dr. Markus Schädler hat – wie wir schon angekündigt haben – die Anleger mit aktuellem Schreiben zum Ausgleich eines negativen Auseinandersetzungsguthabens aufgefordert. Die Kosten für die Rechtsverteidigung müssten die meißten Rechtsschutzversicherungen übernehmen, da Zeitpunkt des Rechtsschutzfalles hier die Insolvenz der CSA-Gesellschaften (Juni 2015) ist.
Welche Möglichkeiten und Einreden Sie gegen die Zahlungsaufforderungen haben lesen Sie HIER 


Insolvenz CSA: Justus Rechtsanwälte bieten kostenfreie Ersteinschätzung
Achtung:  10 jährige kenntnisunabhängige Verjährung im Bankrecht und Anlagerecht ist immer zu beachten und beginnt taggenau ab Vertragsschluss (Zeichnung)  zu laufen. Anleger, die z.B. Anfang  2005 den CSA Beteiligungsfonds 4 oder 5 gezeichnet haben, müssen jetzt handeln.
Lesen Sie mehr dazu hier:
Verjährung und Schlichtung im Kapitalmarktrecht


Insovenz - Gutachten des Insolvenzverwalters Dr. Markus Schädler
www.kanzleimitte.de/anwalt/attachments/Gutachten-CSA-5.pdf
Stellungnahme der Kanzlei JUSTUS Rechtsanwälte zu dem Gutachten des Insolvenzverwalters

Berlin, den 8. Juli 2015
Interessengemeinschaft CSA/Deltoton: Insolvenzverfahren eröffnet

Das Amtsgericht Würzburg hat am 01. Juli 2015 über das Vermögen der
der CSA Beteiligungsfonds 4 GmbH & Co. KG (Az.: IN 55/15)
und der CSA Beteiligungsfonds 5 GmbH & Co. KG (Az.: IN 56/15)
wegen Zahlungsunfähigkeit das Insolvenzverfahren eröffnet.
Zum Insolvenzverwalter wurde der bisherige vorläufige Insolvenzverwalter Herr Rechtsanwalt Dr. Markus Schädler, Hofstraße 3, 97070 Würzburg, Tel: +49(931)45202950, Telefax: +49(931)45202966, bestellt.
Insolvenzforderungen sind bis zum 01. Oktober 2015 anzumelden.


Würzburg, 02.02.2015

Vorläufiges Insolvenzverahren eröffnet: Interessengemeinschaft CSA
Das Amtsgericht Würzburg hat über das Vermögen der CSA Beteiligungsfonds 4 GmbH & Co. KG (IN 55/15) und der CSA Beteiligungsfonds 5 GmbH & Co. KG (IN 56/15) am 17.02.2015 das vorläufige Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Kanzlei JUSTUS vertritt bereits über 350 CSA Anleger und hat heiraus eine starke  Interessengemeinschaft CSA gebildet. Wir sichten kostenfrei Ihre Unterlagen und unterbreiten Ihnen ein individuelles Angebot.


Berlin, 15.01.2015
Insolvenzgefahr bei der CSA?

Telefonisch ist niemand mehr bei der CSA zu erreichen, Zustellungen sind nicht mehr möglich und auch gerichtlich lässt sich die CSA wohl nicht mehr anwaltlich vertreten.
Nach Auffassung von Fachanwalt Knud J. Steffan ist es nur eine Frage der Zeit, wann auch die Gesellschaften der CSA abgewickelt werden, bzw. sich ein Insolvenzverwalter bei den Gesellschaftern melden wird.
Spätestens jetzt ist es auch für die letzten Anleger Zeit zu reagieren.
Die Kanzlei Justus Rechtsanwälte vertritt seit über 10 Jahren Anleger der CSA, Deltoton und Frankonia und versucht im Rahmen einer Interessengemeinschaft CSA/Deltoton den Anlegern zu helfen.

