Deutsche Bank Balanced Currency Harvest Index
ist eine Art des Zinsswaps, welcher von der Deutschen Bank erfunden und vor dem 30.06.2008 vertrieben wurde.
Dabei wettet die Bank gegen den Anleger. Gewinnt die Bank, verliert der Anleger. Die Verluste sind bei Abschluss der Geldanlage für den Anleger nicht vorhersehbar. Sie können jedoch in den persönlichen wirtschaftlichen Ruin führen. Die von den Anlegern zu zahlenden Summen belaufen sich in den meisten Fällen auf hohe fünfstellige Beträge. In den ersten zwei Jahren nach Abschluss der Anlage erhält der Anleger die vereinbarte feste Zinsdifferenz von der Bank ausgezahlt. Damit wurden die Anleger geworben. Es handele sich dabei um eine sichere Rendite. Welche finanzielle Last die Anleger dafür aber im Gegenzug nach Ablauf eines weiteren Jahres gegenüber der Bank aufzubringen haben, wurde ihnen im Beratungsgespräch nicht mitgeteilt. Die enormen Summen, die dabei anfallen, können die Anleger oft gar nicht aus eigener Kraft aufbringen, sondern müssen diese wiederum fremd finanzieren lassen, so dass weitere Zinslasten hinzutreten.
Dabei handelt es sich um einen schwerwiegenden Beratungsfehler, welcher zu Schadensersatzansprüchen gegenüber der Deutschen Bank führen kann. Bekommt der Anleger den Schadensersatz zugesprochen, kann er aus der Anlage raus und muss seine Geldschuld gegenüber der Bank nicht begleichen.
Der als Basiswert dienende Index, welcher von der Deutschen Bank entwickelt wurde, setzt sich aus Hoch- und Niedrigzinswährungen eines Währungskorbs zusammen. Dabei werden die Zinsdifferenzen dieser Währungen in Beziehung zueinander gesetzt. Die Deutsche Bank kann laut der Produktbeschreibung auch noch nach Zeichnung der Anlage verfügen, welche Währungen aus dem Währungskorb zur Zusammensetzung des Index gewählt werden. Damit kann die Deutsche Bank unmittelbar den Verlauf des Index, auf den die Bank als auch der Anleger wettet, beeinflussen.
Achtung: Kurze dreijährige Verjährung für Wertpapiere!
Die Kanzlei JUSTUS rät, Anlegern, die diese Anlage gezeichnet haben, ihre Ansprüche gegen die Deutsche Bank sofort prüfen zu lassen. Dabei sollte die kurze Verjährung für die Zinsswaps, welche als Wertpapiere ausgestaltet sind, beachtet werden. Hier verjähren Teile der Ansprüche genau drei Jahre nach Zeichnung.
Lesen Sie hier mehr zu dem Zins-Swap-Urteil des BGH
Für die schriftliche Erstberatung, welche auch die Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung umfasst, drucken Sie bitte einfach das Auftragsformular für geschädigte Kapitalanleger aus und senden es ausgefüllt, zusammen mit den Zeichnungsscheinen und den wesentlichen Unterlagen zu. Für die Erstberatung entsteht Ihnen eine Gebühr in Höhe von netto 80,- €. Gern können Sie sich auch unverbindlich per Email oder Telefon an uns wenden.
Ansprechpartner:
Rechtsanwalt Knud J. Steffan
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
JUSTUS Rechtsanwälte & Steuerberater
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