Widerrufsrecht für Altverträge endet am 21.06.2016, Bundesrat billigt Gesetz zur Wohnimmobilienkreditrichtlinie
Nun ist der Entschluss amtlich.
Nachdem am 18.02.2016 bereits der Bundestag den Gesetzesentwurf in zweiter und dritter Lesung beraten und angenommen hat, hat nunmehr auch der Bundesrat am 26.02.2016 den Gesetzesentwurf gebilligt. Das Gesetz wird jetzt dem Bundespräsidenten zur Unterschrift vorgelegt und tritt dann am 21.03.2016 in Kraft.
Neben vielen Verbesserungen im Verbraucherschutz, unter anderem müssen Banken künftig bei der Kreditvergabe die Kreditwürdigkeit ihrer Kunden strenger prüfen, sodass Verbraucher insbesondere vor Zahlungsunfähigkeit geschützt werden, hat das Gesetz auch negative Auswirkungen für viele Darlehenskunden. Das Gesetz beseitigt das “ewige Widerrufsrecht” bestimmter älterer Verträge.
Verbraucherkreditverträge von 2002 bis 2010 – Widerruf nur noch bis zum 21.06.2016 möglich
Für Kreditkunden, insbesondere bei Immobiliendarlehen, bestehen gute Aussichten, dass Ihnen ein Anspruch in nicht unbeträchtlicher Höhe gegenüber der darlehensgewährenden Bank zusteht. Hier macht sich der sog. Widerrufsjoker, der noch bis zum 21.06.2016 ausgespielt werden kann, bemerkbar.
Der Grund: Fehlerhafte Widerrufsbelehrungen setzen die 2-wöchige Widerrufsfrist nicht in Gang
Durch einen wirksamen Widerruf beseitigen Sie Ihre auf den Abschluss des Darlehensvertrages gerichtete Willenserklärung. In der Folge können Sie zu günstigen Konditionen umschulden und sparen sich die Vorfälligkeitsentschädigung. Soweit diese schon bezahlt wurde, können Sie diese zurückfordern. Zudem können Sie von der Bank einen Nutzungsersatz für die Nutzung Ihrer Darlehensraten verlangen.
Justus rät:
Lassen Sie jetzt Ihren Kredit auf die Widerrufsmöglichkeit und den hierdurch ersparten Betrag überprüfen.
Bankkunden die ein Darlehen/Kredit nach dem 01.11.2002 aufgenommen haben, haben gute Aussichten auf einen erfolgreichen Widerruf ihres Darlehens. Nutzen Sie unsere Möglichkeit einer kostenfreien Beratung. Jeden zweiten Montag bieten wir zudem in der Zeit von 17 bis 20 Uhr kostenfreie Beratungsstunden in unseren Kanzleiräumen an.
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Rechtsanwalt Knud J. Steffan
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
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