Ermittlungsverfahren gegen Verantwortliche der Frankonia, CSA, Deltoton wegen Betrugs
Im Dezember 2014 wurde bekannt, dass die Staatsanwaltschaft Würzburg gegen fünf verantwortliche Personen der Unternehmen Frankonia, Deltoton und CSA ein Ermittlungsverfahren wegen Anlagebetrugs eingeleitet hat. Aufgrund eines dringenden Tatverdachts wurden die Beschuldigten in Untersuchungshaft genommen.
Den Beschuldigten wird zur Last gelegt, rund 30 000 Anleger geschädigt zu haben, die seit Ende der 1990er Jahre Beteiligungen an den Unternehmen Frankonia, Deltoton und CSA erworben haben. Die Beschuldigten sollen eine Vielzahl von Gesellschaften im In- und Ausland gegründet haben, über die von den Anlegern einbezahlte Gelder hin- und hergeschoben wurden. Entgegen ihrem ursprünglichen Zweck sollen diese zumindest teilweise den Beschuldigten zugeflossen sein. Hierdurch ist nach dem bisherigen Stand der Ermittlungen ein Schaden in Höhe eines zweistelligen Millionenbetrags entstanden.

Wer ist die CSA?

Der CSA Beteiligungsfonds 4 und 5 sind Tochtergesellschaften im Geflecht der Frankonia-Gruppe. Von dieser wurden die verschiedensten Fonds aufgesetzt.
Der CSA Beteiligungsfonds 4 ung 5 AG & Co. KG - wurden im Jahr 2003 in Zusammenarbeit mit der Komplementärin Capital Sachwert Alliance Verwaltungs AG (heute: CSA Verwaltungs GmbH) aufgesetzt. Ziel des Fonds war es, zwischen 2003 und 2006 Geld von Anlegern einzusammeln, um dieses dann in Immobilien, Unternehmensbeteiligungen oder Finanzinstrumenten zu investieren.
Dabei wurde den Anlegern eine Rendite von bis zu 17 % versprochen.

Vertrieb der CSA: Futura Finanz
Mit dem Vertrieb der Anlage betraut wurde die Futura Finanz AG, deren Vertriebspraktiken ungeregelt und nach unserer Ansicht rein provisionsorientiert war.
Die Futura Finanz AG kann leider für ihre Falschberatungen nicht mehr in Anspruch genommen werden. Nachdem mit Beschluss vom 19.12.2007 das Amtsgericht Hof (Insolvenzgericht) das vorläufige Insolvenzverfahren über das Vermögen der Futura Finanz Zukunftsunternehmen für Finanz- und Wirtschaftsberatung GmbH & Co. KG (Futura Finanz) angeordnet hatte, wurde am 09.01.2008 wegen festgestellter Zahlungsunfähigkeit das eigentliche Insolvenzverfahren eröffnet (Az.: IN 639/07).

Neue Urteile und aussergerichtliche Vergleiche mit der CSA
Seit vielen Jahren vertreten wir Anleger der Capital Sachwet Alliance (CSA) und Frankonia Sachwert, Deltoton AG. Diese müssen oft erst nach Jahren oder am Ende der Laufzeit feststellen, das ein Großteil ihrer eingezahlten Altersvorsorge durch die Verlußte der Gesellschaft aufgefressen ist, sie also bei Vertragsschluss falsch beraten worden sind.
Bei Kündgung oder Nichtzahlung wurden unsere Mandanten oft mit pauschalen Schadenersatzforderungen und negativem Auseinandersetzungsguthaben verschreckt und so zur Weiterzahlung veranlasst.

Lassen sie ihre Ansprüche rechtzeitig prüfen. Wir konnten in der Vergangenheit in den meißten Fällen vernünftige Zahlungsvergleiche mit der CSA schließen.

