Das Amtsgericht Hamburg hat das vorläufige Insolvenzverfahren über den geschlossenen Immobilienfonds Wölbern Holland Nr. 52 eröffnet (Az.: 67c IN 399 /14). Die betroffenen Anleger müssen den Totalverlust ihres investieren Geldes befürchten.
Der Immobilienmarkt in den Niederlanden erweist sich derzeit als schwierig. Das müssen besonders die Anleger der Wölbern-Holland-Fonds schmerzlich erfahren. Denn der Wölbern Fonds Holland 52 war bereits der vierte Holland-Fonds, der innerhalb kurzer Zeit Insolvenz anmelden musste. Zuvor hatte es bereits die Fonds Holland Nr. 54, Nr. 55 und Nr. 56 erwischt.
Alle Fonds befanden sich schon seit längerer Zeit in wirtschaftlichen Schwierigkeiten. Nun kam erschwerend hinzu, dass wichtige Mietverträge demnächst auslaufen oder bereits ausgelaufen sind und der Leerstand der Immobilien droht. Offenbar ist es nicht gelungen, die Mietverträge zu verlängern oder Nachmieter zu akzeptablen Bedingungen zu finden.
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Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
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