Erfolge für CSA Anleger - CSA Beteiligungsfonds AG & Co. KG, Frankonia Sachwert AG (Deltoton AG), Südwestrenta u.a

Beschluss des Oberlandesgerichts Nürnberg vom 03.04.2009
Zum einen hat das OLG Nürnberg einem Anleger, der eine Beteiligung an der CSA Beteiligungsfonds AG & Co erworben hat, recht gegeben und die Berufung der Südfinanz AG gegen das Urteil des LG Regensburg zurückgewiesen. Dem Anleger hat das Gericht Schadensersatz in voller Höhe zugesprochen. Ebenfalls soll er künftig von allen Verbindlichkeiten hinsichtlich seiner Kommanditbeteiligung freigesprochen werden, sodass auf ihn auch keine weiteren Rateneinlagen mehr zukommen sollen.

Landgerichts Tübingen verurteilt CSA und Deltoton zur Rückabwicklung
Auch das Landgericht Tübingen hat Pressemitteillungen zufolge im Februar 2010 einem Anleger die komplette Rückabwicklung seiner Beteiligungen an der CSA Beteiligungsfonds AG & Co. KG sowie Deltoton AG zugesprochen. Das Gericht begründete seine Entscheidung mit der offensichtlichen Falschberatung durch einen schlecht ausgebildeten Vermittler. Zusätzlich zu der Zug-um-Zug Rückabwicklung der Beteiligungen wurden dem Kläger entgangener Gewinn sowie der Ersatz außergerichtlicher Kosten zugesprochen.

Verjährung:
Immer zu beachten ist hierbei neben der dreijährigen kenntnisabhängigen Verjährung immer die 10jährige absolute Verjährung, welche taggenau an Zeichnung (Vertrasgsschluss) zu laufen beginnt. Wer also Anfang 2004 gezeichnet hat, sollte dringend handeln.

Justus rät:
Insgesamt dürften den Kommanditisten (Anlegern) aber nach herrschender Rechtsprechung nur das sogenannte Auseinandersetzungsguthaben zustehen. Auch dies sollte immer von einem Fachanwalt geprüft werden, da hier durch die CSA nach unserer Ansicht unzulässige hohe Vertragsstrafen abgezogen werden.

Insolvenz: Wie sollten Anleger nun reagieren?
Der Insolvenzverwalter wird nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens alle Gesellschafter zur Einzahlung der gesamten Einlagen auffordern und diese notfalls auch einklagen.
Wir raten daher, sämtliche möglichen Forderungen, also Auseinadersetzungsguthaben und Schadenersatz form- und fristgerecht zur Insolvenztabelle feststellen zu lassen, die Verträge fristlos zu kündigen und spätestens jetzt zu handeln.

Wir bieten Ihnen das folgende Paket an:
  • begründete ausserordentliche Kündigung sämtlicher Beteiligungsverträge
  • Forderung des Auseinandersetzungsguthabens
  • Form- und fristgerechte Insolvenzanmeldungen u Vertretung im InSVerfahren
  • Verfolgung möglicher Schadenersatzansprüche aus Delikt (Strafverfahren)
  • Schadenersatz gegen Gründungsgesellschafter, soweit nicht verjährt
  • laufende Informationen durch unsere Interessengemeischaft CSA/Deltoton

Die Kanzlei Justus Rechtsanwälte hat schon eine Vielzahl von Insolvenzverfahren begleitet und ist auch auf das Insolvenzrecht spezialisiert.

Kostenfreie Erstberatung
Für Informationen oder die schriftliche Erstberatung, welche auch die Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung umfasst, füllen Sie einfach unverbindlich das Kontaktformular aus.
Die Erstberatung in Sachen CSA ist kostenfrei. Wir sichten Ihre Unterlagen und unterbreiten Ihnen ein individuelles Angebot.
Gern können Sie sich auch zunächst per Email oder Telefon an uns wenden oder zurückrufen lassen. Rufen sie gleich an und vereinbaren einen Termin: 030-44044966


Ansprechpartner:
Rechtsanwältin Stephanie Schulze
Rechtsanwalt Knud J. Steffan
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
JUSTUS Rechtsanwälte
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